PKW durch Nachbar Kinder beschädigt, was jetzt?

16. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
wipalm
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
PKW durch Nachbar Kinder beschädigt, was jetzt?

Ich habe meinen PKW für sechs Monate abgemeldet.
Der steht in einer Parkbucht auf dem Grundstück.
Heute haben die Kinder des Nachbarn(10 / 11 J.) einen Holzbalken drauf fallen lassen. Jetzt bin ich etwas ratlos.
•[color=blue]Wer kommt für den Schaden auf?
•Sollte ich den Schaden von einer Behörde
aufnehmen oder von jemand bezeugen lassen?
•Kann ich das Auto einfach in die Werkstatt bringen?
Oder brauch ich erst grünes Licht einer Versicherung
der Familie?[/color]
Ich kann eine teure Reparatur derzeit eh nicht selber vorstrecken, da ich meine schwerkranke Mutter zu Hause pflege und dadurch von der Grundsicherung lebe.
Ich hoffe Sie können mir ein paar gute Ratschläge geben und bedanke mich im Voraus.


-----------------
"Freundliche Grüße
Petra"

-- Editiert wipalm am 16.06.2013 00:22

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Unter welchen Umständen ist das denn passiert? Was sagen die Eltern dazu?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wipalm
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Die haben unter ihrem Carport Holz fürs Baumhaus gelagert. Mein Pkw steht gleich daneben.
Beim Holz umstapeln ist es dann passiert.
De Vater will es regeln, hat aber keine Auskunft über bestehende Versicherungen machen können. Kinder kommen nur alle zwei Wochen zum Vater. Ob oder über wen die Kinder versichert sind weiß ich somit noch nicht.


-----------------
"Freundliche Grüße
Petra"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wipalm
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Nachbar ist gleichzeitig mein Vermieter. Hatte ich vergessen zu erwähnen.
Macht aber sicher keinen Unterschied.


-----------------
"Freundliche Grüße
Petra"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Normalerweise sollte die private Haftpflicht des Nachbarn, in der die Kinder in der Regel mitversichert sind, für den Schaden aufkommen.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120246 Beiträge, 39858x hilfreich)

quote:
•Wer kommt für den Schaden auf?

a) eine Versicherung (wenn es eine gibt)
b) der Vater (juristisch nicht wirklich durchsetzbar)
c) das Kind (notwendige Einsicht (d.h. das Kind mußte wissen, was sein Handeln anrichten kann) vorausgesetzt)
d) Du selbst



quote:
•Sollte ich den Schaden von einer Behörde aufnehmen oder von jemand bezeugen lassen?

Eine Beweissicherung wäre angebracht. Hier sollten aber Fotos erstmal genügen.



quote:
•Kann ich das Auto einfach in die Werkstatt bringen?

Kannst Du, nur den Reparaturauftrag solltes Du auf keinen Fall erteilen, das wäre möglicherweise strafbar.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
nur den Reparaturauftrag solltes Du auf keinen Fall erteilen, das wäre möglicherweise strafbar


Wie wo was?

Das einzige, was er bei einer übereilten Reparatur verlieren könnte, wäre sein Ersatzanspruch, wenn er Beweismittel auf diese Weise vernichtet.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Die Kinder haften. Sind über 7 Jahre alt.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120246 Beiträge, 39858x hilfreich)

quote:
Das einzige, was er bei einer übereilten Reparatur verlieren könnte, wäre sein Ersatzanspruch, wenn er Beweismittel auf diese Weise vernichtet.

Wenn man bereits bei Beauftragung weis, das man das bestellte nicht zahlen kann, nennt man das Eingehungsbetrug.
Ausnahme: man weist den Auftragnehmer deutlich (und im eigenen Interesse nachweislich) vor Vertragsschluss darauf hin.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

Danke für die Korrektur; hatte überlesen, daß der TE klamm ist.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.133 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen