OLG Termin 28.06. - DRINGEND HILFE - Sturzunfall

26. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
harmonie123
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Beginner
(66 Beiträge, 11x hilfreich)
OLG Termin 28.06. - DRINGEND HILFE - Sturzunfall

Hallo an Alle hier!
Hatte 2004 einen schweren Unfall auf dem Weg in ein Bürogebäude. Der Vorplatz war in einem miserablen Zustand, alte Betonplatte mit Absenkungen, Löchern und Schlitzen (die Mieter des Gebäudes haben sich bereits seit Jahren über den Zustand beschwert - erst nach meinem Unfall wurde dann ganz schnell der Vorplatz saniert). Blieb beim Abrollen des hinteren Fußes mit Schuhspitze in einer solchen Absenkung hängen, reflexartig kam ich in Straucheln mehrere Meter, knallte dann mit Gesicht und Oberkörper an den Pfosten der Türanlage. Habe nun eine Schwerbehinderung, Brustwirbelsäule Implantate, Nase muß noch operiert werden. Hätte lt. Anwälten Anspruch auf lebenslange Rente und Schmerzensgeld, Verdienstausfall...
Richter wollen sich nicht mit dem Fall beschäftigen, sorry "sind zu faul", lesen nicht einmal die Akte, hören nicht meinen Augenzeugen, die sonstigen Zeugen, die Beweise... bin nun in Berufung vor OLG. Auch dieser Richter geht von falschen Dingen aus und versucht wiederum mich zu lediglich einem kleinen "Vergleich" zu drängen. Muß jedoch die gesamten Kosten selbst tragen, habe keine Rechtsschutz dafür.
Bin total frustriert über unser Rechtssystem hier. Auch OLG-Richter hört sich nicht die Zeugen an.
Werde zum Termin ohne Ladung zwei Zeugen mitbringen. Versuche den Richter zumindest dazu zu bringen, dass er sich den Unfallhergang in der korrekten Weise anhört, um evtl. die Klage richtig zu bearbeiten.

Kennt hier jemand Urteile, die zu ähnlichen Vorfällen gefällt wurden. Konnte bisher im Internet nichts ähnliches finden.

Möchte am Montag zumindest ein Urteil einbringen. Vielen Dank für Eure Antworten hier.

Grüße

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123 Antworten
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#1
 Von 
guest-12328.06.2010 08:48:17
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 20x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ein Gericht muss Zeugen nur anhören, wenn sie entscheidungserheblich sind; wenn das, was sie bezeugen können als wahr unterstellt werden kann, nicht; wenn der Unfallverlauf unsteitig ist, sind sie ebenfalls nicht erforderlich. Wenn der Unfallverlauf unerheblich ist, müssen sie ebenfalls nicht gehört werden.

Wenn zwei Gerichte so "schlampen", und zwar völlig unabhängig von dem Sachverhalt, dann liegt es vielleicht daran, dass Du was falsch einschätzt? Ach ja, beim OLG ist es üblich, dass nur der Berichterstatter die Akte kennt, und in der Vorberatung die anderen Richter mit dem Sachverhalt und der rechtlichen Einschätzung vertraut macht.

wirdwerden

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#3
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Richter wollen sich nicht mit dem Fall beschäftigen, sorry "sind zu faul", lesen nicht einmal die Akte, hören nicht meinen Augenzeugen, die sonstigen Zeugen, die Beweise... bin nun in Berufung vor OLG.


Also wenn die Richter nicht die Akte lesen und sich das aus dem Urteil ergibt, ist das ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör.

quote:
Auch dieser Richter geht von falschen Dingen aus und versucht wiederum mich zu lediglich einem kleinen "Vergleich" zu drängen.


Zum Vergleich drängen die Richter einen immer, das erspart Arbeit. Aber "von falschen Dingen" ausgehen bedeutet nicht unbedingt, dass der Richter Ihre Akte nicht gelesen haben soll. Er vertritt wohl nur eine andere Rechtsansicht. Wenn diese nicht willkürlich ist, kommt es auf die Rechtsansicht der Richter an.

