Nachbarn beschädigen Fahrradanhänger mit ihrem PKW und leugnen

15. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Lana431
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbarn beschädigen Fahrradanhänger mit ihrem PKW und leugnen

Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen... vor 3-4 wochen ist meine nachbarin (im selben Haus) in meinen kinderfahrradanhänger gefahren, der reifen ist total verbogen, die achse und der zweite reifen sind ebenfalls krumm. er stand direkt an der hauswand vor der garage, mit vielleicht 10cm überschuss, man kann dort auf jeden fall bequem rein und rausfahren. ich selbst habe keine garage und wir sind zur zeit nur zwei parteien im haus. gesehen habe ich den unfall aber nicht, den schaden habe ich mittags bemerkt, als ich damit los fahren wollte. sie fährt jeden morgen einmal zum kiga und zur schule.

ich hab sie am selben tag noch darauf angeprochen, sie hat getan als würde sie es grade zum ersten mal sehen. naja, da sie nicht besonders gut deutsch spricht, wollte ich sie freitag nochmal zusammen mit ihrem mann ansprechen, der auf montage war. genau da kam mir leider was dazwischen und ich musste für ein paar tage weg bzw bin ich seitdem immer nur kurz zuhause gwesen. okay, 9 tage danach wieder gespräch mit ihr, wo dann wirklich auffiel dass sie log. frech war sie ausserdem. naja. hatte dann meine handynummer dagelassen und ihr mann rief tatsächlich am gleichen abend an und erklärte sich bereit in die werkstatt zu gehen und das zu klären. zwei tage später war ich wieder zuhause, sehe dass ein reifen fehlt und ein eimer untergeschoben wurde. hab mich erstmal gefreut, aber an genau dem zustand hat sich bis jetzt nichts geändert...

sie leugnet natürlich, und ich möchte das geld für den anhänger natürlich haben... hatte ihn gebraucht gekauft für 180,- nur drei tage vorher :sad:

wie komme ich denn nun an mein geld? kann ich irgendwas machen?

ein paar fotos von dem schaden gibt es, sonst nur zeugen von dem telefonat, was ja im prinzip ein schuldgeständnis war...

danke und freundliche grüße,
lana

Wer den Schaden hat...?

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von Lana431):
wie komme ich denn nun an mein geld?

Welches Geld? Wofür?



Zitat (von Lana431):
und ich möchte das geld für den anhänger natürlich haben...

Und warum? Es ist kein Rechtsanspruch erkennbar ...



Zitat (von Lana431):
aber an genau dem zustand hat sich bis jetzt nichts geändert...

Nun, die Werkstatt wird wohl kaum alles stehen und liegen lassen und alle Mitarbeiter sich um Dein Rad kümmern.



Zitat (von Lana431):
was ja im prinzip ein schuldgeständnis war...

Also ich lese immer nur, das sie es leugnet und man genau 0,0 Bewiese hat das sei es war. Das ist also von einem "Schuldgeständnis" so weit entfernt wie die Freiheitstatue von Paris ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16536 Beiträge, 9306x hilfreich)

OT:

Zitat (von Harry van Sell):
"Schuldgeständnis" so weit entfernt wie die Freiheitstatue von Paris ...

Also ganz nah: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Freiheitsstatuen_(Paris)

Zur Sache zurück:
Sie sind in der ungünstigen Sitation, dass es keine vernünftigen Beweise gibt, wer der Verursacher ist.
Offenbar versucht derzeit der Mann der Verursacherin des Schaden zu beheben. Streng genommen müssen Sie sich das nicht bieten lassen, sondern können Schadensersatz in Geld verlangen (in Höhe der Reparaturkosten, nicht in Höhe des Kaufpreises). Das praktische Problem wird darin bestehen, dass der Mann der Verursacherin die Verantwortung bestreiten wird, wenn Sie eine Geldforderung stellen. Von daher dürfte es wohl sinnvoller sein, abzuwarten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
treng genommen müssen Sie sich das nicht bieten lassen, sondern können Schadensersatz in Geld verlangen


Nope.
Man hat der Reparatur ja offensichtlich zugestimmt.

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