Muss ich die Rechnung zahlen, obwohl der Sachbearbeiter daran schuld ist?

17. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Cherry94
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Muss ich die Rechnung zahlen, obwohl der Sachbearbeiter daran schuld ist?

Ich hab ein ernstes Problem. Der Sachbearbeiter vom Jobcenter geht seine Arbeit nicht richtig nach. Er hat mich bei der Krankenversicherung abgemeldet, und dadurch entstand eine Versicherungslücke von 2 Monaten. Ich habe studiert. Ich habe bei der Versicherung angerufen, und nachgefragt, warum ich eine Rechnung bekomme. Der Gesprächspartner von der Versicherung meinte, dass das sehr komisch sei. Warum er mich grundlos von der Krankenversicherung abgemeldet habe.

Der Sachbearbeiter vom Jobcenter müsste theoretisch unsere Unterlagen zu einem anderen Jobcenter schicken. Da wir nicht mehr ins Zuständigkeitsbereich des Stadteils fallen. Wir sind umgezogen, aber der Sachbearbeiter meinte, er müsste alle Unterlagen nochmals prüfen und hat keine Lust wie "Ich komme aktuell gerade nicht hinterher meine Akten zu sortieren". Seit 2014 geht das so, seit wir umgezogen sind. Ich habe den Eindruck, dass er sehr chaotisch ist, und es versäumt die Unterlagen dem Zuständigkeitsbereich zu senden.

Ich habe ihm vor 2 Monaten eine E-Mail geschrieben, und nach ein Termin gefragt, aber bislang kam keine Antwort. Wegen Corona ist unser Sachbearbeiter in Homeoffice. Er nimmt Telefonanrufe nicht an. Und reagiert fast nicht auf E-Mails.

Der Rechnungsbetrag beträgt 100€. Das ist keine Welt, aber es geht mir ums Prinzip, warum ich etwas zahlen muss, was auf das Bier des Anderen zurück geht.
Ich studiere auch im Moment Physik und Mathematik, weshalb es mir nicht einfach fällt, mich mit der Bürokratie rumzuschlagen. Meine Mutter spricht auch kein gutes Deutsch.

Der Sachbearbeiter schrieb meiner Mutter, aber antwortete bis heute nicht auf den Wunsch "Ich würde gerne ein Termin bei Ihnen vereinbaren"

Zitat:
Bei Ihren Sohn ist der Sachverhalt anders gelagert. Wie Ihnen bereits mitgeteilt erhält dieser eigene Leistungen ab dem 25 Lebensjahr, sprich eine eigene Akte. Ich hatte daher im Mai zwecks Korrektur rückwirkend bei der AOK mit sonstigem Grund im bisherigen Fall bei Ihnen abgemeldet. Es fehlt noch die Wiederanmeldung in seinem eigenen Fall ab diesem Datum, damit die Meldung bei der AOK wieder stimmt. Er ist natürlich durchgehend zu versichern, Er hat dann halt nur eine eigene Akte mit Versicherungsbeginn ab 25 LJ.


Muss ich die Rechnung übernehmen, obwohl er mich abgemeldet hat? Was soll ich gegen die Rechnungsforderung machen? Ich habe den Eindruck, dass der Sachbearbeiter mich und meine Familie nicht ernst nimmt - weil wir ausländisch und meine Mutter nicht so gut deutsch spricht. Würde ich ein formelles und juristisches Brief schicken, würde er es nicht mal ansatzweise ernst nehmen. Wahrscheinlich würde er gegen eine Schadenersatzforderung nicht reagieren. Aber ich möchte es erstmals sanft lösen, und wissen, ob ich in diesem Falle im Recht bin. Steht mir dieser Anspruch zu?



