Musikanlage beschädigt - Schaden wird nicht bezahlt.

16. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb533794-19
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Musikanlage beschädigt - Schaden wird nicht bezahlt.

Hallo,

Ich habe ein Problem ich habe meine Musik Anlage an jemanden verliehen und nun ein Schaden an einer der Boxen fest gestellt. Dieser Schaden war vorher nicht. Im Leihvertrag waren alle Vorschäden eingetragen (es gab keine) und dieser wurde von ihm Unterschrieben. Nun möchte er mir aber diesen Schaden nicht bezahlen. Im Vertrag steht folgendes drin:

"Der Leihnehmer verpflichtet sich, sorgfältig mit dem Leihobjekt umzugehen und haftet bei Schäden und
Verlust. Die Leihgabe ist bis zum Ablauf der Rückgabe zu ersetzten.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB. Mündliche Nebenabreden wurden nicht vereinbart und
bedürfen der Schriftform. "


Wie kann ich nun weiter vorgehen?

Liebe Grüße

Wer den Schaden hat...?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16968 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von fb533794-19):
Nun möchte er mir aber diesen Schaden nicht bezahlen.
Mit welcher Begründung?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120038 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von fb533794-19):
und nun ein Schaden an einer der Boxen fest gestellt.

Wann genau nach Rückgabe war das?



Zitat (von fb533794-19):
Dieser Schaden war vorher nicht.

Erst mal Irrelevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb533794-19
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von fb533794-19):
Nun möchte er mir aber diesen Schaden nicht bezahlen.
Mit welcher Begründung?


Er hat diesen nicht verursacht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb533794-19
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb533794-19):
und nun ein Schaden an einer der Boxen fest gestellt.

Wann genau nach Rückgabe war das?

Er wurde direkt bei Rückgabe drauf hingewiesen



-- Editiert von fb533794-19 am 16.12.2019 21:49

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von fb533794-19):
Zitat (von -Laie-):
Zitat (von fb533794-19):
Nun möchte er mir aber diesen Schaden nicht bezahlen.
Mit welcher Begründung?


Er hat diesen nicht verursacht.
Hallo, das ist nun nicht Ihr Problem. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist der Entleiher. Dieser ist ihnen gegenüber für möglichen Schadensersatz haftbar. Der Entleiher wiederum kann sich ja dann am Schadensverursacher schadlos halten, das bleibt ihm überlassen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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