Paket, Warenkreditbetrug. Schadenersatz v. Versand

11. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
stefan-berlin42
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 6x hilfreich)
Paket, Warenkreditbetrug. Schadenersatz v. Versand

Hallo,
in unserem Haus wurde anfang des Jahres eine Serie von Warenkreditbetrugen mit Paketen durchgeführt.
Ein Nachbar der länger im Urlaub war hatte Pakete erhalten die der angebliche Neffe (Betrüger) unter vorzeigen des Abholscheines entgegennahm.

Vor Ca. 2 Woche erhielt ich hierzu einen Befrakungsbogen des LKA Berlin.
Gestern erhielt ich vom Baur Versand einen Brief mit der Bitte um Auskunft und Mithilfe bei der Klärung.

Ich habe von DHL das Paket entgegengenommen und unter Vorlage des Abholscheines an den Betrüger weitergegeben. Da zu diesem Zeitpunkt Besuch anwensend war gibt es sogar 2 Zeugen.

Ich bin ehrlich gesagt über den vorbereiteten Antwortbrief erschreckt.
"Antwort/Verbindliche Erklärung"
Dort gibt es als 2 Punkt "Der Kaufpreis wird von mir monatlich ___ € bezahlt"
Oder "...Lieferung angenommen und weitergegeben an: _____"

Wie soll ich auf dieses Schreiben reagieren?
Welche Rechte hat das Versandhaus mir gegenüber?

Aus meiner Sicht habe ich keinen Vertrag mit dem Versender und durch Vorlage des Paketscheines ja auch nicht grob fhrlässig gehandelt.

Generell gibt es noch 2-3 Mietparteien die ebenfalls Pakete angenommen und weiteergegeben haben. Es ist hier im Haus seit jahren üblich für die Nachbarn die Pakete anzunehmen.

Ich habe noch mindestens 3-4 wietere Pakete angenommen und an den Betrüger ausgehändigt. Ich habe jetzt ehrlich gesagt ziemlich Angst das ich jetzt auf tausenden von Euro Forderungen sitze?

Freue mich über Anregungen und Hinweise zum Thema.

Danke!



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2557x hilfreich)

quote:
Wie soll ich auf dieses Schreiben reagieren?


Wenn du nicht magst, mußt du gar nicht reagieren.

quote:
Welche Rechte hat das Versandhaus mir gegenüber?


Da müßte man schon konstruieren. Wollen die behaupten, die Ware sei nicht ins Eigentum des Empfängers übergegangen (da sie ihm nicht zugegangen ist, konnte ihm kein Eigentum verschafft werden), daher noch im Eigentum des Versandhauses und es könne dich daher in Regreß nehmen für fahrlässigen Untergang? Halte ich für zu weit hergeholt.

quote:
und durch Vorlage des Paketscheines ja auch nicht grob fhrlässig gehandelt


Sehe ich auch so. Es ist ja auch nicht lebensfremd, daß man während des Urlaubs Dritte mit der Besorgung der Post und entsprechend auch der Abholung von Dritten angenommener Pakete beauftragt. Das könnten auch Wildfremde sein, sodaß da IMO keine weitere Prüfpflicht besteht.
Irgendwelcher Terz mit Vollmachten usw. ist lebensfremd.
(Wobei ich persönlich mich, bevor ich mich auf tausende EUR verklagen lasse, im Zweifel darauf berufen würde, der Betrüger hätte mir beim ersten mal eine handschriftliche Vollmacht vorgezeigt, die für mich echt aussah, oder sowas...)

quote:
Ich habe jetzt ehrlich gesagt ziemlich Angst das ich jetzt auf tausenden von Euro Forderungen sitze?


Sofern niemand konkret Geld von dir verlangt oder dich gar verklagt, würde ich mir da erst mal keinen Kopf machen.
Wenn der VK dich verklagen wollte, müßte er dir grobe Fahrlässigkeit nachweisen, das dürfte ihm wohl eher schwer fallen.

-- Editiert JenAn am 12.03.2015 12:47

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
elfindero
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von stefan-berlin42):
Hallo,
Vor Ca. 2 Woche erhielt ich hierzu einen Befrakungsbogen des LKA Berlin.
Gestern erhielt ich vom Baur Versand einen Brief mit der Bitte um Auskunft und Mithilfe bei der Klärung.
Ich habe von DHL das Paket entgegengenommen und unter Vorlage des Abholscheines an den Betrüger weitergegeben. Da zu diesem Zeitpunkt Besuch anwensend war gibt es sogar 2 Zeugen.
Ich bin ehrlich gesagt über den vorbereiteten Antwortbrief erschreckt.
"Antwort/Verbindliche Erklärung"
Dort gibt es als 2 Punkt "Der Kaufpreis wird von mir monatlich ___ € bezahlt"
Oder "...Lieferung angenommen und weitergegeben an: _____"
Wie soll ich auf dieses Schreiben reagieren?
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Ich würde gar nicht darauf reagieren.
Weder auf den Befragungsbogen vom LKA und schon gar nicht auf das Schreiben des Versandhandelunternehmens.
Zeugenaussagen nur bei Gericht oder der Staatsanwaltschaft.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
stefan-berlin42
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich habe bisher weder auf den Anhörungsbogen der Polizie noch auf das Schreiben des Versandhauses reagiert.

Heute habe ich dann vom Versandhaus Post bekommen.

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Sehr geehrte(r) Frau/Herr XXXX,
vor kurzem haben wis um Auskunft zum Verbleib unserer Lieferung gebeten.

Da Sie nicht geantwortet haben, befindet sich die Ware offenbar in Ihrem Besitz. Bitte überweisen Sie deshalb den offenen Betrag von 24x,xx € bis 9. April 2015.

Tirfft der Sachverhalt jedoch nicht zu, nehmen Sie bitte bis zum genannten Termin schriftlich Stellung.

Andernfalls bearbeitet ein Inkassounternehmen unsere Forderung, die sich nun gegen Sie richtet, weiter.
Dies bringt erhebliche Kosten für Sie mit sich. Darüber hinaus werden unsere Anwälte die Angelegeneheit auf Strafrechtliche Gesichtspunkte prüfen.
------------

Hat jemadn Ideen zum weiteren vorgehen?
Wie weit ist das möglich das die Forderung über eine Inkasso bei mir eingetrieben wird?
Welche Strafrechtlichen Konsequenzen drohen mir?

Viele Grüße
und bseten Dank wenn jemand antwortet!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130755 Beiträge, 41579x hilfreich)

Zitat:
Hat jemadn Ideen zum weiteren vorgehen?

A) Weiter ignorieren und mit den negativen Folgen leben.
B) Die Fragen (zumindest die des LKA) beantworten. Das Versandhandelsunternehmen und Inkasso kann man auf die Akten der Ermittler verweisen.



Zitat:
Wie weit ist das möglich das die Forderung über eine Inkasso bei mir eingetrieben wird?

Sehr möglich, denn genau dafür sind Inkassos ja vorgesehen.
Irgendwann kommt dann ein Mahnbescheid. Setzt man die Strategie der Ignoranz dann fort, kommt die Vollstreckung. Spätestens wenn der Gerichtvollzieher mit einem Hafbefehlt zur Abnahme der EV vor der Türe steht klappt das mit dem ignorieren nicht mehr.



Zitat:
Welche Strafrechtlichen Konsequenzen drohen mir?

Verurteilung wegen Unterschlagung/Diebstahl/Betrug falls ein Gericht zur Überzeugung kommt, das Du die Taten begangen hast.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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