-- Editiert von Cherry94 am 17.10.2020 22:53

-- Editiert von Cherry94 am 17.10.2020 22:54

-- Editiert von Cherry94 am 17.10.2020 23:02

-- Editiert von Cherry94 am 17.10.2020 23:04

Wer den Schaden hat...?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Die Schuld des Sachbearbeiters erschließt sich mir nicht so ganz. Vielleicht hab ich ja auch was missverstanden. Also, Du studierst. Damit bist Du in der Regel kein ALG II Empfänger mehr, auch die Krankenkasse wird dann nicht vom Job-Center bezahlt. Wie finanzierst Du Dich denn ansonsten? Außerdem hat das JC Dich wohl nicht abgemeldet, sondern lediglich mitgeteilt, dass die Kosten nicht mehr aus diesem Topf bezahlt werden.

Du bist wohl (?) nicht mehr Bezieher von ALG II, deshalb wahrscheinlich auch kein Termin beim JC. Deine Mutter müsste m.E. einen vereinbaren, und dann kannst Du ja als Unterstützung mit hingehen.

wirdwerden

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Was ich bisher aus deinem Text verstehe: Du hast bei der Krankenversicherung einen Beitragsrückstand von 100,-€, weil du dieses Jahr 25 geworden bist und dich als Student selbst krankenversichern musst.

Der SB hat nur langsam gearbeitet. Sonst hätte die Versicherung schon ab Mai von dir selbst Beiträge für die studentische KV verlangt.

Zitat (von Cherry94):
Steht mir dieser Anspruch zu?
Was für ein Anspruch? Welcher Schaden ist dir entstanden? Ich erkenne bisher keinen Schaden.

Zitat (von Cherry94):
Ich habe studiert.
Von wann bis wann?
Zitat (von Cherry94):
Ich studiere auch im Moment
Seit wann?
------------------------------------------
Zitat (von Cherry94):
weil wir ausländisch und meine Mutter nicht so gut deutsch spricht.
Das kannst du vergessen. Die Mitarbeiter haben jede Stunde und jeden Tag mit Kunden zu tun, die nicht gut deutsch sprechen, oder einfach das Behördisch nicht verstehen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cherry94
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Die Schuld des Sachbearbeiters erschließt sich mir nicht so ganz. Vielleicht hab ich ja auch was missverstanden. Also, Du studierst. Damit bist Du in der Regel kein ALG II Empfänger mehr, auch die Krankenkasse wird dann nicht vom Job-Center bezahlt. Wie finanzierst Du Dich denn ansonsten? Außerdem hat das JC Dich wohl nicht abgemeldet, sondern lediglich mitgeteilt, dass die Kosten nicht mehr aus diesem Topf bezahlt werden.

Du bist wohl (?) nicht mehr Bezieher von ALG II, deshalb wahrscheinlich auch kein Termin beim JC. Deine Mutter müsste m.E. einen vereinbaren, und dann kannst Du ja als Unterstützung mit hingehen.

wirdwerden


der Sachbearbeiter hat mich während des Studiums abgemeldet. Am Mai. Ich habe angerufen, und nachgefragt bei der KK. Sie meinten auch, dass das komisch ist. Davor war ich krankenversichert über die Rentenversicherung. Dieser SB hat mich dort abgemeldet. Warum sollte ich keinen Anspruch haben? Ich war ja nicht über das Jobcenter versichert.
Der Sachbearbeiter geht auch nicht ans Telefon ran und antwortet nicht suf Mails. Er meidet jeglichen Kontakt. Vorhin habe ich angerufen und erfahren, dass der SB doch erreichbar sein sollte. Der Gesprächspartner wüsste nicht, warum er nicht rangeht. Er ist sehr schlampig.

-- Editiert von Cherry94 am 28.10.2020 19:56

Signatur:

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Cherry94):
Davor war ich krankenversichert über die Rentenversicherung.


Mit Sicherheit nicht. Kann es sein dass Du Familenversicherung meinst? Wäre im Zusammenhang mit dem 25 Lebensjahr verständlich s. SGB V, § 10 Abschnitt 2 Absatz 3.

Zitat (von Cherry94):
Warum sollte ich keinen Anspruch haben?

