Hallo zusammen,
ich habe in meiner Ausbildung ein Firmenhandy bekommen. Mit einem Vertrag von Vodafone.
Da meine Kollegen es privat nutzen, habe ich es auch gemacht.
Nun war ich in der Schweiz, wusste aber nicht, dass datenroaming aktiv war. Dabei sind wohl Kosten in Höhe von ca. 1900€ entstanden. Ich war drei Tage da und kann mich nicht erinnern, was anderes außer WhatsApp benutzt zu haben.
Nun ist meine Frage, muss ich das Zahlen?
Als ich das firmenhandy bekommen habe, gab es keine Anweisung, keine Unterschrift die ich tätigen musste, wegen einer Vereinbarung oder so. Zudem war ich noch im Ausbildungsverhältnis.
Wäre dankbar, wenn jemand mir helfen kann.
Mfg Brownie
Mobilfunkkosten - Firmenhandy
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Zitatwusste aber nicht, dass datenroaming aktiv war :
Zitatwas anderes außer WhatsApp benutzt zu haben. :
Was denn nun?
ZitatNun ist meine Frage, muss ich das Zahlen? :
Klar, Der Verursacher zahlt.
-- Editiert von Seb_Weniger am 03.08.2017 13:59
Zitat:Nun war ich in der Schweiz, wusste aber nicht, dass datenroaming aktiv war.
Und Du hast Dich nicht gefragt, wie Whatsapp ohne Datenroaming überhaupt funktionieren kann??
Zitat:und kann mich nicht erinnern, was anderes außer WhatsApp benutzt zu haben.
Wenn da Videos dabei waren, dann kann man so einen Rechnungsbetrag auch über die alleinige Nutzung von Whatsapp erzeugen.
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ZitatWenn da Videos dabei waren, dann kann man so einen Rechnungsbetrag auch über die alleinige Nutzung von Whatsapp erzeugen. :
Plus Updates von Apps, die im Hintergrund evtl. laufen...
Die Nutzung von Arbeitsgerät ist meist in der Arbeitsordnung geregelt.
Es kommt auch auf die Nutzung des Gerätes an - mußtest Du für Deinen AG erreichbar sein?
Wenn einzig Dein AG den Vertrag administrieren kann, dann hat er sicher eine Mitschuld. Falls der Vertrag nur im Inland genutzt werden sollte, dann wäre eine Auslandssperre sinnvoll oder ggf. ein Mini-Daten-Paket als Kostendeckel.
Noch ein anderer Punkt - was kam denn an Kosteninformationen per SMS? Der Kostendeckel sollte eigentlich bei 60€ im Nicht-EU-Ausland bei Daten sein. Dann wird bei Normalverträgen gesperrt und bis dahin haftest Du aus meiner Sicht. Wie es zu den überraschenden Mehrkosten kommt wäre zu klären. Hoffentlich hast Du keine langen Gespräche (kein Kostendeckel) mit der Freundin geführt?
ZitatDann wird bei Normalverträgen gesperrt :
Ich fürchte das ist einer dieser Firmenrahmenverträge, wo die ganzen Verbraucherschutzfunktionen nicht existieren.
ZitatNun war ich in der Schweiz, wusste aber nicht, dass datenroaming aktiv war. :
Zum einen kann man das nachsehen, zum andern am Smartphone einstellen. Ein "ich wusste nicht" wird da nicht viel helfen.
Zitat:ZitatDann wird bei Normalverträgen gesperrt :
Ich fürchte das ist einer dieser Firmenrahmenverträge, wo die ganzen Verbraucherschutzfunktionen nicht existieren.
Die Standardvorschrift ist der 60€-Kostendeckel. Dabei gibt es IMHO keine Unterscheidung nach Privat- o. Geschäftskunde. Hat der AG aber eine "unlimited"-Klausel in seinem Vertrag, dann stellt sich trotzdem die Frage, ob der ahnungslose AN dafür haftbar zu machen ist. Das wäre sehr "überraschend".
Meine Kristallkugel ahnt aber eher endlose Telefonate (ohne Deckel) und/oder Nichtbeachtung der SMS-Kosteninfo. Das kann nur Brownie123 klären.
Ach noch was zur forum-internen Erläuterung:
Manchmal sind die Kosteninformationen per SMS falsch. Wurde unser TE falsch informiert (Kostendeckel 60€) und anschließend 1900€ für Internet ohne Kostenstopp berechnet, dann sollte eine Rechnungsreklamation der Firma(!!!) reichen. Die Anbieter wissen um die Schwachstellen, buchen die falsch berechneten Beträge aber nur nach ernsthafter Reklamation aus, bei der Summe oft erst nach anwaltlichem Brief.
Da Brownie nicht mehr antwortet, hat meine Kristallkugel wohl eher richtig gelegen.
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