Mitbewohner Mietwohnung zahlt nicht mehr aufgrund einer Whaatsappnachricht. Was tun ?

24. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
patmo76
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitbewohner Mietwohnung zahlt nicht mehr aufgrund einer Whaatsappnachricht. Was tun ?

Hallo,

ich wohne mit einer Person in einer gemeinsamen Mietwohnung. Ich überweise die Miete an den VM und die Person überweist die Hälfte an mich ( Seit Anfang an gemeinsamer Mietvertrag ). Nun gibt es heftigen Streit und die andere Person möchte so schnell wie möglich aus der Wohnung raus. Wir einigten uns auf eine Abstandzahlung die die Person mir geben soll und im Gegenzug erteile ich die Freigabe zur Kündigung ( mündlich vereinbart ). Zudem soll die Person die letzten 3 Monate mir lediglich noch die Nebenkosten überweisen ( 200 Euro. Mietzahlung vorher war 500 Euro ).

Ich schrieb der Person kurz vor Monatsende August das sie dran denken soll nur noch die 200 zu überweisen.

Jedoch wurde im September wieder der volle Betrag von 500 überwiesen. Die Kündigung der Wohnung findet nun zum 31.12. statt. Ab dann läuft der Mietvertrag nur noch auf mich.

Jedoch ist es jetzt so das die andere Person mich verarschen will. Sie hat den Dauerauftrag auf die 200 Euro geändert ( laut Whaatsapp ) und die abgesprochene Zahlung wird er nicht erfüllen ( seine Aussage : verklag mich doch wenn du was willst ).

Frage : Kann ich die Person jetzt auf nicht gezahlte Miete verklagen ? Weil die Person ja noch bis 31.12. im Mietvertrag steht und mir 500, anstatt 200 zu geben hat !?

Oder kann sie sich auf die Whaatsappnachricht berufen die ja völlig zusammenhanglos geschrieben wurde !?

Gruß

Wer den Schaden hat...?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von patmo76):
Kann ich die Person jetzt auf nicht gezahlte Miete verklagen ?

Theoretisch ja.
Praktisch wird es von Deinen juristischen Fähigkeiten abhängen.


Auch wenn er die Zahlung bereits verweigert hat: als erste würde ich ihn nochmals gerichtsfest zur Zahlung auffordern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
patmo76
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wenn er sich auf die Whaatsapp bezieht in der ich ihm sagte er soll nur noch 200 überweisen ?

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Was war denn *genau* bzgl. der Kündigung vereinbart? Wer hat zu verantworten, daß die Wohnung nun doch erst zum 31.12. gekündigt ist?

Es ist entscheidend, ob ihr "bis zur Kündigung, egal wann die ist" oder "bis zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Kündigung" vereinbart habt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von patmo76):
Und wenn er sich auf die Whaatsapp bezieht in der ich ihm sagte er soll nur noch 200 überweisen ?

Die Abmachung ist natürlich auch gültig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Die Nachricht bezieht sich doch offenbar nur auf eine bestehende Vereinbarung, also ist zu klären, was bzgl. dieser gilt.
Eine neue Vereinbarung ("ab jetzt zahlst du 200, egal was vorher vereinbart war") sollte dabei doch verständigerweise nicht getroffen werden.

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