Nichtzustellung Einschreiben/Rückschein Deutsche Post

22. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Giraffe_66
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)
Nichtzustellung Einschreiben/Rückschein Deutsche Post

Hallo liebe Foris,

nachdem ich nach zwei Tagen endlich etwas runtergekommen bin, hier mal ein unschönes Ereignis, vielleicht weiß jemand Rat:

Ich habe am eine Vertragskündigung (Fitness-Studio) per Einschreiben/Rückschein an das Studio gesandt, ist ja der sicherste Weg, obwohl das Studio nicht sooo weit von mir weg ist - zumindest dachte ich das bis vor kurzem noch.
Wegen Stress auf Arbeit habe ich "die Zeit" allerdings völlig aus den Augen verloren und erst vorgestern den Einlieferungsbeleg zur Hand genommen, um festzustellen: Der Einlieferungsbeleg ist vom 04.07., der Rückschein müßte also schon längst da sein. Der Sendungsstatus lautete: Der Empfänger wurde benachrichtigt. Die Sendung liegt zur Abholung bereit ...
Bei mir viele große Fragezeichen - wieso wurde nicht zugestellt, im Studio ist immer jemand da und wenn doch nicht, warum liegt die Sendung immer noch rum?
Anruf bei der Service-Hotline: Der Zustellversuch war am 07.07., der Empfänger wurde benachrichtigt, ein weiterer Zustellversuch am 18.07., der Empfänger wurde benachrichtigt ... ich frage, wieso wurde zweimal versucht zuzustellen, die Sendung müßte doch noch 7 Tagen zurückgeschickt werden ...
Der Mitarbeiter sagte dann, die Sendung liegt beim Postamt XY, dort könnte ich vorstellig werden. Inzwischen wurde ich schon ungehalten, und sagte ihm, daß ich sicherlich nicht zum Postamt XY fahren würde, um zu erfahren, was mit dieser Sendung schief gelaufen ist ... daraufhin wünschte er mir einen guten Tag und legte auf.
Also nochmal angerufen: Eine ähnliche Aussage, Zustellversuch 07.07. mit Benachrichtigung des Empfängers, zweiter Zustellversuch 18.07. mit Benachrichtigung, nur die Konkretisierung, daß der zweite Zustellversuch mit Benachrichtigung die Rücksendung an mich war. Ich erklärte der Dame, daß ich keine Benachrichtigung bekommen hätte, was ja der Grund meines Anrufes sei: Um zu erfahren, was mit dieser Sendung passiert sei.
Bis heute wird mir erklärt, daß ICH vielleicht zu blöde sei, meinen Briefkasten zu leeren, ich wurde schließlich benachrichtigt.
Schriftlich wurde mir mitgeteilt, der erste Zustellversuch sei am 05.07. gewesen, die Dame am Telefon heute nannte den 07.07., was mich stutzig machte. Auf Nachfrage meinte sie "ach ja, am 05.07. stimmt, eingescannt wurde aber erst am 07.07."
Die Dame am Telefon meinte sogar, daß ich ihn wohl versehentlich mit der Werbung weggeworfen hätte ... mir blieb die Spuke weg, denn einer guten Woche herrscht gähnende Leere in meinem Briefkasten.
Darauf fiel mir aber ein, daß ich die vergangenen drei Wochen auffällig wenig Post bzw. überhaupt keine Werbung mehr im Briefkasten habe.
Eine Rückfrage beim Studio ergab, daß es dort sehr, sehr häufig vorkäme, daß man dort nicht über Pakete und Einschreibebriefe benachrichtigt werde.

Ich vermute, daß das Studio vom gleichen Zusteller "bedient" (bzw. nicht bedient) wird, wie meine Anschrift und daß der Zusteller diesen Brief ein einziges Mal in die Hand genommen hat, um ihn beim zuständigen Postamt zu hinterlegen.
Nicht, daß ich allen Briefträgern zutraue, ihren Job nicht machen zu wollen, aber es drängt sich der Verdacht auf, daß der oder die Zusteller weder bei mir, noch beim angedachten Empfänger jemals einen Zustellversuch unternommen hat/haben. Daß beide Male die Benachrichtigung verschwindet, ist unwahrscheinlich.

Wie man sich vielleicht vorstellen kann, bin ich sowas von sauer. Man vertraut auf einen Einschreibebrief und wird von allen Seiten nur verar***t! Es kann doch nicht sein, daß man nicht mal mehr sicher sein kann, daß ein Brief per Einschreiben/Rückschein einfach nicht "bearbeitet" wird und bei Fristverstreichen einfach verloren hat ...

Daher bin ich ernsthaft am Überlegen, ob ich hier Strafanzeige/Strafantrag stellen kann/werde.

Wie seht Ihr die Chancen und welchen Straftatbestand seht Ihr hier? Welche Pflichtverletzung ist hier erfüllt?

Vielen Dank schon mal!

Grüße
G.

Wer den Schaden hat...?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat:
Wie seht Ihr die Chancen

Die Chance zum stellen von Strafanzeige/Strafantrag?
Die wäre 100%.
Einfach schriftlich stellen.

Die Chace das es verfolgt wird?
1%



Zitat:
und welchen Straftatbestand seht Ihr hier?

Keinen



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Eine Strafanzeige kannst Du Dir sparen, da sehe ich jetzt nichts was bestraft werden könnte.

Als Tip für die Zukunft: Einwurf-Einschreiben. Die sind genauso sicher, und können nicht abgelehnt oder auf der Post gelagert werden.

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Giraffe_66):
Daher bin ich ernsthaft am Überlegen, ob ich hier Strafanzeige/Strafantrag stellen kann/werde.

Gegen wen denn?
Was soll die Polizei / Staatsanwaltschaft hier ermitteln?


Zitat (von Giraffe_66):
Wie seht Ihr die Chancen und welchen Straftatbestand seht Ihr hier?

Gar keinen!

Ich empfehle mich.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Giraffe_66
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Antworten, die ganz schön ernüchternd sind.

@ Kernell: Ein Einschreiben/Rückschein ist immer ein Einwurf-Einschreiben, wenn man nicht zusätzlich die nochmals kostenpflichtige Option "Eigenhändig" wählt.
Ich habe ein Einwurf-Einschreiben versandt.
Bringt nur dann nichts, wenn der Zusteller schlicht keinen Bock hat, die Adresse anzusteuern und beschließt, die Adresse auszulassen und nicht mal den Versuch einer Zustellung zu unternehmen. Damit kann natürlich auch keine Benachrichtigung beim Empfänger hinterlassen werden.
Wie soll man eine Sendung abholen, von der man keine Kenntnis hat?
Und genau das ist passiert: Der Zusteller war weder beim Empfänger, noch bei mir, um die Rücksendung nach Ablauf der Lagerfrist zuzustellen. Der Brief landete ohne "Umwege" direkt beim lagernden Postamt und keine Benachrichtigung im Briefkasten. - Und genau das dürfte nicht passieren.

Dem Unternehmen Deutsche Post AG ist das aber wurscht. Die Zuverlässigkeit der Zusteller interessiert scheinbar nicht mehr, wenn man an den Personalkosten mit "Billig-Kräften" oder günstigen Subs ordentlich sparen kann.

Das gleiche Spiel, das man auch mit den Zustellern vieler Paketdienste erlebt: Um Zeit zu sparen, werden einzelne Stationen nicht mehr angesteuert, sondern gleich an den günstiger gelegenen Paketshop geliefert mit dem Vermerk, angeblich niemanden angetroffen zu haben ... passiert mir, seit ich in dieser Stadt lebe, erschreckend oft.

Läßt sich aber wohl nicht ändern, also Haken dahinter.
Und solange ich hier noch wohne, wichtige Zustellungen innerhalb dieser Stadt selbst machen, dann gelingt's ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Giraffe_66
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Sorry, Korrektur:
Einwurf-Einschreiben ist natürlich auch Zusatzoption, habe das verdreht ...

