Ich habe meinen PKW für sechs Monate abgemeldet.
Der steht in einer Parkbucht auf dem Grundstück.
Heute haben die Kinder des Nachbarn(10 / 11 J.) einen Holzbalken drauf fallen lassen. Jetzt bin ich etwas ratlos.
•[color=blue]Wer kommt für den Schaden auf?
•Sollte ich den Schaden von einer Behörde
aufnehmen oder von jemand bezeugen lassen?
•Kann ich das Auto einfach in die Werkstatt bringen?
Oder brauch ich erst grünes Licht einer Versicherung
der Familie?[/color]
Ich kann eine teure Reparatur derzeit eh nicht selber vorstrecken, da ich meine schwerkranke Mutter zu Hause pflege und dadurch von der Grundsicherung lebe.
Ich hoffe Sie können mir ein paar gute Ratschläge geben und bedanke mich im Voraus.
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"Freundliche Grüße
Petra"
-- Editiert wipalm am 16.06.2013 00:22
PKW durch Nachbar Kinder beschädigt, was jetzt?
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Unter welchen Umständen ist das denn passiert? Was sagen die Eltern dazu?
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Die haben unter ihrem Carport Holz fürs Baumhaus gelagert. Mein Pkw steht gleich daneben.
Beim Holz umstapeln ist es dann passiert.
De Vater will es regeln, hat aber keine Auskunft über bestehende Versicherungen machen können. Kinder kommen nur alle zwei Wochen zum Vater. Ob oder über wen die Kinder versichert sind weiß ich somit noch nicht.
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"Freundliche Grüße
Petra"
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Der Nachbar ist gleichzeitig mein Vermieter. Hatte ich vergessen zu erwähnen.
Macht aber sicher keinen Unterschied.
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"Freundliche Grüße
Petra"
Normalerweise sollte die private Haftpflicht des Nachbarn, in der die Kinder in der Regel mitversichert sind, für den Schaden aufkommen.
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" "
quote:
•Wer kommt für den Schaden auf?
a) eine Versicherung (wenn es eine gibt)
b) der Vater (juristisch nicht wirklich durchsetzbar)
c) das Kind (notwendige Einsicht (d.h. das Kind mußte wissen, was sein Handeln anrichten kann) vorausgesetzt)
d) Du selbst
quote:
•Sollte ich den Schaden von einer Behörde aufnehmen oder von jemand bezeugen lassen?
Eine Beweissicherung wäre angebracht. Hier sollten aber Fotos erstmal genügen.
quote:
•Kann ich das Auto einfach in die Werkstatt bringen?
Kannst Du, nur den Reparaturauftrag solltes Du auf keinen Fall erteilen, das wäre möglicherweise strafbar.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
quote:
nur den Reparaturauftrag solltes Du auf keinen Fall erteilen, das wäre möglicherweise strafbar
Wie wo was?
Das einzige, was er bei einer übereilten Reparatur verlieren könnte, wäre sein Ersatzanspruch, wenn er Beweismittel auf diese Weise vernichtet.
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Die Kinder haften. Sind über 7 Jahre alt.
wirdwerden
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""
quote:
Das einzige, was er bei einer übereilten Reparatur verlieren könnte, wäre sein Ersatzanspruch, wenn er Beweismittel auf diese Weise vernichtet.
Wenn man bereits bei Beauftragung weis, das man das bestellte nicht zahlen kann, nennt man das Eingehungsbetrug.
Ausnahme: man weist den Auftragnehmer deutlich (und im eigenen Interesse nachweislich) vor Vertragsschluss darauf hin.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Danke für die Korrektur; hatte überlesen, daß der TE klamm ist.
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