Nach Verkehrsunfall mit Schuld anhängen

10. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Rexaron
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Verkehrsunfall mit Schuld anhängen

Hallo,

ich hatte vergangenen Freitag einen Verkehrsunfall mit meinem Motorrad.
Dies trug sich so zu:

Ich fuhr mit einem Bekannten mit meiner Maschine auf der Landstraße zu einem anderen Bekannten. Im Räumgebiet meines Heimatdorfes waren die Straßen frei und gestreut obwohl es schon den ganzen Tag schneite bzw. regnete.
Doch als wir ins Räumgebiet des Wohnortes des Bekannten zu dem wir unterwegs kamen war nichts geräumt oder gestreut.
Wir furhen mit villeicht 35kmh also 2. gang mit fast keinem Gas, gerieten ins rutschen und ich konnte nicht verhindern das ich auf die Gegenfahrbahn geriet und mit einem Auto zusammenstieß.
Uns ist auf Grund der geringen Geschwindigkeit nichts passiert bis auf ein paar Prellungen, doch ist meine Vorderradfelge total hinüber und beim Auto eine der hinteren Türen beschädigt.

Nun wollte ich fragen ob nicht die Stadt die eigentlich den Auftrag hat die Straßen freizuhalten, Mitschuld an dem Unfall hat da nicht geräumt wurde obwohl es schon den halben tag schneite. Meine Stadt also die Stadt die in meinem Räumgebiet liegt hat es ja auch geschafft ihre Straßen frei von Schnee und Eis zu halten.

Also die eigentliche Frage ist, ob die Stadt die unzureichend geräumt und gestreut hat Mitschuld an dem Unfall hat und ich somit auf Schadensersatz hoffen kann?

mit freundlichen Grüßen

Daniel

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

Das Hauptproblem dürfte sein, daß du als Fahrzeugführer zu jederzeit den******rungs- und Straßenverhältnissen angemessener Geschwindigkeit (und das heißt im Extremfall: Geschwindigkeit Null) verpflichtet bist.

Wenn du also die Kontrolle über deine Maschine verlierst, wird wohl davon auszugehen sein, daß die Geschwindigkeit nicht angepaßt war.

Schon von daher dürfte es eher mau aussehen, zumal du ja anscheinend gesehen hast, daß die Straße nicht geräumt war (im Gegensatz etwa zu einer glatten, nicht gestreuten Stelle um 4 Uhr nachts in einer Kurve).

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#2
 Von 
Rexaron
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

nunja es war halb sieben abends. Und nein die Straße war geräumt und plötzlich nicht mehr... ich hätte es ja verstanden wenn irgendwo etwas von "Eingeschränkter Winterdienst" oder so gestanden wäre aber dem war nicht so. die Feldwege um die Straße herrum waren geräumt aber warum die Straße nicht`? das frage ich mich das man es für nötig hält feldwege zu räumenm aber straßen nicht. Nunja kurz nachdem ich auf den Teil der Straße der "zu" war gekommen bin passiere es und ich habe die geschwindigkeit von 80km/h auf 35km/h verringert und wollte eigentlich auch umdrehen aber das tut ja nichts zur sache.

mfg

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