Neuer Geschirrspüler Wasserschaden

17. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
go625122-15
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuer Geschirrspüler Wasserschaden

Hallo,

der Titel ist ein wenig kurz gehalten, ich versuche es so gut und knapp wie möglich darzustellen:

Neuer Geschirrspüler, Spüler wurde schon öfters benutzt ohne Probleme.
KEINE priv. Haftpflichtversicherung (jetzt abgeschlossen, hinterher ist man immer schlau...).
Der Geschirrspüler hat ohne das er an war und das die Tür ein wenig auf war angefangen Wasser zu pumpen und durch die offene Tür Wasser in meine Wohnung und die Wohnung unter mir für ca. 3 Stunden zu pumpen -> Wasserschäden.

Das heißt ich hatte überhaupt gar keine Schuld, es ist alles trocken an den Anschlüssen, es ist nichts verknickt oder defekt. Ich habe nichts gedrückt oder angemacht, der Spüler hat einfach nur gepumpt ohne Grund und sich dann auch selbst die Sicherung rausgehauen.

Habe ich IRGENDEINE Chance diesen Schaden den ich mal erstmal auf so 3-5000€ schätze nicht selbst zahlen zu müssen? Wenn Schimmel oder gar Risse in der Zwischenwand entstehen ja sogar mehr... ist halt so frustrierend das man so wirklich gar nichts hätte anders machen können oder verhindern können...

Und bitte, bitte nicht darauf rumreiten warum ich bis jetzt keine Haftpflicht hatte. Ich habe schon auf Reddit gefragt und meine Fresse wurde darauf rumgeritten. Mir ist VOLLENDS bewusst das ich eine haben muss.

Wer den Schaden hat...?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von go625122-15):
Habe ich IRGENDEINE Chance diesen Schaden den ich mal erstmal auf so 3-5000€ schätze nicht selbst zahlen zu müssen?
Nein. Zahlen wirst Du müssen. Du könntest versuchen, danach den Hersteller in Regress zu nehmen. Ob das vielversprechend ist? Aus der Ferne nicht zu beurteilen.

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#2
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Hier ist 100% Verschulden des Mieters anzunehmen, damit auch 100% der Kosten zu tragen, insbesondere Folgeschäden und auch unversicherte Schäden am Hausrat des anderen Mieters.

Ich nehme jetzt einfach an, dass es ein Mietshaus ist, das hört sich für mich so an. WEG wäre aber ähnlich.

-- Editiert von User am 17. Januar 2023 17:59

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Es geht doch gar nicht ums Verschulden, sondern darum, was man vertreten muss. Und Du musst den Schaden vertreten, der aus Deiner Wohnung heraus entstanden ist. Eine ganz andere Frage ist, ob Du diesen Schanden an den Hersteller/Veräußerer weitergeben kannst.

wirdwerden

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Wenn man beweisen könnte, dass ein Produktionsfehler des Geschirrspülers vorliegt, muss der Hersteller Ihnen den Schaden (abzüglich 500€ Selbstbeteiligung) erstatten.
Aber zahlen müssen erstmal Sie. Sie können nicht verlangen, dass die Geschädigten (Vermieter, Mieter unter Ihnen, ...) warten, ob und wann der Hersteller zahlt.
Sie sollten sich deshalb um die Ursachenforschung kümmern.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Hallo
....also selbst, wenn der Te/BF schon eine Versicherung gehabt hätte; In (eigentlich) JEDER
BD entsprechend "wasserführender Geräte", steht drinne, das man nach dem Benutzen
den (Wasser)hahn abdrehen soll. Teilweise solle man auch den Netzstecker ziehen.
Also diesbezüglich(bei vorliegender VS) könnte /würde die VS die Schadensübernahme
sicherlich ablehnen oder auch zumindest reduzieren.
Gruss

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Mumpel):
In (eigentlich) JEDER
BD entsprechend "wasserführender Geräte", steht drinne, das man nach dem Benutzen
den (Wasser)hahn abdrehen soll.
Vielleicht vor 20 Jahren.