Da hier viel zu wenig über den Fall bekannt es kann man hier das in keiner Weise beurteilen. Man kennt nicht einmal die Begründung, weshalb das Gericht der 1. Instanz die Klage abgewiesen hat. Mit dieseer Begründung müsste man sich intensiv auseinandersetzen, die Fallbeschreibung als solche reicht hier nicht.


Solche pauschalen Darstellung wie "hat die Akte nicht gelesen" helfen hier ebenfalls nicht weiter. Wenn Sie aus dem Urteil nachweisen können, dass die Richter die Akte wirklich nicht gelesen haben, und dieses Nichtlesen hat einen entscheidungserhblichen Einfluss auf das Urteil, dann haben Sie noch andere rechtliche Mittel zur Verfügung, wie beispielsweise eine Gehörsrüge/Nichtzulassungsbeschwerde/Verfassungsbeschwerde. Auch das Nichtbefragen der Zeugen könnte einen Hinweis auf fehlendes rechtliche Gehör darstellen. Dann muss jedoch diese Zeugenaussage einen entscheidungserheblichen Einfluss auf das Urteil haben. Wenn die Klage aus Gründen abgewiesen wurde, die nicht von diesen Zeugen abhängig sind, wird ein Richter diese Zeugen auch nicht befragen, da die Befragung am Urteil auch nichts ändern würde

Wenn hier rechtliches Gehör gewahrt wurde, wäre nur die Urteilsbegründung des Gerichts wesentlich und nur diese würde jemanden in die Lage versetzen beispielsweise divergierende - also Urteile mit anderer Rechtsansicht - zu finden (wenn überhaupt).


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 27.06.2010 09:31

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#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Du braucht keine "Zeugen" sondern einen Gutachter. Der soll das erklären wie man durch einen Sturz auf die Nase die Brustwirbelsäule verletzen kann. Wasum jemand mehrere Meter strauchelt und nicht gleich auf die Nase fällt. Und wie so starke Kräfte wirken die hier erforderlich waren........

Dazu wird man wohl davon ausgehen das du eine gewisse Mitschuld zu tragen hast, wenn der Boden offensichtlich kaputt war..

Du hast doch bereits ein Urteil, in dem steht die Begründung für das Urteil doch genau drin. Du hast doch auch sicher einen Anwalt.
Deine Zeugen wirst du in der Pfeife rauchen können wenn das Gericht keinen lädt, dann will es auch keinen hören. Vermutlich ist unstrittig was du aussagen könnten.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#5
 Von 
harmonie123
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 11x hilfreich)

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Hallo und guten Morgen,
erst einmal vielen Dank für die Antworten von "wirdwerden" und "MitetwasErfahrung".

Wegen "fehlendem rechtlichen Gehör" und der groben Missachtung meiner Rechte riet mir mein Anwalt auch unbedingt in Berufung vor das OLG zu gehen. Die Antwort des OLG-Richters vor dem Termin am Montag erhielt ich auch erst diese Woche.

Der Augenzeuge ist sehr entscheidungserheblich für das Urteil. Der OLG-Richter sagt in seinem Schriftsatz aus "dass er sich quasi nicht -vorstellen- kann, dass man eine solche Strecke strauchelt, um mit dieser Wucht gegen den Pfosten zu schlagen und die Verletzungen hervorgerufen werden dadurch..." Außerdem geht er davon aus, dass ich an einer ganz anderen Stelle dieses Vorplatzes gestürzt bin. Die Gegenseite hat zu Beginn der Klage erklärt, dass es angeblich nicht erlaubt war diesen Vorplatz als Parkplatz zu benutzen, bzw. zu betreten. Was allerdings vollkommen falsch ist. Konnte ich in der ersten Verhandlung dem Richter (der keine Akte dabei hatte) zumindest anhand eines Fotos noch erklären. Die Sturzstelle war der "direkte" Weg von der Straße zu dem Büroeingang. Also lag für diesen Bereich auch die Verkehrssicherungspflicht beim Gebäudebesitzer.
Dies hat der OLG-Richter zumindest nun auch bestätigt. Jedoch geht auch er weiterhin davon aus, dass ich am Rand dieser Betonplatte (dort war ein Absatz von ca. 10 cm auf eine unbefestigte Parkfläche) gestolpert bin.