Ein Einwurf-Einschreiben ist nicht geeignet, wenn ich eine Kündigung verschicken möchte und einen Nachweis brauche, daß das Schriftstück beim Empfänger angekommen ist.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Zitat (von Giraffe_66):

Ein Einwurf-Einschreiben ist nicht geeignet, wenn ich eine Kündigung verschicken möchte und einen Nachweis brauche, daß das Schriftstück beim Empfänger angekommen ist.


Bei einem Einschreiben Einwurf kann ich mir die Benachrichtigung online anschauen und auch ausdrucken, dass die Sendung zugestellt worden ist.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von Giraffe_66):
Und solange ich hier noch wohne, wichtige Zustellungen innerhalb dieser Stadt selbst machen, dann gelingt's

Nö, dann gehts vor Gericht eher in die Hose, wenn der Zustellnachweis fehlt.
Also mindestens einen Zeugen der Inhalt und Zustellung bestätigt benötigt man. Alternativ kann man die Aktion auch mit einer "Action-Cam" am Kopf filmen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Giraffe_66
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

@ Scappler
Hm, auch das könnte heikel werden, aber so "wichtige" Sachen habe ich gottlob nicht, daß es vor Gericht gehen könnte.

@ Harry van Sell
Hui, so eine Action brauche ich nicht ;-)
Ich habe einfach ein Duplikat meiner unterschriebenen Kündigung gemacht, persönlich abgegeben und mir den Empfang auf meinem Duplikat bestätigen lassen.

Nun hat die Post aber wider Erwarten doch noch reagiert:
22 Tage nach Einlieferung bei der Post wurde scheinbar der Zusteller zur Zustellung "genötigt" und hat gestern zugestellt. Heute hatte ich den Rückschein im Briefkasten ... kopfschüttel
Zeitgleich landete dort auch die Kündigungsbestätigung meiner persönlich überreichten Kündigung ...

Nochmals vielen Dank an Euch

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Zitat (von Giraffe_66):
Ein Einwurf-Einschreiben ist nicht geeignet, wenn ich eine Kündigung verschicken möchte und einen Nachweis brauche, daß das Schriftstück beim Empfänger angekommen ist.


Ein Einwurf-Einschreiben ist (nach der Zustellung durch Gerichtsvollzieher) die beste Methode zur nachweisbaren Zustellung von Schriftstücken. Jeder bessere Anwalt würde entweder den Gerichtsvollzieher oder ein EInwurf-Einschreiben wählen.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Ein Einschreiben-Einwurf hätte in Verbindung mit der Online-Sendungsverfolgung völlig gereicht (und wäre sogar günstiger). Mit der Übergabe und dem Rückschein gewinnst Du nicht mehr Rechtssicherheit, abgesehen davon, wäre die Einwurf-Variante nicht eingelagert, sondern zugestellt worden.

Alternativ hättest Du die Kündigung auch persönlich im Studio abgegeben können und Dir den Erhalt der Kündigung auf einer Abschrift vor Ort von einem Mitarbeiter quittieren lassen können.

Zitat:
Der Mitarbeiter sagte dann, die Sendung liegt beim Postamt XY, dort könnte ich vorstellig werden. Inzwischen wurde ich schon ungehalten, und sagte ihm, daß ich sicherlich nicht zum Postamt XY fahren würde, um zu erfahren, was mit dieser Sendung schief gelaufen ist ... daraufhin wünschte er mir einen guten Tag und legte auf.
Also nochmal angerufen: Eine ähnliche Aussage, Zustellversuch 07.07. mit Benachrichtigung des Empfängers, zweiter Zustellversuch 18.07. mit Benachrichtigung, nur die Konkretisierung, daß der zweite Zustellversuch mit Benachrichtigung die Rücksendung an mich war. Ich erklärte der Dame, daß ich keine Benachrichtigung bekommen hätte, was ja der Grund meines Anrufes sei: Um zu erfahren, was mit dieser Sendung passiert sei.
Bis heute wird mir erklärt, daß ICH vielleicht zu blöde sei, meinen Briefkasten zu leeren, ich wurde schließlich benachrichtigt.
Schriftlich wurde mir mitgeteilt, der erste Zustellversuch sei am 05.07. gewesen, die Dame am Telefon heute nannte den 07.07., was mich stutzig machte. Auf Nachfrage meinte sie "ach ja, am 05.07. stimmt, eingescannt wurde aber erst am 07.07."
Die Dame am Telefon meinte sogar, daß ich ihn wohl versehentlich mit der Werbung weggeworfen hätte ... mir blieb die Spuke weg, denn einer guten Woche herrscht gähnende Leere in meinem Briefkasten