Moderne Geschirrspüler oder Waschmaschinen verfügen in der Regel über einen sog. Aquastopp. Bei diesem muss der Wasserzulauf - auch aus versicherungstechnischer Sicht - nicht geschlossen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Moderne Geschirrspüler oder Waschmaschinen verfügen in der Regel über einen sog. Aquastopp.

Der dann hoffentlich korrekt angeschlossen ist...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2328 Beiträge, 363x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der dann hoffentlich korrekt angeschlossen ist...


Hatten wir hier nicht mal einen Fall, wo ein Aquastopp wegen zu kurzem Schlauch nicht direkt am Wasserhahn angeschlossen wurde sondern ein Verlängerungsschlauch zwischengebaut wurde?
(Die Frage war damals, wer für den Schaden aus dem geplatzten Schlauch aufkommt wo doch der Aquastopp nicht funktioniert habe wenn ich mich recht erinnere)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Richtig, genau so was hatte ich im Hinterkopf ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
go625122-15
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin, ich bin der OP.

Vielen Dank für die vielen Hinweise, war jetzt viel Hin- und Her und das hier sind die Ergebnisse:

- Leckortung wurde durchgeführt ohne Ergebnis, da das Wasser aber aus meiner Wohnung kam muss ich haften
- Alle vermuten die Spülmaschine, habe einen Service Techniker herkommen lassen. Produkthaftungsgesetzt zieht tatsächlich nicht, da TROTZ Aquastop in allen Bedienungsanleitungen die ich bis jetzt gefunden habe (auch für meine Geschirrspülmaschine) der Ablauf Waschvorgang zwischendrin die Worte hat "Den Wasserhahn zudrehen", gute Taktik von den Herstellern
- Das Streichen und neue Raufasertapete für eine Wand für die Mieter unter mir wird mit vermutlich 2500€ am Ende Februar durchgeführt vom "Vermieter" (eigentlich ein Malermeister), ansonsten wären die Kosten explodiert mit Profi-Firma

Private Haftpflicht die verstrichen war habe ich wieder aufgenommen. Natürlich kann ich die auch nicht belangen, da Schaden bekannt.
Damit hafte ich mit meinem Privatvermögen (naja, hab halt keins und darf mir einen Kredit nehmen). Was natürlich unglaublicher Mist ist, denn mich trifft ja zu 100% keine Schuld. Naja.

Vielen Dank für die Beiträge und die Hilfestellung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und Du musst den Schaden vertreten, der aus Deiner Wohnung heraus entstanden ist.

Das sehen Gesetzgeber und Gerichte durchaus differenzierter ...



Zitat (von go625122-15):
da das Wasser aber aus meiner Wohnung kam muss ich haften

Da ist schlicht falsch.
Haften muss man, weil ein Gerät des Mieters einen Schaden verursacht hat.



Zitat (von go625122-15):
Alle vermuten die Spülmaschine,

Wieso vermuten? Das stand doch schon längst fest.
Zitat (von go625122-15):
Der Geschirrspüler hat ohne das er an war und das die Tür ein wenig auf war angefangen Wasser zu pumpen und durch die offene Tür Wasser in meine Wohnung und die Wohnung unter mir für ca. 3 Stunden zu pumpen




Zitat (von go625122-15):
denn mich trifft ja zu 100% keine Schuld.

Da man das Gerät vorschriftswidrig nicht korrekt gesichert hatte, liegt die Schuld sogar bei 100%.



Zitat (von go625122-15):
Das Streichen und neue Raufasertapete für eine Wand für die Mieter unter mir wird mit vermutlich 2500€ am Ende Februar durchgeführt vom "Vermieter" (eigentlich ein Malermeister), ansonsten wären die Kosten explodiert mit Profi-Firma

Ist das Blattgold-Raufaser oder hat die Wand ein paar hundert Meter Länge?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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