Hallo,
habe bei eBay mein Notebook verkauft und angegeben das es in einem einwandfreiem Zustand, das es auch wirklich so war!
Nun bekomme ich eine eMail mit Bildern vom Verkäufer wo zusehen ist, dass das Display vom Notebook ein paar Bildfehler hat.
Dies war vor dem versand auf kienem Fall, da ich und meine Freundin bis zuletzt noch damit gearbeitet haben!
Muss ich den Verkaufspreis jetzt wieder zurückerstatten und wer ist in der Beweispflicht!
Habe das Notebook im original Karton verschickt, so wie ich es vor einem jahr ebenfalls per Post erhalten habe!
Habe zusätzlich das Notebook noch in eine Notebook-Stofftasche eingepackt!
MfG
TommyKrawallo
Notebook hat Fehler nach Versand mit DHL!
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Diese Frage kommt hier täglich. Wenn Sie von privat verkauft haben, muss Ihnen der K nachweisen, dass der Mangel schon vor Versand vorlag. Das geht meist nicht.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Habe aber irgendwo gelesen, dass wenn der Schaden bei DHL passiert ist, ich wiederum in der Pflicht stehe und ordnungsgemäß verpacken hätte müssen? Dies habe ich getan in dem ich den original Versandkarton von damals inkl. Notebookstoff-Tasche!
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das ist schon richtig. Sie müssen ordnungsgemäß verpacken und sind auch dafür verantwortlich, einen Transportschaden der DHL zu melden.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Habe das Notebook so verpackt wie ich es damals vom Onlineversandhaus bekommen habe und zusätzlich das Notebook sogar in eine Stoffnylon-Tasche gelegt!
Muss ich den Schaden bei DHL melden oder der Käufer?
Das müsste der VK bei DHL melden. Also Sie. DHL wird dann sehen wollen, ob die Ware ordnungsgemäß verpackt war. Wenn dem so nicht war, in den Augen von DHL, wird man Ihnen den schwarzen Peter zuschieben.
Und jetzt?
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