Guten Abend,
Nach einem Auffahrunfall vor ca. 5 Wochen hat sich der ganze Vorgang durch Person B bis zum heutigen Tag heraus gezögert. Heute bekam Person A endlich eine Nachricht der Versicherung vom Person B, das diese den Kostenvoranschlag in Prüfung stellen wird, indem sie einen Gutachter zu Person A bestellen um das Auto zu begutachten. Da Person A gerne aber einen neutralen Gutachter mit in den Vorgang holen würde, teilte sie es der Versicherung mit. Diese jedoch, lehnte die Vorgehensweise ab und weigert sich die Kosten für den Begutachter von Person A zu tragen. Bleibt Person A jetzt auf dem Schaden noch auf weitere Zeit sitzen oder muss die Versicherung von Person B die Kosten übernehmen.
1. Soll Person A sich lieber einen Anwalt holen um das so zu klären ?
2. Person B verhält sich so unkooperativ, der Hinweis mit dem Gutachter kam auch von der Person B.
3. Hat Person A ein Recht auf ein Mietwagen oder soll sie mit dem Schaden einfach weiter fahren ?
Vielen Dank und einen schönen Abend + Wochenende !
Nach Auffahrunfall nur Ärger mit Unfallverursacher
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Der einzig Unkooperative hier ist doch Person A, der die Besichtigung des Schadens durch einen Gutachter des Versicherers verhindert.
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Person A hätte gerne einen unabhängigen Gutachter da schon schlechte Erfahrungen gemacht worden sind.
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Hallo
quote:Dan bezahle ihn doch auch, wo ist das Problem?
Person A hätte gerne einen unabhängigen Gutachter
Offiziele Gutachter, auch wenn sie von einer Versicherung geschickt werden, müssen neutral bewerten!
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quote:
Person A hätte gerne einen unabhängigen Gutachter da schon schlechte Erfahrungen gemacht worden sind.
Weshalb nimmst du nicht einen Anwalt, der regelt das dann Alles, die Kosten muss der, bzw. dessen Versicherung erstatten, der aufgefahren ist.
Auch die Kosten eines neutralen, eigenen Gutachters müssen dir erstattet werden. Der Versicherung steht aber auch das Recht zu, einen eigenen Gutachter zu schicken, sozusagen ein Gegengutachten einzuholen.
Dem Versicherungsgutachter würde ich auch nicht unbedingt trauen.
Damit das voran geht ist es doch meistens das Einfachste das mit der Werkstatt zu klären, die bieten oft einen Schadensservice an und klären den Reparaturumfang direkt mit der Versicherung. Auch unter Einschaltung von Gutachtern. Abgerechnet wird die Reparatur dann direkt mit der Versicherung.
Mietwagen gibt es da normalerweise auch.
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-- Editiert asap am 07.12.2013 13:51
Schon 5 Wochen rum, das wird knapp, das verjährt ja fast schon :-)))
Was soll das mit dem Gutachter, Angst das er den Besch... findet. Du hast doch bereits deine Forderung gestellt und einen Kostenvoranschlag eingereicht. Daher ist von dir kein WEITERER Gutachter mehr nötig, denn wird dir auch keiner mehr ersetzen.
Die Versicherung will das nun Prüfen lassen. Danach kannst du immer noch einen Anwalt nehmen....evtl. auch für was anderes - je nach dem wie die den Kostenvoranschlag bewerten
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Es geht einfach darum das ich dem Versicherungsgutachter nicht traue. Jede einzelne Meinung teilt sich da. Gibt wohl nichts daran zu drehen oder zu ändern.
Ich wollte lediglich wissen ob rechtlich gesehen die Versicherung des Verursachers die Kosten des Neutralen Gutachters übernehmen muss.
@Kartoffelsalat: Starker Beitrag, du hast es auf den Punkt gebracht....
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