Anders herum sollte man fragen. Weshalb solltest Du einen Anspruch haben und vor allem Anspruch auf was.
Du hast Sogar die Pflicht dich zu versichern, deshalb ja auch die Beitragsforderung der KK.

Zitat (von Cherry94):
Ich war ja nicht über das Jobcenter versichert.


Welche Rolle hat das Jobcenter in dieser undurchsichtigen Angelegenheit?
Wieso willst Du einen Termin beim JC, wenn Du mit denen nichts zu tun hast.

Bitte mehr Fakten und weniger Nebengeplänkel.

Berry

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#5
 Von 
Cherry94
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Cherry94):
Davor war ich krankenversichert über die Rentenversicherung.


Mit Sicherheit nicht. Kann es sein dass Du Familenversicherung meinst? Wäre im Zusammenhang mit dem 25 Lebensjahr verständlich s. SGB V, § 10 Abschnitt 2 Absatz 3.

Zitat (von Cherry94):
Warum sollte ich keinen Anspruch haben?

Anders herum sollte man fragen. Weshalb solltest Du einen Anspruch haben und vor allem Anspruch auf was.
Du hast Sogar die Pflicht dich zu versichern, deshalb ja auch die Beitragsforderung der KK.

Zitat (von Cherry94):
Ich war ja nicht über das Jobcenter versichert.


Welche Rolle hat das Jobcenter in dieser undurchsichtigen Angelegenheit?
Wieso willst Du einen Termin beim JC, wenn Du mit denen nichts zu tun hast.

Bitte mehr Fakten und weniger Nebengeplänkel.

Berry


Rede ich etwa chinesisch? wie bereits erwähnt hat mich das JB abgmeldet, während des Studiums. Am Mai. Laut der Krankenkasse. Dann entstand eine Versicherungslücke. Der Gesprächspartner der Krankenkasse meinte ebenfalls, dass meine Halbwaisenrente noch liefe und ich dort versichert bin. Warum hat er mich dort abgemeldet? Einfach grundlos und ohne Sinn und Verstand.

Das Jobcenter hat Leistungen von meiner Mutter gekürzt. In Namen meiner Mutter habe ich eine E-Mail geschrieben. Er antwortet nicht.

Warum die Schuld des Sb nicht ist, erschließt sich mir nicht. Die Versicherungslücke hat der SB zu verschulden. Der SB hat in der Vergangenheit schon Kuriositäten und Faulheiten, Schlampigkeiten vorgewiesen.

-- Editiert von Cherry94 am 29.10.2020 10:19

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Cherry94):
Rede ich etwa chinesisch? wie bereits erwähnt hat mich das JB abgmeldet, während des Studiums.
Ja, das wissen wir. Du bist anscheinend 25 Jahre alt geworden und daher bist du richtigerweise aus der Familienversicherung deiner Mutter raus. So verstehe ich das nach deiner Schilderung zumindest. Ab diesem Zeitpunkt musst du selbst für deine Beiträge aufkommen.
Wenn ich das falsch verstanden habe sollte, dann schildere den Sachverhalt doch mal deutlich ohne die ganze unnötige Darstellung drumherum.

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#7
 Von 
Cherry94
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Cherry94):
Rede ich etwa chinesisch? wie bereits erwähnt hat mich das JB abgmeldet, während des Studiums.
Ja, das wissen wir. Du bist anscheinend 25 Jahre alt geworden und daher bist du richtigerweise aus der Familienversicherung deiner Mutter raus. So verstehe ich das nach deiner Schilderung zumindest. Ab diesem Zeitpunkt musst du selbst für deine Beiträge aufkommen.
Wenn ich das falsch verstanden habe sollte, dann schildere den Sachverhalt doch mal deutlich ohne die ganze unnötige Darstellung drumherum.


genau darum geht es ja. Oh Herr Gott!Ich war zu dieser Zeit schon 25. Schon letztes Jahr. Das JB hat mich ohne Sinn und Verstand abgemeldet. Das versuche dutzenden mal zu kommunizieren. Total grundlos.. Warum muss ich die Versicherungslücke bezahlen? was kann ich dafür, wenn er nicht seine Arbeit richtig nachgeht? Was kann ich juristisch dagegen machen?
Ich war über die Rentenversicherung kk-versichert. Der SB hat mich abgemeldet -obwohl ich nicht mal Familienversichert/über meiner Mutter war.

