Möglichkeit auf Schmerzensgeld

17. Januar 2026 Thema abonnieren
 Von 
VU1212
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Möglichkeit auf Schmerzensgeld

Möglichkeit auf Schmerzensgeld nach VU
Hallo liebe Gemeinde,

nach einem Verkehrsunfall bin ich noch etwas aufgewühlt und werde Montag einen Anwalt kontaktieren, aber vielleicht können auch eure Expertise schon etwas helfen?

Ich wurde leider in einen Verkehrsunfall verwickelt. Es war abends und hat draußen angezogen, die Straße wurde zunehmend glatt. So habe ich meine Geschwindigkeit zum Glück auf 30 km/h gedrosselt, jedoch ist mir leider ein KFZ von der Gegenspur aus frontal in mein Fahrzeug gefahren. Der Ersthelfer vor Ort konnte auch bezeugen, dass das KFZ mutmaßlich sehr schnell unterwegs war.

Ich hatte keine Chance und alles ging schnell, trotz gerade Strecke.

Zurückgeblieben ist ein Schaden an den Fahrzeugen von rund 80.000 Euro. Dazu habe ich multiple Rippenbrüche und Prellungen, sowie ein defektes Knie. Komplette Patellafraktur samt Weichteil- und Gewebeverletzungen. 2x wurde ich bereits operiert.

Ich möchte gern erfahren, wie meine Chance auf eine erfolgreiche Klage stehen könnte?

Danke und liebe Grüße

-- Editiert von Moderator topic am 18. Januar 2026 00:45

-- Thema wurde verschoben am 18. Januar 2026 00:45




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3529 Beiträge, 1360x hilfreich)

Du hättest SOFORT einen Anwalt nehmen sollen. Immerhin machst du das ja, aber bleib dabei, mach es JETZT SOFORT!

Wenn der Unfallgegner auf deiner Seite war, sollte alles klar sein und den Anwalt zahlt der Gegner, bzw. seine Versicherung...

Jeder verstreichende Tag schmälert deine Chancen, und noch schlimmer ist jede Kommunikation mit dem Gegner...

-- Editiert von User am 17. Januar 2026 21:37

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#2
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(708 Beiträge, 74x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Du hättest SOFORT einen Anwalt nehmen sollen. Immerhin machst du das ja, aber bleib dabei, mach es JETZT SOFORT!

Zitat (von 3,141592653):
Jeder verstreichende Tag schmälert deine Chancen, und noch schlimmer ist jede Kommunikation mit dem Gegner...

Dem kann ich nur uneingeschränkt zustimmen-

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7579 Beiträge, 1707x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Du hättest SOFORT einen Anwalt nehmen sollen. Immerhin machst du das ja, aber bleib dabei, mach es JETZT SOFORT!

Das Posting ist vom 17.Januar. Einem Sonnabend. Da wird er keinen Anwalt finden, die arbeiten nicht am Wochenende.
Er geht am Montag, dem 19.Januar zum Anwatl. Das IST "sofort". Schneller geht nicht, und es spielt auch überhaupt keine Rolle für die Sache oder seine Erfolgsaussichten, ob er zwei Tage früher oder später den Termin beim Anwalt hat... Es spielt noch nicht mal eine Rolle, ob er zwei Wochen früher oder später zum Anwalt geht.

-- Editiert von User am 18. Januar 2026 17:12

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7579 Beiträge, 1707x hilfreich)

Zitat (von VU1212):
Ich möchte gern erfahren, wie meine Chance auf eine erfolgreiche Klage stehen könnte?

Die Frage kann in einem Internet-Forum niemand beantworten, dazu muss man alle Details des konkreten Einzelfalls genau prüfen und bewerten.

Aus dem EP lässt sich noch nicht mal entnehmen, wer Schuld am Unfall hatte, bzw. ob vielleicht beide Seiten eine Teilschuld haben.

Da es sich um einen Unfall mit Personenschaden handelt, ist ohnehin die Staatsanwaltschaft involviert. Hat die schon was dazu gesagt?

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13463 Beiträge, 4809x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Du hättest SOFORT einen Anwalt nehmen sollen. Immerhin machst du das ja, aber bleib dabei, mach es JETZT SOFORT!
....
Jeder verstreichende Tag schmälert deine Chancen,


Ein wenig entspannter kann man die Sache durchaus angehen ->
Zitat (von VU1212):
Dazu habe ich multiple Rippenbrüche und Prellungen, sowie ein defektes Knie. Komplette Patellafraktur samt Weichteil- und Gewebeverletzungen. 2x wurde ich bereits operiert.

Vom OP Tisch braucht niemand SOFORT UND UMGEHEND einen Anwalt konsultieren, das sind simple zivilrechtliche Ansprüche, für deren Geltendmachung man 3 Jahre Zeit hat.

Es ist übrigens gar nicht so selten, und auch nicht dumm oder hinderlich, wenn man den Ausgang des Strafverfahrens abwartet, bevor man seine zivilrechtlichen Ansprüche geltend macht.
Wer etwas fordert, ist nämlich in der Beweispflicht, da sind die Ermittlungen des Unfallhergangs, welche im Zuge der strafrechtlichen Seite stattfinden äußerst hilfreich.

-- Editiert von User am 19. Januar 2026 11:05

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7579 Beiträge, 1707x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Vom OP Tisch braucht niemand SOFORT UND UMGEHEND einen Anwalt konsultieren, das sind simple zivilrechtliche Ansprüche, für deren Geltendmachung man 3 Jahre Zeit hat.

Es ist übrigens gar nicht so selten, und auch nicht dumm oder hinderlich, wenn man den Ausgang des Strafverfahrens abwartet, bevor man seine zivilrechtlichen Ansprüche geltend macht.
Wer etwas fordert, ist nämlich in der Beweispflicht, da sind die Ermittlungen des Unfallhergangs, welche im Zuge der strafrechtlichen Seite stattfinden äußerst hilfreich.

So ist es.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19190 Beiträge, 10333x hilfreich)

Ich gebe aber zu bedenken, dass problematisch werden kann, wenn man den Anwalt erst beauftragt, nachdem die gegnerische Versicherung schon ein erstes Angebot gemacht hat.

Der Streitwert (und damit das Honorar des Anwalts) reduziert sich, wenn die gegnerische Versicherung schon Geld angeboten hat. Es kann dann im worst case soweit kommen, dass sich kein Anwalt mehr findet, der den "anregulierten" Fall übernehmen will, weil das Honarar dann nicht mehr attraktiv ist (im Verhältnis zum Arbeitsaufwand).

Findige Versicherungen bieten (zumindest bei Kleinunfällen) nämlich relativ schnell dem Geschädigten eine Summe Geld an, die einerseits für den Geschädigten zu niedrig ist, andererseits aber hoch genug ist, dass es sich nicht mehr lohnt, für den Rest einen Anwalt zu beauftragen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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