PKW von Hausdach beschädigt worden ^^ Eigentümer lässt sich verleugnen

15. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Ant123
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 23x hilfreich)
PKW von Hausdach beschädigt worden ^^ Eigentümer lässt sich verleugnen

Nabend,
einem Freund ist ein kleines Stück Blechdach des Nachbarhauses auf sein Auto gefallen und hat natürlich einige Kratzer und Dellen hinterlassen. In der Vergangenheit hatte er sehr oft platte Reifen gehabt. Die Nägel stammten ebenfalls von diesem Dach (ein Nagel hing noch am Blech)
Der Eigentümer des Hauses lässt sich seit 2 Tagen verleugnen (der war 100% zu Hause)

Schriftlich auffordern, dass er etwas zu unternehmen hat oder direkt zum Anwalt damit?

Weitere Blechteile könnten sich lösen und auch ggf auf die Straße fallen.
Ist das eine Sache für die Polizei, Ordnungsamt oder für die Bauaufsichtsbehörde?




-- Editiert von Ant123 am 15.05.2022 21:12

-- Editiert von Moderator topic am 16.05.2022 09:52

-- Thema wurde verschoben am 16.05.2022 09:52

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111310 Beiträge, 38571x hilfreich)

Zitat (von Ant123):
Eigentümer lässt sich verleugnen

Das sollte einen nicht interessieren.



Zitat (von Ant123):
Schriftlich auffordern, dass er etwas zu unternehmen hat

Wenn schon, dann sollte das eine sinnhaftere Aufforderung sein. Idealerweise eine gerichtsfeste.



Zitat (von Ant123):
direkt zum Anwalt damit?

Kommt darauf an, ob einem das Geld egal ist und was konkret das Ziel ist.



Zitat (von Ant123):
Ist das eine Sache für die Polizei, Ordnungsamt oder für die Bauaufsichtsbehörde?

Da sollte das Ordnungsamt die erste Wahl sein.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ant123
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 23x hilfreich)

danke für die Anwort.

Naja, Ziel ist dass der Eigentümer den Schaden bezahlt..was auch sonst!

bei eimem PKW Unfall habe ich ja das Recht als Geschädigter, einen Gutachter zu beauftragen und sogar einen Anwalt, welcher dann meine Interessen vertritt.

Wäre das hier das gleiche?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14943 Beiträge, 8835x hilfreich)


Natürlich können Sie beauftragen wen Sie wollen - die Frage ist nur, wer das am Ende bezahlt.

Bei einem Verkehrsunfall muss die Versicherung des Verursachers auch Anwaltskosten und (bei entsprechender Schadenshöhe) auch Gutachterkosten übernehmen, weil der Unfallverursacher ja gegen irgendwelche Straßenverkehrsvorschriften verstoßen hat - sonst wäre es nicht zum Unfall gekommen.

Hier ist die Sachlage aber anders - es ist fraglich, ob der Eigentümer des Dachs Anwaltskosten und Gutachterkosten übernehmen muss. Sie würden evtl. auf Kosten sitzen bleiben.

Fallen die Dachteile denn auf einen öffentlichen Weg/Straße?
Oder stand das Auto auf einem Privatgrundstück, als es von den Dachteilen beschädigt wurde?
Wenn ja, wem gehört das Grundstück?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111310 Beiträge, 38571x hilfreich)

Zitat (von Ant123):
Naja, Ziel ist dass der Eigentümer den Schaden bezahlt..was auch sonst!

Das könnte zu einer echten Herausforderung werden.
Mit etwas Pech bleibt man hier auf einem größeren Teil oder sogar dem ganzen Sachen sitzen.



Zitat (von Ant123):
Wäre das hier das gleiche?

Nein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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