Guten Tag,
was wäre, wenn ein Paketdienst ein im Dezember erworbenen Koffer im Februar beschädigt und den nicht rapeablen Kofferschaden nur teilweise ersetzt.mit der Begründung:
2. Koffer wurde 2008 erworben und für jedes Kalenderjahr nach dem kauf werden 20 % von der Komplettschadenshöhe abgezogen, zusätzlich nochmals pauschal 15 % Wertminderung.
Wie gesagt, Kofferkauf Dezember 2008, Schadenstag nicht einmal 2 Monate später...
Ist das rechtens??
Was kann ich tun??
Vielen Dank.
Gruss
Steffie
Neuer Koffer beschädigt - paketdienst will Schaden
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Pauschale Abzüge nach Kalenderjahr (!) dürften sich kaum sachlich begründen lassen.
Aber versuchen kann man es ja, haben die sich wohl gedacht.
Danke für den Hinweis, aber was tun, wenn sich der Paketdienst trotz Einwand stur stellt und den Rest nicht zahlen will?
Wo gibt es Gesetzestext oder Urteil nachzulesen?
Vielen Dank im voraus.
Gruss
Steffie
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Nein, aber 35 % Abzug für einen 2 Monate alten Koffer stehen in keinem Verhältnis der Realität. Ich würde sofort an den Geschäftsführer schreiben und das saftig (immer höflich bleiben) ich würde ankündigen, die Verbraucherschutz-zentrale einzuschalten und die Presse. Das wirkt oft. Und als Schlußsatz würde ich schreiben:
...ich bitte Sie als Dienst am Kunden meinen neuwertigen Koffer auch als Solchen zu betrachten und verbleibe in Hoffnung auf eine einvernehmliche Lösung
mit freundlichen Grüßen
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--- editiert vom Admin
Ali Baba, sei nicht kindisch!
>>>>Wo gibt es Gesetzestext oder Urteil nachzulesen?
Ich würde erstmal bei den AGB des Paketdienstes anfangen
Ach Ali Baba, du hast noch die NATO vergessen - und Nordkorea und der Iran helfen einem bestimmt auch .... :-))
Ich hoffe du hast noch den Kassenbon. Ein paar Monate alt (und eine einmalige Nutzung) und schon eine 35%ige Wertminderung zeugt von schlechtem Service. Firma arbeitet wohl mit Billigarbeitern - nach dem Motto: Hauptsache das ******ding kommt irgend wie (noch) an. NEIN - ich denke vollen Ersatz fordern, die AGB's vom Paketdienst lesen, Verbraucherberatung konsultieren und evtl. 'nen (guten) Anwalt. Wertminderung und Abnutzung geht vlt. erst nach einem Jahr.
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