Paket abgelegt, Paket weg

22. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Fabii1301
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Paket abgelegt, Paket weg

Hallo zusammen,

Am 08.08.22 bestellte ich über einen Amazon Zwischenhändler eine Kamera, wert 1000€ per Bankeinzug bezahlt.
Am 10.08. wurde dieses Paket OHNE meine Erlaubnis an der Haustür hinterlegt . Nun ist es weg.

In der Amazon Bestellübersicht und auch bei DHL Sendungsverfolgung steht „abgegeben an Empfänger orig." , dass kann nicht sein, denn ich war nicht zuhause.
Ich habe weder den Empfang unterschrieben noch die Erlaubnis zum abstellen erteilt.
Amazon erstattet mir den Betrag nicht und rät mich an den Paketdienst zu wenden. Hatte bereits mit dem Verkäufer über Amazon Kontakt , dieser stellte einen Nachforschungsauftrag bei der DHL . Jedoch dauert dies, laut Verkäufer, einige Wochen.

So meine Frage ist: kann ich Schadenersatz vom Verkäufer verlangen, denn ich habe keine Ware und mir fehlen 1000€?
Ich kann keine „Wochen" warten, denn ich habe auch kein Geld um mir eine neue im Voraus zu bestellen.

Ich hoffe mir kann jemand helfen.

Mit freundlichen verzweifelten Grüßen
Fabienne Philipp




39 Antworten
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#1
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6069x hilfreich)

Du hast bisher keine Kamera bekommen, also solltest du den gewerblichen Verkäufer auffordern diese nun endlich zu liefern. Alternativ kannst du natürlich auch den Kauf widerrufen und den Händler auffordern das Geld zu erstatten. Wo die Kamera abgeblieben ist, das ist nicht dein Problem. Der Händler haftet bis zur vertragsgemäßen Lieferung.

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#2
 Von 
Fabii1301
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort,

zählt das auch, wenn dort steht es wurde ausgehändigt, in der Corona Zeit ging das ja auch öfters ohne Unterschrift ? Wie kann ich denn beweisen das ich es nicht bekommen habe. Fakt ist ja, dass DHL es hätte nicht einfach abstellen dürfen.

Hab ich da trotzdem das Recht , noch bevor der Nachforschungsauftrag bei DHL bearbeitet wird, dass Geld z.b. zurückzuverlangen ?

Mit freundlichen Grüßen

-- Editiert von User am 22. August 2022 14:42

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#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 944x hilfreich)

Gem. BGB § 447 ist der Verkäufer in der Haftung, bis der Kunde die Ware in den Händen hält. Geht also Ware verloren, haftet der Verkäufer.

Aber: hier bestätigt das Frachtunternehmen DHL die Auslieferung an den Kunden, sprich an den auf dem Paket genannten Empfänger. Damit kann sich der Händler darauf zurückziehen, dass die Ware ordnungsgemäß ausgeliefert wurde.

Ich würde sofort Anzeige gegen den DHL Mitarbeiter erstatten wegen Urkundenfälschung und Diebstahl (oder Unterschlagung?). Und das dann an den Händler weiterleiten.

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#4
 Von 
Fabii1301
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Eben, wie kann das denn sein? Ist das überhaupt gültig ? Denn unterschrieben hab ich ja persönlich nicht.
Also kann der Fahrer es ja auch nicht beweisen das er es mir gegeben hat.

Ich dachte ich schreibe nun an den Verkäufer und mache von meinem Recht Gebrauch den Vertrag zu wiederrufen, denn ich will echt nicht warten , bis DHL iwann mal antwortet . Möchte aber auf etwaige Antworten „warum der Verkäufer es mir nicht erstattet" gefasst sein, damit ich aus dieser Misere gut raus komm… das ist so ein Wahnsinn :-(

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6069x hilfreich)

Zitat (von Fabii1301):
Fakt ist ja, dass DHL es hätte nicht einfach abstellen dürfen.
Du kennst doch den Vertrag zwischen dem VK und DHL gar nicht! Evtl. hat der Versender ja die Ablagegenehmigung erteilt. Spielt aber keine Rolle, dadurch haftet der VK trotzdem.

