Neuer Koffer beschädigt - paketdienst will Schaden

20. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
steffie07
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)
Neuer Koffer beschädigt - paketdienst will Schaden


Guten Tag,

was wäre, wenn ein Paketdienst ein im Dezember erworbenen Koffer im Februar beschädigt und den nicht rapeablen Kofferschaden nur teilweise ersetzt.mit der Begründung:
2. Koffer wurde 2008 erworben und für jedes Kalenderjahr nach dem kauf werden 20 % von der Komplettschadenshöhe abgezogen, zusätzlich nochmals pauschal 15 % Wertminderung.
Wie gesagt, Kofferkauf Dezember 2008, Schadenstag nicht einmal 2 Monate später...

Ist das rechtens??
Was kann ich tun??

Vielen Dank.

Gruss
Steffie

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

Pauschale Abzüge nach Kalenderjahr (!) dürften sich kaum sachlich begründen lassen.
Aber versuchen kann man es ja, haben die sich wohl gedacht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
steffie07
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)


Danke für den Hinweis, aber was tun, wenn sich der Paketdienst trotz Einwand stur stellt und den Rest nicht zahlen will?
Wo gibt es Gesetzestext oder Urteil nachzulesen?

Vielen Dank im voraus.

Gruss
Steffie

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12318.04.2009 18:48:48
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 27x hilfreich)

Nein, aber 35 % Abzug für einen 2 Monate alten Koffer stehen in keinem Verhältnis der Realität. Ich würde sofort an den Geschäftsführer schreiben und das saftig (immer höflich bleiben) ich würde ankündigen, die Verbraucherschutz-zentrale einzuschalten und die Presse. Das wirkt oft. Und als Schlußsatz würde ich schreiben:

...ich bitte Sie als Dienst am Kunden meinen neuwertigen Koffer auch als Solchen zu betrachten und verbleibe in Hoffnung auf eine einvernehmliche Lösung

mit freundlichen Grüßen

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12318.04.2009 18:48:48
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 27x hilfreich)

Ali Baba, sei nicht kindisch!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>>>Wo gibt es Gesetzestext oder Urteil nachzulesen?

Ich würde erstmal bei den AGB des Paketdienstes anfangen ;)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12330.04.2009 15:37:56
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Ach Ali Baba, du hast noch die NATO vergessen - und Nordkorea und der Iran helfen einem bestimmt auch .... :-))

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12330.04.2009 15:37:56
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich hoffe du hast noch den Kassenbon. Ein paar Monate alt (und eine einmalige Nutzung) und schon eine 35%ige Wertminderung zeugt von schlechtem Service. Firma arbeitet wohl mit Billigarbeitern - nach dem Motto: Hauptsache das ******ding kommt irgend wie (noch) an. NEIN - ich denke vollen Ersatz fordern, die AGB's vom Paketdienst lesen, Verbraucherberatung konsultieren und evtl. 'nen (guten) Anwalt. Wertminderung und Abnutzung geht vlt. erst nach einem Jahr.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.819 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen