Hallo,
Ich habe ein Problem ich habe meine Musik Anlage an jemanden verliehen und nun ein Schaden an einer der Boxen fest gestellt. Dieser Schaden war vorher nicht. Im Leihvertrag waren alle Vorschäden eingetragen (es gab keine) und dieser wurde von ihm Unterschrieben. Nun möchte er mir aber diesen Schaden nicht bezahlen. Im Vertrag steht folgendes drin:
"Der Leihnehmer verpflichtet sich, sorgfältig mit dem Leihobjekt umzugehen und haftet bei Schäden und
Verlust. Die Leihgabe ist bis zum Ablauf der Rückgabe zu ersetzten.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB. Mündliche Nebenabreden wurden nicht vereinbart und
bedürfen der Schriftform. "
Wie kann ich nun weiter vorgehen?
Liebe Grüße
Musikanlage beschädigt - Schaden wird nicht bezahlt.
16. Dezember 2019
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Frage vom 16. Dezember 2019 | 14:53
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Musikanlage beschädigt - Schaden wird nicht bezahlt.
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 16. Dezember 2019 | 15:52
Von
Status: Weiser (16968 Beiträge, 5888x hilfreich)
Mit welcher Begründung?ZitatNun möchte er mir aber diesen Schaden nicht bezahlen. :
#2
Antwort vom 16. Dezember 2019 | 17:53
Von
Status: Unbeschreiblich (120038 Beiträge, 39822x hilfreich)
Zitatund nun ein Schaden an einer der Boxen fest gestellt. :
Wann genau nach Rückgabe war das?
ZitatDieser Schaden war vorher nicht. :
Erst mal Irrelevant.
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#3
Antwort vom 16. Dezember 2019 | 21:48
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Mit welcher Begründung?ZitatNun möchte er mir aber diesen Schaden nicht bezahlen. :
Er hat diesen nicht verursacht.
#4
Antwort vom 16. Dezember 2019 | 21:49
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitatund nun ein Schaden an einer der Boxen fest gestellt. :
Wann genau nach Rückgabe war das?
Er wurde direkt bei Rückgabe drauf hingewiesen
-- Editiert von fb533794-19 am 16.12.2019 21:49
#5
Antwort vom 17. Dezember 2019 | 01:23
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Hallo, das ist nun nicht Ihr Problem. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist der Entleiher. Dieser ist ihnen gegenüber für möglichen Schadensersatz haftbar. Der Entleiher wiederum kann sich ja dann am Schadensverursacher schadlos halten, das bleibt ihm überlassen.Zitat:Zitat:Mit welcher Begründung?ZitatNun möchte er mir aber diesen Schaden nicht bezahlen. :
Er hat diesen nicht verursacht.
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