Problem hier: Der VK hat einen Nachweis, dass dir das Paket zugestellt wurde. Du solltest also so vorgehen wie von bostonxl bereits beschrieben wenn sich der Verkäufer nicht auf deine Erklärung einlassen möchte. Hast du denn den Verkäufer schon einmal kontaktiert?
Ansprechpartner ist der Verkäufer, nicht Amazon!

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130038 Beiträge, 41470x hilfreich)

Zitat (von Fabii1301):
kann ich Schadenersatz vom Verkäufer verlangen

Klar. Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage für das fordern erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.



Zitat (von Fabii1301):
Ich kann keine „Wochen" warten,

Abgesehen davon das Dir nichts anderes übrigbleiben wird, warum nicht? Verschiebt sich Deine Freizeitgestaltung halt ein wenig.



Zitat (von -Laie-):
also solltest du den gewerblichen Verkäufer auffordern diese nun endlich zu liefern.

Er hat sie aber geliefert.
Es geht jetzt nur noch ums Geld ...



Zitat (von -Laie-):
Alternativ kannst du natürlich auch den Kauf widerrufen und den Händler auffordern das Geld zu erstatten.

Naja, da er keine Kamera zurücksenden wird, wäre der Wertersatz bei 100% ... hilft also auch nicht wirklich.



Zitat (von bostonxl):
Ich würde sofort Anzeige gegen den DHL Mitarbeiter erstatten

Eher gegen Unbekannt um nicht selber eine Straftat nach § 164 StGB zu begehen.
Im übrigen können es ja auch mehrere unabhängige Taten mit mehreren Tätern sein.



Zitat (von bostonxl):
wegen Urkundenfälschung und Diebstahl (oder Unterschlagung?).

Es ist fraglich ob eines von den Dreien überhaupt vorliegt.
Man sollte als Laie einfach den Sachverhalt zur Anzeige bringen und das ermitteln der Tatbestände den Profis überlassen.



Zitat (von bostonxl):
Und das dann an den Händler weiterleiten.

Ja, die Kopie der Bestätigung der Erstattung der Strafanzeige würde ich auf jeden Flal dem Händelr zukommen lassen.
Eventuell kann man damit sogar bei amazon noch was erreichen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Fabii1301
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar ,

Also ich hatte den Verkäufer kontaktiert und dieser stellte mir den Nachforschungsauftrag zur Verfügung (den musste ich ausfüllen), den er an DHL weiterleitete & auf diese Antwort wartet der Verkäufer. Aber das dauert laut Verkäufer mit unter einige Wochen und so lange möchte ich nicht auf das Geld warten.
Kann ich dann auch das Geld vorläufig einfordern, bis klar ist, wo das Paket abgeblieben ist?

Okay über die Anzeige werde ich mich schlau machen…
Vielen Dank!

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40409 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von Fabii1301):
Alles klar ,
Zitat (von Fabii1301):
Kann ich dann auch das Geld vorläufig einfordern,
Das kannst du gern tun.
Du wirst es leider nicht so schnell bekommen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130038 Beiträge, 41470x hilfreich)

Zitat (von Fabii1301):
Kann ich dann auch das Geld vorläufig einfordern,

Klar. Einfordern kann man, denn einfordern kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage für das einfordern erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Fabii1301
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo miteinander,

mittlerweile habe ich Infos bekommen vom Verkäufer und eine „Empfängererklärung" über nicht Erhalt oder Erhalt der Ware. Habe diese aufgefüllt. Der Verkäufer schickte mir per email ein Nachweis mit der Zustellung und quittiert bzw. unterschrieben wurde diese vom Paketdienst selbst. Und Empfänger bin immer noch ich, nur habe ich den Boten nicht persönlich angetroffen, also hat sie/er es einfach abgelegt wohl und unterschrieben und ist gegangen (mit oder ohne Paket?).

