Nasenbeinbruch vor 2 Jahren

10. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
xjj89x
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nasenbeinbruch vor 2 Jahren

Hallo,

ich hab da mal ne Frage:

vor 2 Jahren war ich mit meinen Kumpels in der Disco. Ich war etwas betrunken und tanzte mit einem meiner Kumpels.
Jemand den ich flüchtig kenne und von dem ich weiß das er gewaltbereit ist fragte mich nach einer Zigarette. Ich hatte keine und sagte ihm er soll sich verp... nach dem er mich in den Schwittzkasten (Kumpelhaft) genommen hat. Daraufhin hat er mir ins Gesicht geschlagen und ist abgehauen. Ich blutete aus der Nase und mir war klar als ich vor dem Spiegel in der Disco stand das sie gebrochen sein muss. Ich bin sofort mit meinem Kumpel welcher den Vorfall auch mit bekam ins Krankenhaus. Diagnose Nasenbruch. Ich sollte zum einrenken einen Termin machen welchen ich aber bis heute aus angst vor den Schmerzen nicht wahr genommen habe. jETZT meine Frage, kann ich diesen Typ von dem ich weiß wie er heißt noch anzeigen oder ist die ganze Sache schon verjährt wenn ja welche möglichkeiten stehen mir offen?! ich habe mich bisher nicht getraut weil ich vor den Leuten angst hatte jedoch erinnert mich meine krumme nase immer an diesen Abend und ich möchte damit eig. abschließen.

Vielen Dank Gruß XX

Wer den Schaden hat...?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
erbsenzähler
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 84x hilfreich)

Die einfache Körperverletzung verjährt erst nach 5 Jahren. Allerdings kann ein entsprechender Strafantrag gemäß § 77b StGB nur innerhalb einer Frist von 3 Monaten gestellt werden. Insoweit kannst Du also nicht mehr von einer Verfolgung der Tat ausgehen.
Davon unberührt hast Du natürlich noch die Möglichkeit, Schadensersatz und Schmerzensgeld zivilrechtlich geltend zu machen. Allerdings ist das angesichts des Zeitablaufs und der damit verbundenen Beweisschwierigkeiten gut zu überlegen.
Einfach wird es nicht.

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