Hallo zusammen,
Am 08.08.22 bestellte ich über einen Amazon Zwischenhändler eine Kamera, wert 1000€ per Bankeinzug bezahlt.
Am 10.08. wurde dieses Paket OHNE meine Erlaubnis an der Haustür hinterlegt . Nun ist es weg.
In der Amazon Bestellübersicht und auch bei DHL Sendungsverfolgung steht „abgegeben an Empfänger orig." , dass kann nicht sein, denn ich war nicht zuhause.
Ich habe weder den Empfang unterschrieben noch die Erlaubnis zum abstellen erteilt.
Amazon erstattet mir den Betrag nicht und rät mich an den Paketdienst zu wenden. Hatte bereits mit dem Verkäufer über Amazon Kontakt , dieser stellte einen Nachforschungsauftrag bei der DHL . Jedoch dauert dies, laut Verkäufer, einige Wochen.
So meine Frage ist: kann ich Schadenersatz vom Verkäufer verlangen, denn ich habe keine Ware und mir fehlen 1000€?
Ich kann keine „Wochen" warten, denn ich habe auch kein Geld um mir eine neue im Voraus zu bestellen.
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Mit freundlichen verzweifelten Grüßen
Fabienne Philipp
Paket abgelegt, Paket weg
Du hast bisher keine Kamera bekommen, also solltest du den gewerblichen Verkäufer auffordern diese nun endlich zu liefern. Alternativ kannst du natürlich auch den Kauf widerrufen und den Händler auffordern das Geld zu erstatten. Wo die Kamera abgeblieben ist, das ist nicht dein Problem. Der Händler haftet bis zur vertragsgemäßen Lieferung.
Vielen Dank für die schnelle Antwort,
zählt das auch, wenn dort steht es wurde ausgehändigt, in der Corona Zeit ging das ja auch öfters ohne Unterschrift ? Wie kann ich denn beweisen das ich es nicht bekommen habe. Fakt ist ja, dass DHL es hätte nicht einfach abstellen dürfen.
Hab ich da trotzdem das Recht , noch bevor der Nachforschungsauftrag bei DHL bearbeitet wird, dass Geld z.b. zurückzuverlangen ?
Mit freundlichen Grüßen
-- Editiert von User am 22. August 2022 14:42
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Gem. BGB § 447 ist der Verkäufer in der Haftung, bis der Kunde die Ware in den Händen hält. Geht also Ware verloren, haftet der Verkäufer.
Aber: hier bestätigt das Frachtunternehmen DHL die Auslieferung an den Kunden, sprich an den auf dem Paket genannten Empfänger. Damit kann sich der Händler darauf zurückziehen, dass die Ware ordnungsgemäß ausgeliefert wurde.
Ich würde sofort Anzeige gegen den DHL Mitarbeiter erstatten wegen Urkundenfälschung und Diebstahl (oder Unterschlagung?). Und das dann an den Händler weiterleiten.
Eben, wie kann das denn sein? Ist das überhaupt gültig ? Denn unterschrieben hab ich ja persönlich nicht.
Also kann der Fahrer es ja auch nicht beweisen das er es mir gegeben hat.
Ich dachte ich schreibe nun an den Verkäufer und mache von meinem Recht Gebrauch den Vertrag zu wiederrufen, denn ich will echt nicht warten , bis DHL iwann mal antwortet . Möchte aber auf etwaige Antworten „warum der Verkäufer es mir nicht erstattet" gefasst sein, damit ich aus dieser Misere gut raus komm… das ist so ein Wahnsinn :-(
Du kennst doch den Vertrag zwischen dem VK und DHL gar nicht! Evtl. hat der Versender ja die Ablagegenehmigung erteilt. Spielt aber keine Rolle, dadurch haftet der VK trotzdem.Zitat :Fakt ist ja, dass DHL es hätte nicht einfach abstellen dürfen.
Problem hier: Der VK hat einen Nachweis, dass dir das Paket zugestellt wurde. Du solltest also so vorgehen wie von bostonxl bereits beschrieben wenn sich der Verkäufer nicht auf deine Erklärung einlassen möchte. Hast du denn den Verkäufer schon einmal kontaktiert?
Ansprechpartner ist der Verkäufer, nicht Amazon!
Zitat :kann ich Schadenersatz vom Verkäufer verlangen
Klar. Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.
Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage für das fordern erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.
Zitat :Ich kann keine „Wochen" warten,
Abgesehen davon das Dir nichts anderes übrigbleiben wird, warum nicht? Verschiebt sich Deine Freizeitgestaltung halt ein wenig.
Zitat :also solltest du den gewerblichen Verkäufer auffordern diese nun endlich zu liefern.
Er hat sie aber geliefert.