Verkäufer will warten bis er die Infos hat. Nun habe ich aber doch den Beweis das es nicht an mich ging -sonst hätte ich ja selbst unterschreiben können.
Ich will mein Geld , das ist doch mein Recht und der Verkäufer kann sich Schadensersatz von DHL einfordern.
Wie ist hier die Sachlage nun?

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6069x hilfreich)

Zitat (von Fabii1301):
Wie ist hier die Sachlage nun?
Immer noch: Der Verkäufer schuldet die Ware. Bei einem Widerruf dann halt die Rückzahlung des Kaufpreises. Die Sachlage hat sich nicht geändert.

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#12
 Von 
Fabii1301
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich habe ihn schon zwei mal aufgefordert mir das Geld zu erstatten aber der Verkäufer antwortet nur „da das Paket als zugestellt quittiert ist, ist hier die Sachlage etwas schwieriger, wir haben einen nachforschungsauftrag eingerichtet"
Ich schrieb dann „Ich hab nicht unterschrieben und bis die Beweislage klar ist, hätt ich gern den Betrag XX" heute dann die Antwort das der Zusteller quittiert hat und nichts weiter.

:-(

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40409 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von Fabii1301):
Wie ist hier die Sachlage nun?
So wie bisher auch. Es wird dauern. Der VK wird nicht mal eben den Betrag überweisen. Er lässt nachforschen.
Zitat (von Fabii1301):
ist hier die Sachlage etwas schwieriger, wir haben einen nachforschungsauftrag eingerichtet"
Sorry, auch wenn du täglich 5 x schreibst, dass du den Betrag jetzt haben willst---- es wird länger dauern.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1150 Beiträge, 340x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Sorry, auch wenn du täglich 5 x schreibst, dass du den Betrag jetzt haben willst---- es wird länger dauern.


Nicht wenn er jetzt den Widerruf erklärt. Dann hat der Händler genau 14 Tage Zeit das Geld zu erstatten.

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#15
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 897x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Nicht wenn er jetzt den Widerruf erklärt. Dann hat der Händler genau 14 Tage Zeit das Geld zu erstatten.



Dann wird er vermutlich erstmal von seinem Zurückbehaltungsrecht gebrauch machen.

Signatur:

Gruß Charly

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130038 Beiträge, 41470x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Immer noch: Der Verkäufer schuldet die Ware

Ist immer noch falsch ...
Es geht nur noch ums Geld.


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#17
 Von 
Fabii1301
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab den Wiederruf gestern in einer Email erklärt „ich wiederrufe den Kaufvertrag und fordere sie …"
Darauf hin kam dann der Satz : , „dass die Sachlage schwieriger ist."


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#18
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1150 Beiträge, 340x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Dann wird er vermutlich erstmal von seinem Zurückbehaltungsrecht gebrauch machen.


Das hat der Händler aber nur, wenn er nachweisen kann, dass er die Ware geliefert hat. Da die Versanddienstleister aber seit Corona regelmäßig nur abstellen und selbst quittieren dürfte das extrem schwer werden.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40409 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Da die Versanddienstleister aber seit Corona regelmäßig nur abstellen und selbst quittieren dürfte das extrem schwer werden.
Das ist nicht immer und überall regelmäßig noch so.
Das tut er hier schon seit Monaten wieder persönlich.
-------------------------------
Zitat (von Fabii1301):
dass die Sachlage schwieriger ist.
UND dass ein Nachforschungsauftrag eingeleitet wurde. Und DAS dauert nun mal.
Wenn sich das Paket nach der Nachforschung nicht wieder anfindet, zahlt hoffentlich eine Versicherung. Hoffentlich hat der Verkäufer eine entspr. Transportversicherung gewählt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#20
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6069x hilfreich)

Zitat (von Anami):
UND dass ein Nachforschungsauftrag eingeleitet wurde. Und DAS dauert nun mal.
Einfach mal lesen:
Zitat (von Fabii1301):
heute dann die Antwort das der Zusteller quittiert hat und nichts weiter.

Es gibt also bereits ein Ergebnis der Nachforschung.

