Offensichtlicher Transportschaden & AGB

10. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
tomschrank
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Offensichtlicher Transportschaden & AGB

Hallo,

kann ein Paketdienst in seinen AGBs ausschliessen für offensichtliche Transportschäden zu haften ? Widerspricht das nicht dem BGB ?

Mfg
Tom

Wer den Schaden hat...?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Die Sachlage ist hier überhaupt nicht klar.

Neben dem Umstand, dass der Schaden auf dem Transport passiert ist, muss auch ein Verschulden des Paketdienstes vorliegen, damit er haften muss.

Dieses Verschulden würde ich jetzt aus dem Bauch heraus gar nicht sehen. Es ist zunächst einmal ziemlich leichtsinnig, ein Aquarium mit einem Paketdienst zu verschicken. Wie hat denn die Verpackung ausgesehen. War das Aquarium überhaupt transportsicher verpackt?

Kann man ein Aquarium überhaupt so verpacken, dass es einen Transport mit einem Paketdiest sicher übersteht?

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#2
 Von 
tomschrank
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja. Also das Aquarium war in der Originalverpackung in der es von Werk aus auch transportiert wird.

Aber was ich viel interessanter finde ist die Sache, daß ein Paketdienst a priori eine Haftung für Transportschäden ausschließen kann ! Kann das den sein ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

quote:
Ja. Also das Aquarium war in der Originalverpackung in der es von Werk aus auch transportiert wird.


Mit einem Paketdienst? Es macht durchaus einen Unterschied im Hinblick auf die Qualität der Verpackung, ob man etwas mit einem Paketdienst oder mit einer Spedition versendet.

quote:
Aber was ich viel interessanter finde ist die Sache, daß ein Paketdienst a priori eine Haftung für Transportschäden ausschließen kann ! Kann das den sein ?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein kompletter Haftungsausschluss möglich ist. Genaueres weiß ich aber auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

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