Es geht jetzt nur noch ums Geld ...
Zitat :Alternativ kannst du natürlich auch den Kauf widerrufen und den Händler auffordern das Geld zu erstatten.
Naja, da er keine Kamera zurücksenden wird, wäre der Wertersatz bei 100% ... hilft also auch nicht wirklich.
Zitat :Ich würde sofort Anzeige gegen den DHL Mitarbeiter erstatten
Eher gegen Unbekannt um nicht selber eine Straftat nach § 164 StGB zu begehen.
Im übrigen können es ja auch mehrere unabhängige Taten mit mehreren Tätern sein.
Zitat :wegen Urkundenfälschung und Diebstahl (oder Unterschlagung?).
Es ist fraglich ob eines von den Dreien überhaupt vorliegt.
Man sollte als Laie einfach den Sachverhalt zur Anzeige bringen und das ermitteln der Tatbestände den Profis überlassen.
Zitat :Und das dann an den Händler weiterleiten.
Ja, die Kopie der Bestätigung der Erstattung der Strafanzeige würde ich auf jeden Flal dem Händelr zukommen lassen.
Eventuell kann man damit sogar bei amazon noch was erreichen.
Alles klar ,
Also ich hatte den Verkäufer kontaktiert und dieser stellte mir den Nachforschungsauftrag zur Verfügung (den musste ich ausfüllen), den er an DHL weiterleitete & auf diese Antwort wartet der Verkäufer. Aber das dauert laut Verkäufer mit unter einige Wochen und so lange möchte ich nicht auf das Geld warten.
Kann ich dann auch das Geld vorläufig einfordern, bis klar ist, wo das Paket abgeblieben ist?
Okay über die Anzeige werde ich mich schlau machen…
Vielen Dank!
Zitat :Alles klar ,
Das kannst du gern tun.Zitat :Kann ich dann auch das Geld vorläufig einfordern,
Du wirst es leider nicht so schnell bekommen.
Zitat :Kann ich dann auch das Geld vorläufig einfordern,
Klar. Einfordern kann man, denn einfordern kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.
Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage für das einfordern erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.
Hallo miteinander,
mittlerweile habe ich Infos bekommen vom Verkäufer und eine „Empfängererklärung" über nicht Erhalt oder Erhalt der Ware. Habe diese aufgefüllt. Der Verkäufer schickte mir per email ein Nachweis mit der Zustellung und quittiert bzw. unterschrieben wurde diese vom Paketdienst selbst. Und Empfänger bin immer noch ich, nur habe ich den Boten nicht persönlich angetroffen, also hat sie/er es einfach abgelegt wohl und unterschrieben und ist gegangen (mit oder ohne Paket?).
Verkäufer will warten bis er die Infos hat. Nun habe ich aber doch den Beweis das es nicht an mich ging -sonst hätte ich ja selbst unterschreiben können.
Ich will mein Geld , das ist doch mein Recht und der Verkäufer kann sich Schadensersatz von DHL einfordern.
Wie ist hier die Sachlage nun?
Mit freundlichen Grüßen
Immer noch: Der Verkäufer schuldet die Ware. Bei einem Widerruf dann halt die Rückzahlung des Kaufpreises. Die Sachlage hat sich nicht geändert.Zitat :Wie ist hier die Sachlage nun?
Ja ich habe ihn schon zwei mal aufgefordert mir das Geld zu erstatten aber der Verkäufer antwortet nur „da das Paket als zugestellt quittiert ist, ist hier die Sachlage etwas schwieriger, wir haben einen nachforschungsauftrag eingerichtet"
Ich schrieb dann „Ich hab nicht unterschrieben und bis die Beweislage klar ist, hätt ich gern den Betrag XX" heute dann die Antwort das der Zusteller quittiert hat und nichts weiter.
:-(
So wie bisher auch. Es wird dauern. Der VK wird nicht mal eben den Betrag überweisen. Er lässt nachforschen.Zitat :Wie ist hier die Sachlage nun?
Sorry, auch wenn du täglich 5 x schreibst, dass du den Betrag jetzt haben willst---- es wird länger dauern.Zitat :ist hier die Sachlage etwas schwieriger, wir haben einen nachforschungsauftrag eingerichtet"
Zitat :Sorry, auch wenn du täglich 5 x schreibst, dass du den Betrag jetzt haben willst---- es wird länger dauern.
Nicht wenn er jetzt den Widerruf erklärt. Dann hat der Händler genau 14 Tage Zeit das Geld zu erstatten.
Zitat :Nicht wenn er jetzt den Widerruf erklärt. Dann hat der Händler genau 14 Tage Zeit das Geld zu erstatten.
Dann wird er vermutlich erstmal von seinem Zurückbehaltungsrecht gebrauch machen.
