Nach unverschuldetem Arbeitsunfall kein Schmerzensgeld

6. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dani3351
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach unverschuldetem Arbeitsunfall kein Schmerzensgeld

Hallo zusammen,


Und zwar hatte ich vor ein paar Wochen einen mir nicht zu verschuldeten Arbeitsunfall
Ich hatte an einer Schlagschere gearbeitet auf der oben ein Stahltträger drauf war (habe ich nicht gesehen) nach einer längeren zeit ist dann dieser Träger runtergefallen und hat mir dabei an der rechten hand den Zeigefinger abgeschlagen und an der linken wurden drei weitere Finger schwer verletzt.
Nach Absprache mit zwei verschiedenen Anwälten meinten diese ich hätte kein recht auf Schmerzensgeld oder anderen Schadensersatz. Kann das sein ? Da für mich persönlich das nur schwer zu glauben ist wollte ich mal hier nachfragen ob jemand vielleicht mehr weiss oder schonmal eine ähnliche Situation hatte.


Mit freundlichen Grüßen.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Dafür gibt es die Berufsgenossenschaft, daher haften Arbeitsgeber bei Arbeitsunfällen tatsächlich in der Praxis nur bei Vorsatz und nur dann kann es Schmerzensgeld geben. Stichwort Haftungsprivileg

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#2
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Dani3351):
oder anderen Schadensersatz.


Bei bleibenden Schäden kann eine Erwerbsminderungsrente in Betracht kommen. Dazu sollten die Anwälte auch beraten haben.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
meinten diese ich hätte kein recht auf Schmerzensgeld oder anderen Schadensersatz. Kann das sein ?


Auf Schmerzensgeld hast Du keinen Anspruch.

Bei "anderem Schadenersatz" kommt es darauf an, was Du darunter verstehst. Selbstverständlich muss der AG, bzw. an seiner Stelle die Berufsgenossenschaft sämtliche Heilbehandlungkosten über nehmen, ggf. eine Reha zahlen und vielleicht sogar eine Rente. In dieser Hinsicht besteht natürlich ein Schadenersatzanspruch.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16532 Beiträge, 9305x hilfreich)

Aber man hat halt keine Ansprüche, die über die Leistungen der Berufsgenossenschaft (Behandlungskosten, Reha, ggf. Rente) hinausgehen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Dani3351
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für die hilfreichen Antworten.
Aber eine Frage hätte ich noch und zwar könnte ich jetzt z.B meinen Arbeitgeber verklagen? Da er gegen das Arbeitsschutzgesetz verstoßen hat.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16532 Beiträge, 9305x hilfreich)

Verklagen können Sie immer - aber eine Klage ist nicht aussichtsreich, weil die Berufsgenossenschaft wieder in die Bresche springt.
Dadurch dass der Arbeitgeber Beiträge an die Berufsgenossenschaft zahlt, ist er vor allen Ansprüchen von Arbeitnehmern aus Arbeitsunfällen geschützt. Die Berufsgenossenschaft wirkt quasi als Haftpflichtversicherung für den Arbeitgeber.
Gleichzeitig hat die Berugsgenossenschaft behörden-gleiche Rechte. Wenn der Arbeitgeber Sicherheitsvorschriften nicht einhält, kann die Berufsgenossenschaft sogar Bußgelder verhängen (tut sie aber in der Praxis nicht so oft). Aber die landen in der Kasse der Berufsgenossenschaft, nicht beim Arbeitnehmer.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
Dani3351
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, jetzt versteh ich das ganze.
Vielen dank für Ihre Antwort.

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#9
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

Zitat (von cabel):

Wie sieht es denn allgemein bei Ihrem Arbeitgeber aus? Ich nehme an, Ihren alten Job können Sie nicht mehr durchführen. Hat man eine Ersatztätigkeit für Sie gefunden?


Auch hier kann die Berufsgenossenschaft helfen. Ob mit ggf. geförderter Umsetzung, Weiterbildung oder Umschulung.

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