Aus diesen Gründen ist es für mich und auch meinen Anwalt sehr entscheidungserheblich, dass der Augenzeuge und auch die restlichen Zeugen gehört werden.

Ich klage gegen eine .....Kirche, der das Gebäude gehört!??

Nochmals danke für Eure Antworten.
Grüße


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#6
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Jedoch geht auch er weiterhin davon aus, dass ich am Rand dieser Betonplatte (dort war ein Absatz von ca. 10 cm auf eine unbefestigte Parkfläche) gestolpert bin.


Wenn man dies so liest, müssten die Zeugen eigentlich gehört werden, andernfalls wär nicht ausreichend rechtliches Gehör gewährt worden.

Es kommt jedoch auch dann auf die künftige Urteilsbegründung des OLG an. Wenn das Gericht im Urteil dann davon ausgeht, dass Ihre Darstellung richtig ist, könnte es die Klage trotzdem abweisen, weil es von einem überwiegenden Eigenverschulden ausgeht.


Denn hier war der Vorplatz wohl offensichtlich in einem schlechten Zustand und man muss sich dann als Fußgänger auch auf diesen schlechten Zustand einstellen. Auch kommt beim Eigenverschulden sicherlich darauf an, was für eine Art von Schuhwerk man getragen hat.

Das große Problem, bei dem das Gericht sicherlich von einem Eigenverschulden ausgehen wird, ist hier das lange Straucheln, da dies ein deutlicher Hinweis sein dürfte, dass man eben nicht der Situation angepasst über den Platz gegangen ist.

Aus diesen Gründen sehe ich eher geringe Chancen, dass Sie die Ansprüche durchsetzen können.

Natürlich ist das von meiner Seite nur Gedanken, wie man diese Sache sehen könnte. Vor diesem Hintergrund bin ich mir jedoch nicht sicher, ob Sie nicht besser daran wären, den Vergleichvorschlag anzunehmen.

Der Ausgang ist hier bestimmt wieder eine Einzelfallentscheidung, so dass andere Urteil hier nicht viel bringen werden.

Viele der anderen Urteile gehen in ähnlichen Fällen zumindest zum Teil von einem Eigenverschulden aus und unterm Strich kommt dann selten etwas raus. Zum Schluß haben dann nur die Gerichte und Anwälte verdient.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 27.06.2010 12:08

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#7
 Von 
harmonie123
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich habe bereits eine Berechnung eines Physikers mit Videobeweisen in die Klage eingebaut, die nachweist, dass man beim Gehen... straucheln... Geschwindigkeitserhöhung um... mit einer Wucht von... gegen einen Gegenstand knallt.
Der OLG-Richter bezweifelt jedoch die Richtigkeit dieser Berechnung. (Wahrscheinlich kann er es selbst natürlich nicht nachrechnen und lehnt es deshalb schon ab.)


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#8
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Der OLG-Richter bezweifelt jedoch die Richtigkeit dieser Berechnung. (Wahrscheinlich kann er es selbst natürlich nicht nachrechnen und lehnt es deshalb schon ab.)


Hier müssten Sie sicherlich ein Sachverständigengutachten als Beweis anbieten.

Aber dan wird das Verfahren immer teurer und die große Frage besteht eben darin, war die Geschwindigkeit, mit der Sie über den Platz gelaufen sind nicht eindeutig zu hoch?

Und wenn dies das Gericht annimmt, werden Ihnen die besten Gutachten und Zeugen nichts nützen.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#9
 Von 
harmonie123
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich hatte flache Gesundheitsschuhe an, ohne Absatz!