Zitat :Immer noch: Der Verkäufer schuldet die Ware
Ist immer noch falsch ...
Es geht nur noch ums Geld.
Ich hab den Wiederruf gestern in einer Email erklärt „ich wiederrufe den Kaufvertrag und fordere sie …"
Darauf hin kam dann der Satz : , „dass die Sachlage schwieriger ist."
Zitat :Dann wird er vermutlich erstmal von seinem Zurückbehaltungsrecht gebrauch machen.
Das hat der Händler aber nur, wenn er nachweisen kann, dass er die Ware geliefert hat. Da die Versanddienstleister aber seit Corona regelmäßig nur abstellen und selbst quittieren dürfte das extrem schwer werden.
Das ist nicht immer und überall regelmäßig noch so.Zitat :Da die Versanddienstleister aber seit Corona regelmäßig nur abstellen und selbst quittieren dürfte das extrem schwer werden.
Das tut er hier schon seit Monaten wieder persönlich.
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UND dass ein Nachforschungsauftrag eingeleitet wurde. Und DAS dauert nun mal.Zitat :dass die Sachlage schwieriger ist.
Wenn sich das Paket nach der Nachforschung nicht wieder anfindet, zahlt hoffentlich eine Versicherung. Hoffentlich hat der Verkäufer eine entspr. Transportversicherung gewählt.
Einfach mal lesen:Zitat :UND dass ein Nachforschungsauftrag eingeleitet wurde. Und DAS dauert nun mal.
Zitat :heute dann die Antwort das der Zusteller quittiert hat und nichts weiter.
Es gibt also bereits ein Ergebnis der Nachforschung.
Das aber aus meiner Sicht für den TE nachteilig ist. Der Transportdienstleister hat die Lieferung mit "abgegeben an Empfänger orig." bestätigt. Das auf dem Empfangsbeleg irgendeine Unterschrift zu sehen ist, ist m.E. zweitrangig. Schließlich hätte auch der TE den Empfangsschein mit irgendeinem unleserlichen Schriftzug zeichnen können.Zitat :Es gibt also bereits ein Ergebnis der Nachforschung.
Weitere Nachforschungen wird es seitens DHL nicht geben, solange der TE nicht Anzeige erstattet.
Und bzgl. Widerruf: Der Verkäufer kann hier das Geld zurückhalten, bis er die Ware wieder erhält bzw. ein Sendenachweis der Versendung der Ware durch den TE vorliegt (§ 357 BGB).
Dann ist aber bei DHL nicht der Status "abgegeben an Empfänger orig." zu sehen.Zitat :Da die Versanddienstleister aber seit Corona regelmäßig nur abstellen und selbst quittieren dürfte das extrem schwer werden.
Wieso? Laut Nachforschung wurde das Paket dem Empfänger persönlich zugestellt.Zitat :UND dass ein Nachforschungsauftrag eingeleitet wurde. Und DAS dauert nun mal.
Wenn sich das Paket nach der Nachforschung nicht wieder anfindet, zahlt hoffentlich eine Versicherung.
Zitat :Wieso? Laut Nachforschung wurde das Paket dem Empfänger persönlich zugestellt.
Hast du das überlesen?
Zitat :Der Verkäufer schickte mir per email ein Nachweis mit der Zustellung und quittiert bzw. unterschrieben wurde diese vom Paketdienst selbst.
Nein. Aber ...Zitat :Hast du das überlesen?
Woher weißt Du, dass der Paketdienst dort unterschrieben hat? Oder steht dort explizit "hier hat der Mitarbeiter des Paketdienstes unterschrieben"?Zitat :Der Verkäufer schickte mir per email ein Nachweis mit der Zustellung und quittiert bzw. unterschrieben wurde diese vom Paketdienst selbst.
Irgendeine unleserliche Unterschrift kann alles mögliche sein. Auch die Unterschrift des TE.
Wo steht das denn? Hab ich was überlesen?Zitat :Der Transportdienstleister hat die Lieferung mit "abgegeben an Empfänger orig." bestätigt.
Das hat der VK so geschrieben. Warum sollte er etwas für sich negatives erfinden? Diese Aussage wird so also wohl das Ergebnis des Nachforschungsauftrags sein.Zitat :Woher weißt Du, dass der Paketdienst dort unterschrieben hat?
Zitat :Wo steht das denn? Hab ich was überlesen?
Scheinbar!
Zitat :In der Amazon Bestellübersicht und auch bei DHL Sendungsverfolgung steht „abgegeben an Empfänger orig." , dass kann nicht sein, denn ich war nicht zuhause.