-- Editiert von Cherry94 am 29.10.2020 10:58

-- Editiert von Cherry94 am 29.10.2020 10:59

Signatur:

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#8
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Ganz ehrlich:

Wenn du dem Sachbearbeiter auch solch ein Wirr-Warr geschrieben hast, kann ich verstehen, dass er das nicht bearbeiten kann.

Sortiere erst einmal die Fakten, dann kann man vielleicht versuchen, zu helfen.

Fakt ist: wenn du NICHT über das Jobcenter versichert bist, dann KANN der Sachbearbeiter dich gar nicht abmelden. Wenn die Krankenversicherung eine Abmeldung einer Person akzeptiert, welche nicht dazu befugt ist, dann ist das ein Problem der Versicherung, nicht des Jobcenters.

Also fehlen da noch entscheidende Details in deiner Geschichte.

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#9
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3507 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Cherry94):
Davor war ich krankenversichert über die Rentenversicherung.


Weil sie eine Halbwaisenrente erhalten, oder erwerbsgemindert sind, ansonsten bezahlt die Rentenversicherung keine KK.
Nehme an sie erhalten eine Waisenrente und ab dem 25 Lebensjahr, muss man sich selber versichern.

Hier ist es genau beschrieben Student mit Waisenrente, etwas runterscrollen, dann erfahren sie es.

https://rente-rentenberater.de/krankenversicherung/versicherungs-beitragsrecht/616-versicherungs-und-beitragspflicht-bei-waisenrentner-neu-geregelt.html

Wenn es so ist, dann sollten nicht immer andere beschuldigen, sondern an ihrer Unfähigkeit arbeiten.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Cherry94):
genau darum geht es ja. Oh Herr Gott!Ich war zu dieser Zeit schon 25. Schon letztes Jahr.
Worum geht es? Du hast immer noch nicht verständlich geschrieben warum du mit über 25 immer noch über die Rentenversicherung kranken versichert warst/bist. Versuch doch einfach mal das ganze wirklich strukturiert zu erzählen.
Warum denkst du z.B., dass du immer noch über die Rentenversicherung versichert sein solltest?

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Cherry94
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Cherry94):
genau darum geht es ja. Oh Herr Gott!Ich war zu dieser Zeit schon 25. Schon letztes Jahr.
Worum geht es? Du hast immer noch nicht verständlich geschrieben warum du mit über 25 immer noch über die Rentenversicherung kranken versichert warst/bist. Versuch doch einfach mal das ganze wirklich strukturiert zu erzählen.
Warum denkst du z.B., dass du immer noch über die Rentenversicherung versichert sein solltest?


Ich habe 2017 angefangen zu studieren. Ich erhielt Halbwaisenrente wegen meines verstorbenen Vater. 2019 wurde ich 25. Der SB hat mich bei der Bedarfsgemeinschaft abgemeldet und mich zur Rentenversicherung kk-versichert. Am Mai 2020 hat er mich abgemeldet - bei der Krankenversicherung. Dann enstand eine Versicherungslücke.
Ich habe erst September 2020 per Brief davon erfahren.
Als ich dort anrief wurde mir vom Gesprächspartner gesagt, dass das Jobcenter mich abgemeldet habe.

