Nach Überfall Krankenhaustagegeld von Opfer gefordert

11. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
MicaSch
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Überfall Krankenhaustagegeld von Opfer gefordert

Hallo, Ich bin am 15 April 2021 nachts überfallen und niedergeschlagen worden.
Die Täter wurden von der Polizei gefasst, Anklage lautet auf gefährlicher Körperverletzung und Raub.
Ich war insgesamt deswegen 10 in Stationärer Behandlung.
Jetzt schrieb mich das Krankenhaus an das Ich insgesamt 100 Euro bezahlen soll (10 Tage = 100 Euro).
Kann mir jemand sagen wie Ich mich jetzt verhalten muß / soll?
Die Täter sitzen derzeit in U-Haft und einen Anwalt kann Ich mir nicht leisten.
Ich bin auch noch krank geschrieben.


-- Editiert von MicaSch am 11.05.2021 14:41

-- Editiert von Moderator am 11.05.2021 14:50

-- Thema wurde verschoben am 11.05.2021 14:50

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6 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Das klingt jetzt sicher unerfreulich, aber das Krankenhaus hat einen Anspruch an Sie, nicht an den Täter. Sie haben Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Täter. Insofern müssen Sie zunächst mal zahlen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Da die Täter noch nicht verurteilt sind, käme hier ein Adhäsionsantrag in Frage, den man auch ohne Anwalt stellen kann: https://de.wikipedia.org/wiki/Adh%C3%A4sionsverfahren

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Meine Güte, da müssen die aber ganz schön zugeschlagen haben. Ich hoffe, das wird alles wieder.

Nun zur eigentlichen Frage: mir ist keine Regelung bekannt (vielleicht mal die Krankenkasse anrufen), die die Befreiung von der Zuzahlung in so Fällen beinhaltet. Dann musst Du zahlen, allerdings kannst Du Dir die Kosten bei den Tätern wiederholen. Das kann einmal im Rahmen des Strafverfahrens geschehen (Schmerzensgeld + Kosten) oder auch in einem separatem Zivilverfahren. Auch könntest Du im Strafverfahren als Nebenkläger auftreten.

Ich denke mal, das ist für einen Laien alleine nicht zu stemmen. Such Dir anwaltliche Hilfe. Es gibt Prozesskostenhilfe, die bei Bedürftigkeit der Staat zahlt. Und, es gibt Opferhilfeorganisationen, wie etwa den "weißen Ring." Such Dir Unterstützung. Die brauchst Du und die steht Dir auch zu!

wirdwerden

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von MicaSch):
Kann mir jemand sagen wie Ich mich jetzt verhalten muß / soll?
Zunächst mal gute Besserung!
Vermutlich wird es leider nicht der letzte KH-Besuch bzw. Aufenthalt sein. Manchmal zieht sowas noch spätere Behandlungen oder OP nach sich.

Dann:
Vor allem nichts übereilen.
Sämtliche Unterlagen und Nachweise von Ärzten und der KV gut aufheben.
Die 100,- könntest du zunächst erstmal bezahlen und dir später mit anderen Kosten im Rahmen von Schmerzensgeld und Kostenersatz wegen Raub von den Tätern zurückholen. Dazu wäre später evtl. ein Anwalt zu empfehlen.

Oder
Die 100,- jetzt noch nicht zahlen. Aber nicht total vergessen. Das Krankenhaus wird vermutlich nach der Zeit X eine Mahnung schicken.

Einen Anwalt benötigst du jetzt noch nicht.

Bei bestimmten Straftaten gibt es auch Organisationen und Anwälte, die pro bono /kostenlos für die Opfer tätig sind.

Mit den 100,- ist nicht *Krankenhaustagegeld* gemeint.
sondern 10,- pro Tag im KH.




-- Editiert von Anami am 11.05.2021 15:18

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Hier dürfte auf Antrag ein Anwalt als Beistand zu stellen sein (§ 397a(1) Nr. 3 - die Regelung umfaßt auch Opfer eines Raubes): https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__397a.html
Und, es gibt Opferhilfeorganisationen, wie etwa den "weißen Ring." Such Dir Unterstützung. Volle Zustimmung. Die kennen dann auch entsprechende spezialisierte Anwälte.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

..... und in Ergänzung: warten bei so einer komplexen Situation ist der größte Fehler, den man machen kann.

wirdwerden

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