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#21
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 944x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Es gibt also bereits ein Ergebnis der Nachforschung.
Das aber aus meiner Sicht für den TE nachteilig ist. Der Transportdienstleister hat die Lieferung mit "abgegeben an Empfänger orig." bestätigt. Das auf dem Empfangsbeleg irgendeine Unterschrift zu sehen ist, ist m.E. zweitrangig. Schließlich hätte auch der TE den Empfangsschein mit irgendeinem unleserlichen Schriftzug zeichnen können.

Weitere Nachforschungen wird es seitens DHL nicht geben, solange der TE nicht Anzeige erstattet.

Und bzgl. Widerruf: Der Verkäufer kann hier das Geld zurückhalten, bis er die Ware wieder erhält bzw. ein Sendenachweis der Versendung der Ware durch den TE vorliegt (§ 357 BGB).

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 944x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Da die Versanddienstleister aber seit Corona regelmäßig nur abstellen und selbst quittieren dürfte das extrem schwer werden.
Dann ist aber bei DHL nicht der Status "abgegeben an Empfänger orig." zu sehen.

Zitat (von Anami):
UND dass ein Nachforschungsauftrag eingeleitet wurde. Und DAS dauert nun mal.
Wenn sich das Paket nach der Nachforschung nicht wieder anfindet, zahlt hoffentlich eine Versicherung.
Wieso? Laut Nachforschung wurde das Paket dem Empfänger persönlich zugestellt.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 897x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Wieso? Laut Nachforschung wurde das Paket dem Empfänger persönlich zugestellt.



Hast du das überlesen?

Zitat (von Fabii1301):
Der Verkäufer schickte mir per email ein Nachweis mit der Zustellung und quittiert bzw. unterschrieben wurde diese vom Paketdienst selbst.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 944x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Hast du das überlesen?
Nein. Aber ...
Zitat (von Fabii1301):
Der Verkäufer schickte mir per email ein Nachweis mit der Zustellung und quittiert bzw. unterschrieben wurde diese vom Paketdienst selbst.
Woher weißt Du, dass der Paketdienst dort unterschrieben hat? Oder steht dort explizit "hier hat der Mitarbeiter des Paketdienstes unterschrieben"?

Irgendeine unleserliche Unterschrift kann alles mögliche sein. Auch die Unterschrift des TE.



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#25
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6069x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Der Transportdienstleister hat die Lieferung mit "abgegeben an Empfänger orig." bestätigt.
Wo steht das denn? Hab ich was überlesen?

Zitat (von bostonxl):
Woher weißt Du, dass der Paketdienst dort unterschrieben hat?
Das hat der VK so geschrieben. Warum sollte er etwas für sich negatives erfinden? Diese Aussage wird so also wohl das Ergebnis des Nachforschungsauftrags sein.

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#26
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 897x hilfreich)


Zitat (von -Laie-):
Wo steht das denn? Hab ich was überlesen?



Scheinbar! :wink:


Zitat (von Fabii1301):
In der Amazon Bestellübersicht und auch bei DHL Sendungsverfolgung steht „abgegeben an Empfänger orig." , dass kann nicht sein, denn ich war nicht zuhause.



Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40409 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von Fabii1301):
Ich hab den Wiederruf gestern in einer Email erklärt „ich wiederrufe den Kaufvertrag und fordere sie …"
Grad 2 Wochen seit 10.8. sind vorüber. Ob der Verkäufer nun in den nächsten 2 Wochen die 1.000,- schickt?
Du hast gestern widerrufen... Eigentlich sind doch alle recht bemüht, oder?
Vielleicht entscheidest du dich doch zur Anzeige? Genügend Kontakt hattest du ja. Dass du dein Geld sofort willst, haben auch hier alle verstanden.
Zitat (von Fabii1301):
da das Paket als zugestellt quittiert ist, ist hier die Sachlage etwas schwieriger, wir haben einen nachforschungsauftrag eingerichtet"
Das kam gestern nach deinem Widerruf.
-----------------------------------------
Zitat (von bostonxl):
Wieso? Laut Nachforschung wurde das Paket dem Empfänger persönlich zugestellt.
Oder der Zusteller hat lt. TE
Zitat (von Fabii1301):
abgegeben an Empfänger orig
in sein System getippt und nicht selbst unterschrieben.

