Moin Moin
Ich habe bei EBAY diverse Waren ersteigert und auch bezahlt. Als Versandart hatte der Verkäufer das DHL Paket bestimmt und 6,90 Euro Versandkosten berechnet, welche ich Ihm auch zusätzlich zum Warenpreis bezahlt hatte. Der Warenwert sind etwa 400 Euro. Nun hat der Verkäufer das gesamte angeblich als PÄCKCHEN versendet, also unversichert, und ist unterwegs abhanden gekommen. Wie schaut es nun rechtlich aus, da ich von dem Verkäufer mein Geld zurück haben möchte. Der Verkäufer ist Privat Person
Vielen Dank für Eure Antworten
-- Editiert von Das Gesetz am 13.12.2008 00:03
Päckchen Verlust
13. Dezember 2008
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Frage vom 13. Dezember 2008 | 00:06
Von
Status: Schüler (174 Beiträge, 19x hilfreich)
Päckchen Verlust
#1
Antwort vom 13. Dezember 2008 | 01:31
Von
Status: Student (2318 Beiträge, 797x hilfreich)
Wenn versicherter Versand vereinbart war, haftet der VK dafür, wenn er unversichert verschickt - auch bei privatem VK und Gewährleistungsausschluß.
Das ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz, §447 II BGB
.
#2
Antwort vom 13. Dezember 2008 | 04:22
Von
Status: Schüler (174 Beiträge, 19x hilfreich)
Vielen Dank, dann werde ich Ihm eine Frist zwecks Ersatzlieferung setzen. Mal schauen wie er darauf reagiert
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. Dezember 2008 | 17:56
Von
Status: Schüler (169 Beiträge, 52x hilfreich)
Hallo Das Gesetz
Wenn die Privatperson auf Erstzliefrung nicht anspringt, dann melde es bei Ebay unter Unstimmigkeiten.
400,00 Euro Warenwert und dann unversichert das ist schon leichtsinnig.
Lg Schnuffi
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