Auf meiner Geburtstagsfeier vor einigen Wochen habe ich 2 Freunden mein neues Motorrad gezeigt. Dieses stand vor meiner Werkstatt, die offen war. In dieser Werkstatt stand ein anderes Motorrad von mir. Da mir jemand gratulieren wollte habe ich mich kurz entfernt, sodass ich die Situation nicht mehr im blick hatte. Kurz darauf kam einer der Freunde auf mich zu und meinte er habe das Motorrad aus der Werkstatt raus geholt um es einem Kind zu zeigen, welches es gerne sehen wollte. Danach hat mein Freund das Motorrad neben meinem neuen Motorrad abgestellt, auf einem Schacht der ein wenig gewackelt hat. Als er dann weggehen wollte trat er auf den Schacht und das Motorrad kippte gegen mein neues Motorrad. Nun habe ich einen Kratzer und eine kleine Delle im neuen Motorrad. Frage wäre jetzt ob hier theoretisch die priv. Haftpflicht meines Freundes greifen müsste?
Beide Motorräder sind auf mich zugelassen und versichert.
Motorradschaden priv. Haftpflicht?
Die Haftpflichtversicherung prüft durchaus, ob es sich um einen Haftpflichtschaden handelt - der Schaden muss ja durch eine gewisse 'Schuld' des Verursachers (Mangel an Sorgfalt, Missachtung einfacher Regeln) entstanden sein.
Die Schilderung erinnert mich an Darstellungen, wie sie in der Serie 'Die Versicherungsdetektive' zu sehen sind - Ausgang ungewiss.
Was wäre denn mit der Verkehrssicherungspflicht?
Außerdem glaube ich die ganze Geschichte nicht...
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Zitat :Außerdem glaube ich die ganze Geschichte nicht...
ich habe auch so meine Zweifel
Zitat :Außerdem glaube ich die ganze Geschichte nicht...
Ich weiß selber, dass es sehr komisch klingt. Ich konnte es anfangs auch nicht glauben.
Leider ist es aber wirklich so gewesen, jedenfalls hat mein freund es mir danach so geschildert. Dazu habe ich einen zeugen der direkt daneben stand und er hat die geschichte bei anderen vor ort genau so erzählt.
Das Abstellen des Motorrads gehört nach meiner Auffassung zu dessen Betrieb. Somit greift die sogenannte Benzinklausel und eine private Haftpflichtversicherung tritt nicht ein.
Wenn man darauf abstellen will, dass der Tritt auf den wackeligen Schachtdeckel die Ursache für den Schaden war, dann fehlt es nach meiner Auffassung am Verschulden des Freundes und die private Haftpflichtversicherung muss auch nicht haften.
Der Freund wird daher den Schaden aus eigener Tasche zahlen müssen.
Zitat :jedenfalls hat mein freund es mir danach so geschildert. Dazu habe ich einen zeugen der direkt daneben stand und er hat die geschichte bei anderen vor ort genau so erzählt.
Das mag alles so passiert sein oder auch ganz anders - wie es zu Haftungsschäden kommen kann, ist oft genug sehr seltsam.
Hier gibt es zwei bzw. drei Ereignisse
a) der Freund holt die Maschine aus dem Schuppen
b) er stellt sie neben dem neuen Motorrad ab, offenbar mit dem Ständer auf (der Abdeckung?) eines Schachtes.
c) dann tritt er im Weggehen auf den Schachtes (dessen Rand oder auf die Abdeckung) und durch das Wackeln kippt die Maschine gegen das neue Motorrad. Delle, Kratzer.
Ob aus irgend einem Punkt die Haftung des Freundes herzuleiten ist? Er mag das Motorrad eigenmächtig aus dem Schuppen geholt haben - aber das kann unter Freunden auch Usus sein. Das Wackeln des Schachtes oder von Teilen davon wird ihm schwerlich anzulasten sein - oder eben doch, wenn ich zum Vergleich nehme, dass es ein Haftungsschaden ist, wenn ich beim Anziehen meiner Jacke jemandem die Brille von der Nase fege.
Aber genau dazu sind Haftpflichtversicherungen ja da, ungerechtfertigte Ansprüche abzuweisen.
Ich sehe es auch so wie hh: Die Betriebsgefahr des umgekippten Motorrades hat sich verwirklicht. Und dafür ist die KfZ-Haftpflicht des umgekippten Motorrades zuständig. (Falls das umgekippte Motorrad angemeldet und versichert war.)
@hh: Wenn es am Verschulden des Freundes fehlt, sehe ich nicht, wieso er zahlen sollen müsste; @hansii7 hat dann schlicht Pech gehabt.
@drkabo: Wenn die Haftpflicht des umgekippten Motorrades zuständig sein sollte, ist für beide Motorräder @hansii7 zuständig; es wäre eine Eigenschaden, oder?
Hallo,
Meiner Auffassung nach auch.Zitat:Das Abstellen des Motorrads gehört nach meiner Auffassung zu dessen Betrieb. Somit greift die sogenannte Benzinklausel und eine private Haftpflichtversicherung tritt nicht ein.
Und dabei spielt es auch keine Rolle, dass zur Präsentation herausschieben nicht der übliche Betrieb ist.
Entweder ist der Eigentümer/Besitzer des Grundstücks verantwortlich, dann wäre es aber ein Eigenschaden (weil der TS auch das ist). Oder aber das Abstellen dort war grob fahrlässig, dann sind wir aber wieder bei der Benzinklausel und es greift ausschließlich die KFZ-Haftpflichtversicherung (zudem wäre es auch wieder ein Eigenschaden, weil beide Motorräder dem TS gehören). Irgendetwas dazwischen dürfte nicht durchsetzbar sein.Zitat:Wenn man darauf abstellen will, dass der Tritt auf den wackeligen Schachtdeckel die Ursache für den Schaden war, dann fehlt es nach meiner Auffassung am Verschulden des Freundes und die private Haftpflichtversicherung muss auch nicht haften.
Was haften würde wäre ein Vollkaskoversicherung des neuen Motorrades. Dann aber u.U. mit Höherstufung, und ob ein Kratzer und eine kleine Delle das rechtferigen würden wage ich zu bezweifeln (da zahlt man das lieber selber, oder lässt es einfach so).
Noch eine Anmerkung: Ich glaube die Geschichte auch nicht so richtig. So wie hier würde ich sie keiner Versicherung vortragen, das kann böse Folgen haben (etwa Strafanzeigen).
Stefan
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