Hallo,
habe mal ne Frage, wie verhält es sich mit dem Schadensersatz, wenn man Filme (Schwarzweißfilme mit erweitertem Infrarotbereich) ins Fotolabor bringt und diese unsachgemäß entwickelt werden. D.h. die Ergebnisse sind unbrauchbar, die SW-Filme waren komplett mit einem Grauschleier versehen, dies geschieht wenn man die Filme unsachgemäß entwickelt (Infrarot-SW-Filme müssen in völliger Dunkelheit entwickelt werden - im Gegensatz zu normalen SW-Filmen, die bei eingeschaltetem Rotlicht eingelegt werden können).
Das Labor will nach langem hin und her (zunächst wollten sie mir einreden ich hätte das beim knipsen versaut) nun nur das Filmmaterial ersetzen.
Ich hatte aber für die Fotosession ein Model engagiert und diese hat zunächst ein nicht ganz niedriges Honorar bekommen und außerdem war noch von jedem gut gelungenem Bild ein High-End Abzug als Belohnung vereinbart - das wird nun wohl nichts.
Kann ich zumindest das Model-Honorar in Rechnung stellen (ganz zu schweigen von meiner vertanen Arbeitszeit und meinen Fahrtkosten)?
Originale im Fotolabor vernichtet
24. Mai 2004
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Frage vom 24. Mai 2004 | 21:32
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 2x hilfreich)
Originale im Fotolabor vernichtet
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 25. Mai 2004 | 00:36
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Infrarot-SW-Filme müssen in völliger Dunkelheit entwickelt werden - im Gegensatz zu normalen SW-Filmen, die bei eingeschaltetem Rotlicht eingelegt werden können
War denn dem Labor bewußt, daß es sich um einen speziellen Film handelte?
#2
Antwort vom 25. Mai 2004 | 08:54
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 2x hilfreich)
ja dem Labor war dies bewusst, ich habe die Filme extra in der lichtdichten Plastikdose gelassen, zugeklebt und mit dem Hinweis versehen "Vorsicht, Infrarotmaterial" und dann den genauen Typ des Films genannt.
Es gehört schon etwas extra Wissen dazu, die Filme ordnungsgemäß zu entwickeln, jedoch war es ja auch ein "Fachlabor" und kein Großlabor einer Supermarktkette...
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