Auf dem Vorplatz steht ein sehr großer alter Kastanienbaum, der den Platz nicht nur beschattet, sondern es lagen zum Unfallzeitpunkt auch sehr viele Blätter auf dem Vorplatz.
Da ich den Vorplatz zum ersten mal betreten habe, die Blätter vieles bedeckten, konnte man auf Anhieb nicht von einer solchen Unfallgefahr als Fußgänger ausgehen.

Ein geringes Maß an Mitschuld hatten wir auch schon selbst eingeräumt nach der ersten Verhandlung. Jedoch nur ein geringes Maß, als gewisses Entgegenkommen.

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#10
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Wesentlich ist hier erst mal, dass das Gericht die Zeugen höchstwahrscheinlich befragen muss, wenn es nach wie vor von in den Verhandlung gezeigten Geschehnisablauf ausgeht.

In einem solchen Fall Zeugenbeweise zu übergehen, ist eigentlich fast schon ein eindeutiges Zeichen für die Nichtgewährung rechtlichen Gehörs.

Aber was schließlich unterm Strich raus kommt, kann man nicht abschätzen.

Ich persönlich finde es vollkommen ungerechtfertigt, dass im Falle von solchen Grundrechtsverstößen die zusätzlichen Gerichts- und Anwaltskosten die endgültige unterlegene Partei zahlen muss. Eigentlich ist hier aus meinem Rechtsempfinden der Staat schadensersatzpflichtig, denn durch ein grundgesetzkonformes Urteil in der 1. Instanz wäre man dann vermutlich erst gar nicht in die Berufung gegangen.

Etwas anderes wären natürlich schwierige Rechtsfragen. Aber bei einem Verstoß gegen das rechtliche Gehör sind Verfahrensfehler offensichtlich.



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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 27.06.2010 12:36

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#11
 Von 
harmonie123
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 11x hilfreich)

Ist es bei einem Fußgänger ebenso wie beim Autofahren? Ab einer Geschwindigkeit von 130 kmh bin ich als Autofahrer an einem Unfall immer Mitschuld, egal wer der tatsächliche Verursacher ist.

Kann mir als Fußgänger vorgeschrieben werden, in welcher Fußgängergeschwindigkeit ich auf einem normalen Büroeingang, Hof, zu laufen habe?

Ich muß doch auch als Fußgänger auf einem Weg rennen können, und sei es als Jogging +++ ohne dass ich davon ausgehen muß, dass ich dadurch in eine solche Gefahr gerate.

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#12
 Von 
harmonie123
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo "MitetwasErfahrung",

Ihren letzten Beitrag kann ich voll unterstützen. Ich wäre mit Sicherheit auch der Kosten wegen, die mich jetzt natürlich unter dieser Situation, regelrecht in den Ruin treiben, nicht in Berufung gegangen. Doch das nicht rechtliche Gehör, die Verfahrensfehler des LG-Richters haben auch meinen Anwalt bewogen, auf jeden Fall Berufung einzulegen.

Ich bin selbständig und alleinerziehend, verdiene gerade soviel, dass es zum Leben reicht. Derzeit weiß ich definitiv nicht, wie es weiter gehen soll. Auch meine gesundheitliche Situation durch den Unfall trägt dabei viel bei.

Darf ich Sie fragen, woher Sie Ihr rechtliches Verständnis haben?

Gruß

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#13
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Wenn ich durch unbekanntes Gelände renne muss ich davon ausgehen das wenn ich falle mich mehr verletzte als wenn ich langsam gehe. Auch riskieren ich Gefahren nicht oder nicht rechtzeitig zu sehen. Das Risiko geht ich ein und haftet dann auch dafür.
Nennt man ja auch Gehweg , nicht Rennstrecke. :-)

Was könnten denn die Zeugen aussagen: Das man gefallen ist ist klar, wie man gefallen ist wohl auch. Das Gericht lädt nur Zeugen wenn etwas strittig ist.