So macht es unser DHL-Zusteller auch. Der übergibt das Paket persönlich und klickt dann entspr. in sein System.

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#28
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 944x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Wo steht das denn? Hab ich was überlesen?
Ja. Eröffnungsbeitrag:
Zitat (von Fabii1301):
In der Amazon Bestellübersicht und auch bei DHL Sendungsverfolgung steht „abgegeben an Empfänger orig."


Zitat (von -Laie-):
Das hat der VK so geschrieben. Warum sollte er etwas für sich negatives erfinden? Diese Aussage wird so also wohl das Ergebnis des Nachforschungsauftrags sein.
Ich kann aus den Worten des TE nicht lesen, dass der Nachforschungsauftrag diese Aussage erbracht hat. Oder ob das eine Vermutung ist.

=> Sollte das tatsächlich das schriftliche Ergebnis von DHL sein, hätte DHL ohne Erlaubnis das Paket abgestellt. Damit wäre der VK immer noch in der Pflicht, die Ware zu liefern. Und müsste sich bzgl. Schadenersatz selbst mit DHL rumschlagen.

=> Sollte das nur eine Vermutung sein, dann ist der VK erstmal raus. Dann ist das Paket laut Status dem Empfänger persönlich zugestellt worden. Und hier kann der TE eben nur Anzeige erstatten. Und auf das Ergebnis einer evtl. Untersuchung warten. Bis dahin geht der VK weiter von einer erfolgten Zustellung aus.

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#29
 Von 
Fabii1301
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay hier gibt es wohl einige Unklarheiten.

Der Paketdienst, so weiß ich es vom Verkäufer, hat mit „Q" selbst unterschrieben (Q= Quarantäne), zugestellt an Original Empfänger. (ABER: ich war nicht zuhause ?) also hat der Paketdienst es wohl an die Tür gelegt und ist gegangen (im schlimmsten falle hat er das Paket selbst geklaut) hier steht es Aussage gegen Aussage . Aber ich weiß, mittlerweile, gibt es auch bei DHL wieder die Möglichkeit selbst zu unterschreiben (so muss ich es auf der Arbeit auch als selbst machen, trotz Corona) .

Der Verkäufer möchte den Nachforschungsauftrag abwarten, den ich aber mit dem Nachweis „Q" für erfolgt erachte. Weiter stand auch nichts in der email vom Verkäufer nur eine Kopie von der Zustellung und diesem Vermerk mit Q.

Und klar möchte ich mein Geld so schnell als möglich wieder, wir reden hier nicht von 40€ ! Ist doch selbstverständlich. Ausserdem habe ich jetzt nicht mal Geld mir eine neue zu kaufen, da mein Erspartes dafür weg ist.

Ich bin der Meinung DHL hat es in der Eile vor die Tür geworfen und ist ab und hat iwas in das Gerät getippt.

Aber wie kann man jetzt folgendes beweisen!?

Selbst wenn der Nachforschungsauftrag hiermit abgeschlossen ist, wie geht es denn weiter? Okay ich mach die Anzeige und dann? Dann gibt es ein verfahren und es bleibt bei Aussage gegen Aussage . Oder ?
Ich bin Laie, deshalb frag ich HIER nach, denn ich habe keine Ahnung von meinen Rechten oder der BGB.

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40409 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Das hat der VK so geschrieben.
NÖ.

Zitat (von Fabii1301):
Der Verkäufer schickte mir per email ein Nachweis mit der Zustellung und quittiert bzw. unterschrieben wurde diese vom Paketdienst selbst.


Dann wäre es jetzt doch interessant, was ---genau-- dort zu lesen ist.

entweder Zustellung quittiert, zB. abgegeben an Empfänger orig.
oder
selbst unterschrieben. von wem auch immer.

Dass er keine Erlaubnis zum Ablegen hatte und du nichts entgegengenommen hast und dein Geld sofort willst--- haben alle verstanden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

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