Hallo,
ich habe vor gut 2 Jahren ein Handy gekauft bei Ebay Kleinanzeigen für rund 300 Euro. Gezahlt habe ich mit Paypal, doch die Ware nie erhalten. Das Geld habe ich dann von Paypal irgendwann zurückbekommen.
Heute kam ein Schreiben, dass derjenige Verurteilt wurde und ich von meinem Recht Gebrauch machen könnte für den entstandenen Schaden. Gehört dazu auch Schmerzensgeld bzw. weil man ja Opfer einer Straftat wurde?
Freue mich auf Antworten.
Grüße
Opfer von Betrug....
15. März 2023
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Frage vom 15. März 2023 | 13:08
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 1x hilfreich)
Opfer von Betrug....
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 15. März 2023 | 13:11
Von
Status: Master (4126 Beiträge, 660x hilfreich)
Schmerzensgeld? Nein.ZitatGehört dazu auch Schmerzensgeld bzw. weil man ja Opfer einer Straftat wurde? :
#2
Antwort vom 15. März 2023 | 15:38
Von
Status: Wissender (15421 Beiträge, 5640x hilfreich)
Welche Schmerzen wurden denn dadurch verursacht?ZitatGehört dazu auch Schmerzensgeld :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. März 2023 | 11:50
Von
Status: Junior-Partner (5316 Beiträge, 1229x hilfreich)
ZitatGehört dazu auch Schmerzensgeld bzw. weil man ja Opfer einer Straftat wurde? :
Nein das gehört nicht dazu.
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