Letztendlich war ich schon von der Bedarfsgemeinschaft des Jobcenters abgemeldet. Erneut wurde ich abgemeldet. Meine Vermutung lässt nahe, dass er mich verwechselt hat - wie oft in der Vergangenheit gab es Komplikationen.
- der Sachbearbeiter hat mal versehentlich meine Mutter die Leistungen gekürzt. Daraufhin entschuldigte er sich.
- der Sachbearbeiter ist chaotisch und ohne fies zu wirken, würde ich ,,faul" sagen. Sein Büro war komplett unordentlich. Akten, Dokumente und Unterlagen waren quer über den Boden verteilt.
- der Sachbearbeiter muss unsere Unterlagen an ein anderes Jobcenter schicken. Wir sind in ein anderes Stadtteil umgezogen und müssten ein ein anderes Jobcenter zugewiesen werden. Vor 6 Jahren sind wir umgezogen. Sinngemäße Aussagen wie "wenn ich es mal schaffe alles sortieren. Ich komme gerade nicht hinterher".

Ich habe den Sachbearbeiter sachlich und unemotional um eine Terminvereinbarung gefragt. Ich koche hier vor Wut über die Unfähigkeit anderer. Wenn ich hier eine Frage stelle, erwarte ich, dass man mich nicht kriminalisiert bzw. falschifiziert - sondern gemeinsam mit mir an einer solidarischen Lösung arbeitet. Ich habe mit dem SB kein einziges emotionales Wort ausgetauscht. Der SB weiß ganz genau, dass er einen Fehler begangen hat und möchte sich aus seiner Verantwortung entziehen. Ich kenne den SB des Jobcenter.
1) Entweder der Sachbearbeiter hat kein Bock auf sein Job oder
2) er ist ein Rassist oder hat etwas gegen ausländische alte Damen etwas persönliches.

Mir fallen keine logischen Gründe für so ein Verhalten ein.

Meine Frage wäre: Was kann ich rechtlich tun?

Edit: Meine E-Mail: "Ich würde gerne ein nächstmöglichen Termin vereinbaren. Mit freundlichen Grüßen......"
Das war der Inhalt meiner Mails.

-- Editiert von Cherry94 am 30.10.2020 04:59

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#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Ich sehe das Problem immer noch nicht.
Als Student muss man ab dem 25. Geburtstag die Krankenversicherung immer aus eigener Tasche bezahlen.
Auch die Krankenversicherung über die Rentenversicherung geht nur bis zum 25. Geburtstag.

Ich erhielt Halbwaisenrente wegen meines verstorbenen Vater. 2019 wurde ich 25. Der SB hat mich bei der Bedarfsgemeinschaft abgemeldet und mich zur Rentenversicherung kk-versichert.
Wenn Sie noch bei den Eltern gewohnt haben, fliegen Sie mit 25 aus der Bedarfsgemeinschaft raus.
Wenn Sie aber schon 25 sind, hätten Sie nie bei der Rentenversicherung krankenversichert werden dürfen. Die Rentenversicherung hat das wahrscheinlich gemerkt. Jetzt will die Krankenversicherung die Beiträge ab dem 25. Geburtstag von Ihnen. Richtig?

Wenn ja, dann sehe ich keinen Schaden bei Ihnen.
Im Gegenteil. Sie haben einen Vorteil dadurch, dass Sie die Beiträge, die Sie schon damals hätten selbst zahlen müssen, erst jetzt zahlen müssen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Ich sehe das Problem immer noch nicht.
Ich auch nicht. Leider schafft es der Fragesteller nicht die Situation so zu beschreiben, dass man es verstehen und nachvollziehen kann.
In einem Punkt sind sich aber alle Antwortenden einig: Ab dem 25. Lebensjahr muss man sich selbst versichern. Da gibt es keine Familienversicherung der Eltern mehr und auch die Rentenversicherung ist für Halbwaisen nicht mehr zuständig. Außer beim Fragesteller, der sich anscheinend nicht selbst versichert hat, sehe ich hier keinen Fehler.

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Cherry94):
Meine Frage wäre: Was kann ich rechtlich tun?
Den SB verklagen... :???:

https://i.imgflip.com/4jt7gm.jpg

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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