Mein ca. ein Jahre altes Notebook (Kaufpreis 965 €) war aufgrund eines technischen Problems an den Hersteller gesandt worden. Dort ist es im Rahmen von Garantie/Gewährleistung repariert worden. Der Hersteller hat es dann an mich zurückgesandt. Das Format des Kartons und die dick und groß gedruckte Aufschrift des Herstellers lässt jeden Insider vermuten, dass sich ein Notebook darin befinden könnte. Das Resultat: Der Karton kam leer, aber aufgeschlitzt bei mir an. Der Postbote hat das selbst bemerkt und mir schriftlich bestätigt, dass der Karton leer und geöffnet war. Insofern muss ich nicht beweisen, dass der Artikel gestohlen wurde. In einem neutralen Karton verpackt wäre der Diebstahl wohl nicht passiert. Ich habe dann bei DHL eine Schadensanzeige gemacht, den Sachverhalt der Polizei angezeigt und den Absender über den Vorgang informiert. Das ist jetzt vier Wochen her. DHL hat auf telefonische Nachfrage mich an den Absender verwiesen. Der Absender verweist darauf, dass die Klärung des Vorgangs mit DHL 2 – 3 Wochen Zeit benötige. Mittlerweile sind aber schon vier Wochen vorbei und ich benötige den Artikel dringend.
Im Übrigen war auf dem Notebook auch eine kostenpflichtige lizenzierte Software.
Welche Ansprüche habe ich? Gegen DHL oder den Abender? Neupreis oder Zeitwert oder sogar nur die 500,- € Haftungssumme für normale Pakete bei DHL? Schadensersatz für die Software? Wie lange muss ich mich noch gedulden? Wie sollte ich vorgehen?
Paket bei DHL geöffnet, Ware geklaut - wer haftet
Hallo
Was den jetzt von beidem? Das dürfte hier wohl wichtig werden!Zitat:Dort ist es im Rahmen von Garantie/Gewährleistung repariert worden.
Wenn es zu einer Schadensauszahlung kommt, dann gibt es den Zeitwert, nicht den Neuwert...
Ich kenne mich mit dem rechtlichen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht so genau aus. Fakt ist - es war zum Zeitpunkt des Versands 13 Monate alt.
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Gewährleisstung (heisst jetzt aber Sachmängelhaftung) ist gesetzlich vorgeschrieben und darum hat sich der VK zu kümmern.Zitat:Ich kenne mich mit dem rechtlichen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht so genau aus.
Garantie ist eine freiwillige Leisstung des Herstellers. Dabei kan dieser die Garantiebedingungen recht frei auslegen.
Da du schreibst das Teil ist 13 Monate alt, wird es wohl Garantie gewesen sein, somit solltest du mal in die Garantiebedingungen reinshauen, was die dazu sagen, wer das Versandrisiko trägt. Dann kannst du weitersehen...
natürlich habe ich ein Image, das ich rückspielen könnte, wenn ich das NoBo hätte. Und natürlich habe habe ich auch den Lizenzkey.
Die Frage ist nur, ob sich die Software auch auf einem anderen Gerät aktivieren lässt, wenn sie schon mit der Hardware verknüpft aktiviert war
Flo Ryan, bin natürlich für Dankworten dankbar. Aber man kann das Gleiche auch etwas weniger patzig zum Ausdruck bringen
Zitat :natürlich habe ich ein Image, das ich rückspielen könnte, wenn ich das NoBo hätte. Und natürlich habe habe ich auch den Lizenzkey.
Die Frage ist nur, ob sich die Software auch auf einem anderen Gerät aktivieren lässt, wenn sie schon mit der Hardware verknüpft aktiviert war
Sowas haben wir hier auch, hauptsächlich Musikproduktionssoftware....ein Anruf/eine Mail an den Hersteller hat da geholfen. Wenn Sie die Lizenz haben, wird das wohl kein Problem sein.
Zitat :ich kenne mich mit dem rechtlichen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht so genau aus.
Ok, fangen wir am Anfang an:
Was genau hat man gefordet? Garantie? Oder einfach nur "Fehlerbehebung?
Der Hersteller war nicht der Verkäufer?
Was genau hat der Verkäufer gesagt, als man ihn auf die Fehlfunktion angesprochen hat?
Verkäufer war Amazon, Hersteller eines der auf Notebook-Markt in Deutschland führenden Unternehmen.
Das Gerät war ein Convertible. Das Problem waren zunehmend häufigere Verbindungsabbrüche zwischen Tablet und Tastatur, wenn das Convertible im Notebookmodus verwendet wurde. Als Tablet funktionierte es einwandfrei.
Das Problem wurde Amazon gemeldet und von dort wurde ich an den Hersteller verwiesen. Nach Schilderung des Problems bat der Hersteller um Einsendung zwecks Prüfung und gegebenenfalls Reparatur. Die wurde auch durchgeführt, wie aus der in dem ansonsten leeren Paket noch befindlichen Dokumentation zu ersehen war. Das BIOS wurde auf eine neuere Version geflasht und die Tastatur wurde ausgetauscht. Das ganze ohne Kosten für mich und ohne irgendwelche Rückfragen des Herstellers. In diesem Fall handelte es sich nach entsprechender Internetrecherche um ein Problem, dass ich offensichtlich nicht als einziger User hatte und dass dem Hersteller daher wohl bekannt war.
Ob das jetzt als Garantiefall oder als Gewährleistung abgewickelt worden ist, keine Ahnung
Und jetzt?
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