Evtl. ist der Anwalt ne Pfeife

K.

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#14
 Von 
harmonie123
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 11x hilfreich)

@ Mustermann2000

Mit meiner obigen Frage habe ich doch nicht ausgesagt, dass ich gerannt bin!!!!

Ich bin normal gelaufen, zumal ich kurz zuvor erst um mein Auto herum lief. Meine Schrittgeschwindigkeit ist, wie ich denke bei vielen arbeitenden Menschen, nicht die eines Spaziergängers, jedoch auf keinen Fall bin ich gerannt!!!

Dann hätte ich mit Sicherheit auch den Prozess nicht weiter geführt - so viel rechtliches Verständnis und eine gewisse Schuldanerkenntnis, sollte sie denn auch notwendig sein, sollten Sie mir schon unterstellen.



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#15
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Ihren letzten Beitrag kann ich voll unterstützen. Ich wäre mit Sicherheit auch der Kosten wegen, die mich jetzt natürlich unter dieser Situation, regelrecht in den Ruin treiben, nicht in Berufung gegangen.


Mir ist es auch schon mal ähnlich gegangen und es musste erst das BAG kommen und ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör feststellen.

Rechtliches Gehör ist einfach das mindeste, was man in einem Rechtsstaat von jedem Gericht erwarten muss, nicht erst vom BAG oder andere höhere Gerichte. Natürlich kann es auch mal passieren, wenn der Richter etwas in der Akte übersieht. Wenn aber Zeugen nicht befragt werden (auch bei mir), die gerade den Geschehnisablauf des Klägers beweisen, ist die Verletzung rechtlichen Gehörs offensichtlich und zeigt wirklich, dass der Richter in keiner Weise bemüht hat, die Akte durchzuarbeiten.

Wenn eine Schadensersatzpflicht für diese Fälle eingeführt würden, wäre sicherlich dieses Problem geringer, denn die Richter würden dann doch solche Fehlurteile vermeiden, das vermutlich in Ihrem Fall vorliegt und in meinem Fall schon festgestellt wurde.

Aber so etwas wird sicherlich nicht eingeführt (Deutschland muss sparen), wie auch der pauschalisierte Schadensersatz bei überlangen Prozessen, wobei 100€/Monat eigentlich ein lächerlicher Betrag ist.

Im Endeffekt bin ich ebenfalls von unserem Rechtssystem maßlos enttäuscht worden und man zweifelt dadurch auch am "Rechtsstaat" insgesamt.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
harmonie123
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 11x hilfreich)

@MitetwasErfahrung

Dann rührt Ihr recht gutes Verständnis aus der eigenen Erfahrung her.

Das BAG ist wohl das Bundesarbeitsgericht?
Dann gibt es doch wohl auch ein Aktenzeichen des BAG, wo der Verstoß gegen das rechtliche Gehör dokumentiert und geurteilt wurde. Können Sie mir dieses zukommen lassen? Danke im Voraus.


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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wenn wir Harmonies Forderung ernst nehmen würden, dann müsste ja eigentlich die ganze BRD einplattiert sein, aber bitte total eben, ohne Stolperkanten, damit niemand, aber niemand stolpern oder fallen kann. Auch keine "Hans Guck in die Lufts" a la Stubelpeter. Das kann es ja wohl nicht sein. Wir haben hier ein Privatgrundstück! Und doch wohl drei Problemkreise:

Inwieweit ist ein Grundstückseigentümer verpflichtet, sichtbare Schäden im Zugangsbereich seines Grundstücks zu beseitigen? Denn sichtbar und bekannt waren sie ja der TE schon. Sie hat trotzdem nicht aufgepasst.

Inwieweit ist ein Mitverschulden gegeben, eben wegen der sichtbaren Mängel? Wenn man zu einer Haftung des Grundstückseigentümers kommt. Wie sieht die Quotelung bei bekannten und sichtbaren Wegeschäden auf Privatgrund aus?