Grad 2 Wochen seit 10.8. sind vorüber. Ob der Verkäufer nun in den nächsten 2 Wochen die 1.000,- schickt?Zitat :Ich hab den Wiederruf gestern in einer Email erklärt „ich wiederrufe den Kaufvertrag und fordere sie …"
Du hast gestern widerrufen... Eigentlich sind doch alle recht bemüht, oder?
Vielleicht entscheidest du dich doch zur Anzeige? Genügend Kontakt hattest du ja. Dass du dein Geld sofort willst, haben auch hier alle verstanden.
Das kam gestern nach deinem Widerruf.Zitat :da das Paket als zugestellt quittiert ist, ist hier die Sachlage etwas schwieriger, wir haben einen nachforschungsauftrag eingerichtet"
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Oder der Zusteller hat lt. TEZitat :Wieso? Laut Nachforschung wurde das Paket dem Empfänger persönlich zugestellt.
in sein System getippt und nicht selbst unterschrieben.Zitat :abgegeben an Empfänger orig
So macht es unser DHL-Zusteller auch. Der übergibt das Paket persönlich und klickt dann entspr. in sein System.
Ja. Eröffnungsbeitrag:Zitat :Wo steht das denn? Hab ich was überlesen?
Zitat :In der Amazon Bestellübersicht und auch bei DHL Sendungsverfolgung steht „abgegeben an Empfänger orig."
Ich kann aus den Worten des TE nicht lesen, dass der Nachforschungsauftrag diese Aussage erbracht hat. Oder ob das eine Vermutung ist.Zitat :Das hat der VK so geschrieben. Warum sollte er etwas für sich negatives erfinden? Diese Aussage wird so also wohl das Ergebnis des Nachforschungsauftrags sein.
=> Sollte das tatsächlich das schriftliche Ergebnis von DHL sein, hätte DHL ohne Erlaubnis das Paket abgestellt. Damit wäre der VK immer noch in der Pflicht, die Ware zu liefern. Und müsste sich bzgl. Schadenersatz selbst mit DHL rumschlagen.
=> Sollte das nur eine Vermutung sein, dann ist der VK erstmal raus. Dann ist das Paket laut Status dem Empfänger persönlich zugestellt worden. Und hier kann der TE eben nur Anzeige erstatten. Und auf das Ergebnis einer evtl. Untersuchung warten. Bis dahin geht der VK weiter von einer erfolgten Zustellung aus.
Okay hier gibt es wohl einige Unklarheiten.
Der Paketdienst, so weiß ich es vom Verkäufer, hat mit „Q" selbst unterschrieben (Q= Quarantäne), zugestellt an Original Empfänger. (ABER: ich war nicht zuhause ?) also hat der Paketdienst es wohl an die Tür gelegt und ist gegangen (im schlimmsten falle hat er das Paket selbst geklaut) hier steht es Aussage gegen Aussage . Aber ich weiß, mittlerweile, gibt es auch bei DHL wieder die Möglichkeit selbst zu unterschreiben (so muss ich es auf der Arbeit auch als selbst machen, trotz Corona) .
Der Verkäufer möchte den Nachforschungsauftrag abwarten, den ich aber mit dem Nachweis „Q" für erfolgt erachte. Weiter stand auch nichts in der email vom Verkäufer nur eine Kopie von der Zustellung und diesem Vermerk mit Q.
Und klar möchte ich mein Geld so schnell als möglich wieder, wir reden hier nicht von 40€ ! Ist doch selbstverständlich. Ausserdem habe ich jetzt nicht mal Geld mir eine neue zu kaufen, da mein Erspartes dafür weg ist.
Ich bin der Meinung DHL hat es in der Eile vor die Tür geworfen und ist ab und hat iwas in das Gerät getippt.
Aber wie kann man jetzt folgendes beweisen!?
Selbst wenn der Nachforschungsauftrag hiermit abgeschlossen ist, wie geht es denn weiter? Okay ich mach die Anzeige und dann? Dann gibt es ein verfahren und es bleibt bei Aussage gegen Aussage . Oder ?
Ich bin Laie, deshalb frag ich HIER nach, denn ich habe keine Ahnung von meinen Rechten oder der BGB.
Mit freundlichen Grüßen
NÖ.Zitat :Das hat der VK so geschrieben.
Zitat :Der Verkäufer schickte mir per email ein Nachweis mit der Zustellung und quittiert bzw. unterschrieben wurde diese vom Paketdienst selbst.
Dann wäre es jetzt doch interessant, was ---genau-- dort zu lesen ist.
entweder Zustellung quittiert, zB. abgegeben an Empfänger orig.
oder
selbst unterschrieben. von wem auch immer.
Dass er keine Erlaubnis zum Ablegen hatte und du nichts entgegengenommen hast und dein Geld sofort willst--- haben alle verstanden.
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