Neues Fahrrad defekt - Unfall

7. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Koala2000
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Neues Fahrrad defekt - Unfall

Hallo,

hatte gestern einen ziemlichen Crash mit dem Fahrrad.
War anschliessend im Krankenhaus, habe eine ziemliche Schnittverletzung am Bein (Knie-Kniekehle), und einen ziemlich verletzten Zeh, weil ich blöderweise mit Flipflops unterwegs war.
Kurz zum Hergang: Habe mir ein nagelneues Fahrrad gekauft von Triumph (Ist ja eigentlich eine bekannte Marke), es war noch keine 2 Wochen alt, bin vielleichgt ca. 50km gefahren.
Dann ist während der Fahrt der Sattel nach hinten umgekippt (Rahmenrohr wo die Sattelstütze reinkommt völlig aufgebogen) und ich bin natürlich dann unsanft auf dem Boden gelandet und habe mir an der Kante es aufgebogenen Rohrs die o.g. Schnittverletzung zugezogen.
Da ich in Sachen Recht/Schadensersatz o.ä. leider völlig Ahnungslos bin, wollte ich wissen ob Ihr irgendwelche Tips habe, wie ich am besten vorgehen soll, um ein angemessenes Schmerzensgeld zu bekommen.
Bin schon recht frustriert und sauer, da ich jetzt nur rumhumpeln kann und ziemliche Schmerzen habe.
Danke schonmal im Voraus!


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edit: Habe warscheinlich etwas wichtiges vergessen. Habe mich beim Kauf natürlich beraten lassen und das Fahrrad wurde vor dem Verkauf auch nochmal durchgecheckt!
Das Fahrrad war sehr günstig, war ein auslaufmodell und war von 380€ auf 200€ heruntergesetzt. Mit Shimanohardware und laut Veräufer "solidem Stahlrahmen"

-- Editiert Koala2000 am 08.09.2011 00:28

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8 Antworten
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#2
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Im Grundsatz hat Nick völlig Recht, aber bevor man zum Anwalt läuft, kann man es auch erst einmal selbst beim Verkäufer versuchen. Zu den einzelnen Schadenspositionen.

(1) Fahrrad(sattel)
Dass Sie Anspruch auf eine Reparatur des Fahrrades haben, dürfte eigentlich klar sein und bei dem von Ihnen beschriebenen Schadensbild auch vom Verkäufer kaum bestritten werden. Je nachdem wie der Rest des Fahrrads aussieht, bekommen sie wohl ’nen neuen Sattel oder gleich ’nen neuen Drahtesel. Dafür muss man keinen Anwalt bemühen.

(2) Behandlungskosten
Trägt vermutlich Ihre Krankenversicherung – die sich ggf. mit dem Verkäufer / Hersteller auseinandersetzt – so dass ihnen hier kein erstattungsfähiger Schaden entstanden ist.

(3) Schmerzensgeld
Ihre Verletzungen sind unangenehm, aber nicht weltbewegend. Dafür würde es Schmerzensgeld im unteren Bereich geben (evtl. ein paar hundert Euro); amerikanische Verhältnisse mit Millionensummen haben wir zum Glück nicht. Googeln Sie mal „Schmerzensgeldtabelle" und beurteilen Sie ihre Verletzungen ehrlich (Schnitt- und Schürfwunden). Möglicherweise könnte man beim Schmerzensgeld auch auf die Idee kommen, Ihnen ein Mitverschulden anzuhängen, denn Flip-Flops und Fahrradfahren sind nicht so prickelnd.
Bevor Sie sich den Stress mit einem Anwalt antun, sollten Sie mit dem Verkäufer auch wegen des Schmerzensgeldes reden. Vielleicht ist der kulant und rück statt Schmerzensgeld ein gutes Schloss, Packtaschen, eine Inspektion o.ä. raus, was ja auch schon mal was wäre.

Ohnehin würden Sie vermutlich nur dann Ihre Kosten für den Anwalt ersetzt bekommen, wenn Sie vorher erfolglos versucht haben, sich mit dem Verkäufer zu einigen.


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1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
Vielleicht sollte man zunächst wissen, wie Groß und wie Schwer der TE ist?

Der Einwand ist nicht schlecht, leider unvollständig. Zum Gewicht des Fahrers / der Fahrerin sollte man zusätzlich wissen was der Hersteller als zul. Gesamtgewicht des Fahrrads angibt.
Viele Damenräder haben z.B. eine erheblich geringere Belastungsgrenze als das artgleiche Herrenrad

Mir fallen 2 Sachen auf:
1.) Sattel "nach hinten" gekippt hört sich für mich nach einem nicht richtig eingestellten Sattel an. Wo wurde das Rad gekauft! Im Fachhandel oder im Supermarkt/Discounter?

2:) Sattelstütze bricht durch Sattelrohr hört sich für mich nach geringer Verarbeitungsqualität an. Könnte sich aber auch wie von "Eigentor" angespielt um ein zu hohes Gewicht vom Fahrer / von der Fahrerin handeln...

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

3x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Koala2000
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

danke schonmal für die zahlreichen Antworten!
Kurz zu meiner Leibesfülle:
Bin 1,87 groß und wiege so um die 89kg. Das Fahrrad ist bzw. war ein Herrenrad mit 54cm Rahmenhöhe, sollte also kein Problem darstellen. Die Straße auf der ich gefahren bin war absolut eben, keine Schlaglöcher o.ä. wo sich etwas hätte lockern können.
Gekauft habe ich es bei einem großen Fachhändler, das Rad bzw. der Sattel hatte bei der Probefahrt bereits die richtige höhe, also habe ich an der Sattelhöhe auch nichts weiter verändert. Ich habe lediglich den Gepäckträger abmontiert, der hat ja aber mit der Stabilität des Sattels nichts am Hut. (Zum Glück muss man sagen, da ich beim Sturz sonst auf ihm gelandet wäre, und auf dem Gepäckträger steht "Max. 20kg". Wahrscheinlich hätte der auch nachgegeben und ich hätte mir noch ein paar Stangen sonst wohin gerammt)
Wie oben schon erwähnt wurde das Rad ja nach dem bezahlen noch vom Fachpersonal durchgecheckt.

Gruß und Dank,
Fabian

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1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
Das dokumentierst du so und wendest dich dann an einen Rechtsanwalt.

Da anscheinend kein Eigenverschulden vorliegt, stimme ich hier voll zu. Evtl. solltest du vorher das persönliche Gespräch mit deinem Händler suchen!

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

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