Und, welche Schäden sind causal auf den Sturz zurückzuführen, oder sind "nur" zum Sturz dazugekommen, bzw. wegen Vordisposition jetzt aufgebrochen.

So einfach alles auf "Faulheit" der Richter zurückzuführen, so einfach ist das nun mal nicht. Und präsente Zeugen, die muss ein Gericht nur im Eilverfahren hören, soweit ich weiss. Dann fällt mir noch das Stichwort "Ausforschungsbeweis" ein, sowas muss/darf ein neutrales Gericht schon gar nicht zulassen.

Ich bin im Ganzen eher skeptisch. Wenn überhaupt, dann wird eine Quotelung herauskommen.

wirdwerden





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#18
 Von 
harmonie123
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 11x hilfreich)

@wirdwerden

Ein sog. "Ausforschungsbeweis" liegt hier mit Sicherheit nicht vor!


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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
harmonie123
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 11x hilfreich)

Nur als Beispiel ein Unfallvorgang aus einer früheren Tätigkeit/Arbeitsplatz:

Der Kantinenboden wird auch als Tanzfläche genutzt, ist immer so glatt, dass schon viele darauf ausgerutscht sind. Immer wieder Beschwerden, Vorschläge der Verbesserung der Begehbarkeit.
Eine Kollegin stürzt eines Tages so schwer, dass sie sich die Hüfte bricht. Danach werden Vorkehrungen getroffen, dass der Boden nicht mehr so glatt ist und eine Unfallgefahr darstellt.
Der Parkettboden glänzte immer und die Glätte haben alle, jeden Tag bemerkt. Trotzdem rutschten immer wieder Personen aus, vielen hin oder verletzten sich so stark wie meine Kollegin.

In diesem Fall:
Der Eingangsbereich/Hof zu einem Bürogebäude, es laufen dort auch viele Menschen (auch andere sind schon gestürzt), ist unfallträchtig durch die Absenkungen/Spalten der Betonplatte. Die Mieter beschweren sich seit Jahren über den Zustand und die Unfallgefahr. Es wurde sogar Vorschläge eines dortigen Architekten gemacht, den Vorplatz zu sanieren.
Ich habe zwar die Unebenheiten gesehen und auch beachtet, jedoch konnte ich beim Abrollen des Fusses nicht die Gefahr einschätzen, die durch die Spalte entstanden ist.
Nach meinem Sturz wurde der Vorplatz relativ zügig saniert.

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Zitat:
So einfach alles auf "Faulheit" der Richter zurückzuführen, so einfach ist das nun mal nicht. Und präsente Zeugen, die muss ein Gericht nur im Eilverfahren hören, soweit ich weiss.


Naja, wenn sich Richter nicht wirklich Mühe geben den Geschehenissablauf zu verstehen, und dann im Urteil von einem anderen Geschehnisablauf ausgeht, ohne die angebotenen Beweise zu erheben, ist die Faulheut schon fast offensichtlich.

Zitat:
Dann fällt mir noch das Stichwort "Ausforschungsbeweis" ein, sowas muss/darf ein neutrales Gericht schon gar nicht zulassen.


Man kann hier natürlich alles mögliche behaupten, aber ein Ausforschungsbeweis dürfte hier kaum vorliegen.

Problem ist natürlich die Aufteilung Eigenverschulden- Fremdverdchulden, aber Voraussetzung ist erstmal, dass die Richter entweder die Darstellung der Klägerin als wahr ansehen und nicht von einem anderen Geschehnissverlauf ausgehen, ohne die Zeugen befragt zu haben.Das ist das Minimum, was man vom gericht zu erwarten hat.

Hier gibt es verschiedene Dinge, welche zu berücksichtigen sind, von einem reinen Eigenverschulden ist vermutlich nicht auszugehen, von einem reinen Fremdverschulden auch nicht.

Ob etwas hinten dann überhaupt rauskommt, ist eine ganz andere Frage.