Wenn ein Übergabe-Einschreiben nach Ablauf der Lagerfrist an den Absender zurückgeht, bekommt dieser es nur gegen Quittung ausgehändigt. Da Du nicht angetroffen wurdest, wurde das Schreiben wieder eingelagert. Warum Du nicht benachrichtigt worden bist, wird sich nicht mehr klären lassen und löst auch Dein Problem nicht.

Zitat:
Wie man sich vielleicht vorstellen kann, bin ich sowas von sauer. Man vertraut auf einen Einschreibebrief und wird von allen Seiten nur verar***t! Es kann doch nicht sein, daß man nicht mal mehr sicher sein kann, daß ein Brief per Einschreiben/Rückschein einfach nicht "bearbeitet" wird und bei Fristverstreichen einfach verloren hat ...


Dein Problem ist, dass es Deine Verantwortung ist, dass die Kündigung beim Empfänger eingeht und Du diese von Anfang an hättest online verfolgen können und somit wäre es Dir auch möglich gewesen früher zu reagieren.

Zitat:
Daher bin ich ernsthaft am Überlegen, ob ich hier Strafanzeige/Strafantrag stellen kann/werde.


Welche Straftat?

Zitat:
Wie seht Ihr die Chancen und welchen Straftatbestand seht Ihr hier? Welche Pflichtverletzung ist hier erfüllt?


Wenn Du Deine Behauptuingen nachweisen kannst und Dir durch die verspätete Kündigung ein Schaden entstanden ist, kannst Du gegen DHL klagen, wenn Du der Meinung bist Deinen Anspruch durchsetzen zu können. wäre dies der einzige Weg.

Nachtrag: Hat sich ja dann doch alles gelöst.

-- Editiert von Xipolis am 01.08.2016 21:22

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Giraffe_66
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Xipolis,
vielen Dank für Deinen Beitrag.

Obwohl nun alles gelöst ist, möchte ich trotzdem darauf eingehen:
Natürlich hätte ich mehrere Möglichkeiten gehabt, meine Kündigung "an den Mann" zu bringen. Hätte ich VORHER gewußt, daß hier die Zusteller der Post "nach dem Lustprinzip" arbeiten, hätte ich die Kündigung GLEICH SELBST dort abgegeben.

Hätte, hätte, hätte ... Wenn ich davon ausgehen hätte müssen, daß ich "nachkontrollieren" muß, ob der Zusteller seinen wirklich Job macht, hätte ich diese Dienstleistung gar nicht erst in Anspruch nehmen wollen.

Nur war mir das eben nicht bewußt, da ich bisher (aufgrund bisheriger Erfahrungen) davon ausgegangen bin, daß die Deutsche Post ZUVERLÄSSIG die in Auftrag gegebene Dienstleistung erbringt.

Dem war aber nicht so. - Der ÜBLICHE Lauf eines Einschreibens (Rücksendung, Benachrichtigung etc.) ist mir nicht unbekannt. Das was mir hier passiert ist, ist aber nicht mit ÜBLICHEN Maßstäben zu messen, weil ich es nicht voraussehen konnte, daß der Zusteller nicht einmal einen Zustellversuch unternehmen würde. Nichts anderes ist hier passiert.

Das mag zwar unglaubwürdig klingen, aber so war es nun einmal. Dein Beitrag klingt so, als wäre Dir mein Kernproblem "nicht bewußt": Wenn ich mich nicht einmal mehr darauf verlassen kann, daß eine so "einfache" Dienstleistung erbracht wird, dann fehlt es schon sehr weit, oder?

Aber: Again what learned ;-)

1x Hilfreiche Antwort

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