Paket gestohlen oder nicht zugestellt

11. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb563063-92
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Paket gestohlen oder nicht zugestellt

Hallo, ich bin etwas ratlos...
Ich habe ein Paket von Huawei bestellt. Die haben es per express verschickt. Laut DHL wurde es vor meine Tür gestellt. Hatte kontaktlos angegeben. Allerdings lag als ich heimgekommen bin kein Paket dort.
Wer haftet nun dafür?




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129806 Beiträge, 41393x hilfreich)

Zitat (von fb563063-92):
Wer haftet nun dafür?

Kommt ganz darauf an, was genau
Zitat (von fb563063-92):
kontaktlos

in dem Falle bedeutet. Das erfährt man in der Regel durch lesen der vertraglichen Vereinbarungen.

Wenn wir die Klauseln kennen, kann man über die Haftung diskutieren.



Sollte
Zitat (von fb563063-92):
kontaktlos

bedeuten "stell es einfach vor die Haustüre" dann ist die Zustellung wohl korrekt erfolgt und der Verlust wäre in dem Falle vom Käufer zu tragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 53x hilfreich)

War das Paket etwa handgroß (Handy)?
Wohnen in ihrem Haus noch mehrere Parteien?

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#3
 Von 
fb563063-92
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja es ist ein Hochhaus wir sind im ersten Stock und es kam noch nie was weg. Es waren kopfhörer, eine Uhr und ein Mini speaker

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#4
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 53x hilfreich)

Ein kleiner Gedanke, vielleicht hilfreich:

Ich bekam auch schon öftres Mails, dass das Paket abgegeben / abgestellt wurde und es war keines da.
Und so komisch es klingt: Einige Tage später war es dann da.
Ist in diesem Jahr 2 oder 3 mal passiert.

Bitte noch 2 Tage warten. Dann:

https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/vertraege-reklamation/paketzustellung-in-der-coronazeit-einfach-abstellen-geht-nicht-47274

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#5
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 75x hilfreich)

Mal das OP vollständig lesen:

Zitat (von fb563063-92):
Hatte kontaktlos angegeben.


Mit Auftrag zur kontaktlosen Zustellung ist DHL aus der Haftung raus.

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#6
 Von 
Ryan
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 36x hilfreich)

Kontaktlos heißt aber eigentlich nicht (zumindest während der Corona-Zeit), dass der Artikel einfach irgendwo abgestellt werden kann, sondern dass (wie im Artikel beschrieben) die Ware zwar kontaktlos (also ohne Unterschrift), aber unter Aufsicht übergeben wird.
Dazu gehört für mich keine Zustellung vor ein Haus- oder Wohnungstür, wenn niemand anwesend ist. Das ist sowieso ziemlich fahrlässig, da ist es ja nur eine Frage der Zeit, bis das Paket jemand klaut. Es ist jetzt also die Frage, was du genau angegeben hast, bei nur kontaktlos denke ich, dass die Zustellung nicht korrekt erfolgt ist. Wenn du aber als Ablageort z.B. "vor der Wohnungstür" angegeben hast, sieht es nicht gut aus.

-- Editiert von crofan am 12.11.2020 10:06

-- Editiert von crofan am 12.11.2020 10:07

-- Editiert von crofan am 12.11.2020 10:09

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129806 Beiträge, 41393x hilfreich)

Zitat (von Wurstsemmel):
Mit Auftrag zur kontaktlosen Zustellung ist DHL aus der Haftung raus.

Eventuell oder auch nicht, siehe #1.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 75x hilfreich)

Irgendwo hat er "kontaktlos" angegeben. Da es um ein DHL bzw. DHL Express Paket geht, kann damit nur der Auftrag zum "kontaktlosen Empfang" gemeint sein.

Und der bedingt entweder einen Ablagevertrag oder die Umleitung in eine Packstation. In beiden Fällen haftet DHL nicht.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129806 Beiträge, 41393x hilfreich)

Zitat (von Wurstsemmel):
Und der bedingt entweder einen Ablagevertrag oder die Umleitung in eine Packstation.

Oder Alternative Nr. 3 oder Alternative Nr. 4



Zitat (von Wurstsemmel):
In beiden Fällen haftet DHL nicht.

Stimmt, in der Regel schon.
Nur kenne ich nicht die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Huawei und DHL und was dort zur Haftung drin steht.
Kann aber auch dahingestellt bleiben, weils für den Käufer irrelevant ist.


Und solange die Fragen aus #1 nicht beantwortet wurden, ist alles stochern im Nebel.




-- Editiert von Harry van Sell am 12.11.2020 12:52

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1896 Beiträge, 283x hilfreich)

Zitat (von Wurstsemmel):
Und der bedingt entweder einen Ablagevertrag oder die Umleitung in eine Packstation.
Nö. Auf der DHL Seite steht:

Liebe Kundin, lieber Kunde,
aufgrund der Corona-Pandemie informieren wir Sie hier über mögliche Auswirkungen auf Versand und Zustellung durch die Deutsche Post DHL.
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen in der aktuellen Lage, wenn möglich für den kontaktlosen Empfang Ihrer Pakete einen Ablageort festzulegen oder direkt an Packstationen zu adressieren.

Da steht nichts von "müssen" ...

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#11
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 75x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Nö.


Doch. Lesen Sie doch einfach mal richtig.

Der Fragesteller hat sich AKTIV für den kontaktlosen Paketempfang entschieden, und das geht nur mit diesen beiden Optionen.

Ich hab's ausprobiert.

-- Editiert von Wurstsemmel am 12.11.2020 13:11

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