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-- Editiert am 27.06.2010 14:30

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

All das ändert doch nichts an meiner Einschätzung!

"Inhouse" hat der Arbeitgeber gewisse Verpflichtungen. Aber aussen, wohl eher nicht. "Inhouse" ist auch die BG dabei, um zu schauen, was Sache ist. Aber, wenn jemand Fremdes, der über mein Grundstück läuft, eine sichtbare Spalte fehleinschätzt ......, nun ja, das Gericht wird entscheiden.

wirdwerden



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-- Editiert am 27.06.2010 14:32

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Aber aussen, wohl eher nicht. "Inhouse" ist auch


Naja, da werd ich mal bei Ihrem AG veranlassen, dass er in seinem Zugang Löcher in den Gehweg an einem Herbstag haut, und die dann von heunterfallenden Blättern überdeckt werden ;-) Verkehrssicherungspflicht gilt grunsdsätzlich auch außerhalb des Hauses.

Ich weiß auch nicht, ob hinten dann wirklich etwas raus kommt. Aber diese Feststellung muss man schon fehlerfrei von der 1. Instanz erwarten können.


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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Was soll denn das? Die Dame ist selbständig, hat also nichts mit dem Grundstück und dem Haus drauf zu tun. Sie hat die "Macke" gesehen, einfach fehleingeschätzt. Darum geht es doch hier. Bin ich als Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet, sichtbare (!) Mängel zu beseitigen, weil andere in die Luft schauen, oder sich verkalkulieren?

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
harmonie123
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 11x hilfreich)

Die "Macke" oder das was dann geschehen ist, habe ich nicht gesehen, konnte ich auch nicht vorausahnen oder mit irgendeiner anderen Verhaltensweise evtl. verhindern.

Es gibt außerdem genügend Urteile, dass ab einer gewissen Unebenheit, Höhe Überstand einer Platte etc. der Verkehrssicherungspflichtige hier schuldhaft handelt, wenn er diesen Umstand nicht abstellt, um Unfälle zu verhindern.

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Du scheinst beratungsresistent zu sein. Ich meinte es gut. Womit ich mich hier verabschiede.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12328.06.2010 08:48:17
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 20x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
harmonie123
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 11x hilfreich)

@aliblabla

Sie haben sich am Anfang des Treads schon sehr beleidigend geäußert und machen damit weiter.

Auch Sie sind einer derer, die das was sie sich nicht vorstellen können einfach als gelogen, unwahr oder nicht möglich abtun. Ich werde Ihnen nicht die Fotos aus der Uni-Klinik schicken (in der ich 3 Wochen lag) mit blauem Gesicht und blauem Oberkörper.

Wünsche Ihnen nur, dass Ihnen so etwas nicht passiert.

Auch mein erster Anwalt konnte es sich nicht so recht vorstellen, dass man solch eine Strecke straucheln kann. Erst als seine Freundin direkt vor seinen Augen in der Stadt ähnlich ins Straucheln kam und über mehrere Meter versuchte sich aufzufangen, glaubte er es sofort, da nun mit eigenen Augen gesehen.

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Sie haben sich am Anfang des Treads schon sehr beleidigend geäußert und machen damit weiter.



aliblabla2 ist vermutlich einer der User, welche am Montag wieder hier aus dem Forum rausfliegen werden, da sie hier fast nur provozierend auftreten.

Anschließend können Sie sich wieder damit brüsten, dass man hier im Forum angeblich nicht seine Meinung äußern kann.

Ich kann nur sagen, man kann hier seine Meinung äußern, man muss nur gewisse Höflichkeiten wahren, und das ist auch gut so.


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#29
 Von 
guest-12328.06.2010 08:48:17
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 20x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
harmonie123
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 11x hilfreich)

@alibaba

Damit Sie nicht auf Ihrem Gedankentrip hängen bleiben - es war kein Alkohol im Spiel, außerdem trinke ich nie Alkohol.



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0x Hilfreiche Antwort

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