Mitschüler hat die Schuhe unsere Tochter kaputt gemacht

21. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
go526203-14
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitschüler hat die Schuhe unsere Tochter kaputt gemacht

Hallo, nach der Schule lief unsere Tochter zur buschaltestelle dabei hat ein Mitschüler sie mehrmals geschubst so das sie dann hingefallen ist und mit einem Schuh unter einem Zaun hingen blieb... Der Schuh ist nun kaputt. Die Eltern wollen die Schuhe leider nicht bezahlen... Was tun?

Wer den Schaden hat...?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

wieso sollen die Eltern die Schuhe bezahlen? Der Mitschüler hat sie kaputt gemacht, wenn Jemand zahlen müsste, dann dieser.

Was für einen Wert hatten die Schuhe denn überhaupt? NICHT den Neupreis nennen, sondern den Preis, den ihr jetzt für solche Schuhe gebraucht zahlen müsstet. Ihr müsst bedenken, mehr als den Zeitwert der Schuhe ist der junge Mann nicht schuldig.

Daher die Frage, wie hoch würdet ihr den Zeitwert denn sehen, würde es sich lohnen deswegen zu klagen?

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#2
 Von 
go526203-14
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, der Mitschüler ist 10 Jahre alt!!!!!!... Die Schuhe sind (waren) neu... Und haben 70 Euro gekostet!... Lg

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Na, bei 10 Jahren ist das Kind dafür verantwortlich, nicht die Eltern. Das ist Euer Problem. Entweder das Kind verklagen, was blödsinnig wäre, oder aber mal mit der Schule sprechen. Ob die evetuell mal auf Gewalt und Folgen im Umfeld hinweisen können. Und, wenn sich so was wiederholt, dann kann man das Jugendamt einschalten. Wobei, ein Ersatz kommt auch nicht bei raus. Vielleicht aber die Erkenntnis, dass es Ärger geben kann, wenn man sich so benimmt.

wirdwerden

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32133 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von go526203-14):
Die Eltern wollen die Schuhe leider nicht bezahlen...
Mal ganz ehrlich? Ich kann die Eltern des Mitschülers verstehen.
Zitat (von go526203-14):
Was tun?
In einem Forum fragen---- ach sorry, hast du ja grade gemacht.

Der Mitschüler hat die Schuhe nicht kaputt gemacht. Er hat deine Tochter (nur) geschubst. Und evtl. war es sogar außerhalb des Schulgeländes.
Leider ist sie so unglücklich (oder ungeschickt?) gefallen, dass sie mit dem Schuh im Zaun hängenblieb.
Passiert.
Zum Glück ist nur der Schuh kaputt.

Wenn sie selbst gestolpert wäre? über einen Huckel, einen Stein, wegen gar nichts? Und im Zaun hängen geblieben wäre? Was tun?
Das allgemeine Lebens-und Schadensrisiko annehmen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
go526203-14
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie ist aber nicht von selbst gestolpert...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32133 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von go526203-14):
Sie ist aber nicht von selbst gestolpert...
Stimmt. Der Mitschüler hat sie aber nur geschubst. Der Mitschüler hat also nicht den Schuh kaputt gemacht.
Zitat (von Anami):
Leider ist sie so unglücklich (oder ungeschickt?) gefallen, dass sie mit dem Schuh im Zaun hängenblieb.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120037 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von go526203-14):
Die Eltern wollen die Schuhe leider nicht bezahlen

Eltern haften nicht für ihre Kinder. Auch wenn der Unsinn tausendfach auf den gelben Baustellenschildern steht.



Zitat (von go526203-14):
Mitschüler hat die Schuhe unsere Tochter kaputt gemacht

Ausweislich der Schilderung war es der Zaun.



Zitat (von go526203-14):
Was tun?

Erst mal den Beschuldigten zur Zahlung auffordern, gerichtsfest mit Fristsetzung und Zustellnachweis. Bei weiterer Weigerung Klage erheben.

Zuvor sollte man genau überlegen, wie man die Schuld des Beschuldigten nachweisen könnte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat:
der Mitschüler ist 10 Jahre alt!!!!!!...

Eltern haften nicht für ihre Kinder, sie haften nur für Schäden, die aus einer Verletzung ihrer Aufsichtspflicht entstehen.

Kinder unter 7 haften für gar nichts.

Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 haften nur dann für Schäden, wenn sie in der Lage waren, die Folgen ihres Handelns zu überblicken.

Das ist bei einem 10jährigen in einer Situation wie sie im EP beschrieben wird ziemlich unwahrscheinlich, mit hoher Wahrscheinlichkeit würde man vor Gericht scheitern.

Selbstverständlich aber kann man die Eltern fragen, ob sie den von ihrem Sprößling angerichteten Schaden ersetzen. Und man kann sie fragen, ob sie vielleicht eine Familienhaftpflichtversicherung haben, die auch solche Schäden abdeckt (vom Kind verursacht, ohne Haftungspflicht). Solche Versicherungen gibt es.

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