Nase gebrochen! Schmerzensgeld?

18. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Janp2106
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nase gebrochen! Schmerzensgeld?

Hallo,

ich war mit ein paar Freunden auf einem Karnevalsumzug, als sich um uns herum eine Schlägerei entwickelte! wir wollten schnellstmöglich da weg und als ich mich umdrehte sah ich nur noch die Faust die mich im Gesicht traf! Ich kam ins Krankenhaus und der Täter wurde sofort festgenommen!
Die Nase musste wieder gerade gerichtet werden und heute wurde die 2-Meter lange Tamponade gezogen. Das waren echt unvorstellbare schmerzen, die ich keinem Menschen wünsche!

Der Täter war 52 (!) Jahre alt und hat quasi ohne Grund zugeschlagen! Er schien aus der rechten szene zu kommen und dem Aussehen und dem Verhalten nach zu beurteilen war/ist er nicht der wohlhabenste... Wahrscheinlich eher Arbeitslos und Sozialhilfeempfänger, der nichts besseres zu tun hat als grundlos auf Leute einzuprügeln!

Kann man einen generellen Wert an Schmerzensgeld nennen, der bei Nasenbeinbruch, mit OP und 11 Tagen Krankenschein zu erwarten ist? Und was ist wenn der Schläger nicht dazu in der Lage ist den Betrag zu zahlen? Kann er ihn in Raten zahlen? Könnte er mit einer Freiheitsstrafe rechnen, wenn er bereits vorbestraft ist?

Gruß,
Jan

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

aus bekannten fällen, für eine Nase zw. 500 und 1500 Euro bei vorsätzlicher Körperverletzung.
Gruss
miniway

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
misterfinch
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

bei diesem fall gilt es erstmal 2 verschiedene rechtsgebiete zu trennen: das strafrecht und das zivilrecht.

strafrechtlich wird vermutlich seitens der staatsanwaltschaft (polizei) gegen ihn wegen körperverletzung ermittelt und vorgegangen. damit hast du (außer einen zeugenaussage als geschädigter) im prinzip nichts zu tun. wenn der fall so eindeutig ist, wie du beschrieben hast (sofortige identifizierung des schlägers, festnahme, etc) dann wird er sicherlich auch bestraft - in welcher form, das bestimmt dann das gericht. grundsätzlich dürfte dies in form einer geldstrafe ausfallen, sollte er aber einschlägig vorbestraft sein, könnte es auch auf eine freiheitsstrafe rauslaufen. das halte ich aber für weniger wahrscheinlich, hierfür müßte er denke ich schon einiges auf dem berühmten kerbholz haben.

zivilrechtlich hast du natürlich einen schadensersatz-/ schmerzensgeldanspruch gegen den täter. wie der täter diesen anspruch allerdings begleicht, bleibt euch beiden überlassen. wenn du einer ratenzahlung zustimmst, dann ist diese selbstverständlich auch zulässig. im vorliegenden fall dürfte dies sogar sinnvoll sein, denn wenn der täter nicht gerade zu den finanziell gesegneten zählt, ist er sicherlich nicht in der lage den betrag auf einmal zu zahlen.

sollte der täter nicht freiwillig seine schuld eingestehen und sich mit dir außergerichtlich über ein schmerzensgeld/schadenersatz einigen, wäre es im übrigen überlegenswert, mit einer eventuellen klage bis zum ende des strafprozesses zu warten. wenn in diesem strafprozeß nämlich seine schuld erwiesen und er verdonnert wird, dann hast du kein problem damit darzulegen, daß gerade er der täter war und du deshalb einen anspruch gegen ihn hast. wäre etwas peinlich für dich, wenn er mitten im zivilprozeß strafrechtlich freigesprochen wird, denn wenn das passiert, dann hast du natürlich auch keinen anspruch gegen ihn, allerdings die gerichtskosten am hals...

-- Editiert von misterfinch am 20.02.2005 07:27:59

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Janp2106
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bedanke mich recht herzlich für die ausführlichen Informationen ;)

Hoffe alles läuft glatt,

mfg, Jan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

... bliebe nachzufragen ob nicht die krankenkasse schon solche einen zivilprozess betreibt, denn es geht hier ja nicht nur um schmerzensgeld. tut sie das, ist bei dem betreffenden wahrscheinlich auf absehbare zeit nichts mehr zu holen ...

miad

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