Paket nach Annahme geklaut

10. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
msimon
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Paket nach Annahme geklaut

Guten Tag,
folgender Fall:
Meine vor kurzem ausgezogene Nachbarin ist Bestandskundin bei 1&1 und hat ein neues Handy bestellt (ungefährer Wert 890€ / 1&1 sieht bei Bestandskunden keinen Anlass für eine Identifikation bei Übergabe).
Ich habe das Paket also angenommen mit Unterschrift auf dem Paket ohne zu Wissen was drin ist und welchen Wert das Paket hat.
Wir im Haus haben eine mündliche Abmachung. Dadurch das wir nur 6 Parteien sind, haben wir ausgemacht das angenommene Pakete auf die Stufen gestellt werden und dann mitgenommen werden können.
Das habe ich also, während der Hermes Bote noch da war gemacht. Bin dann wieder in meine Wohnung und dann war das für mich erledigt. So habe ich es bislang immer gemacht. Er hat noch etwas länger was an seiner Maschine gemacht und ist dann gegangen.
Zu der Zeit fiel außerdem unsere Tür nur sperrig zu. Das heißt, die Tür hätte auch auf sein können was man aber nicht sieht wenn man nicht direkt davor steht.
Jetzt ist das Paket seit Wochen verschwunden. Der Hermes Bote kam bei mir vorbei und wollte eine Bestätigung das ich ein Paket angenommen habe. Da ich viele Pakete angenommen habe, habe ich ihm das schriftlich bestätigt.
Jetzt ruft mich die Empfängerin des verloren gegangenen Handys an und sagt, dass 1&1 und Hermes sich aus der Affäre ziehen und mit dem Finger auf mich zeigen. Ihr Vorschlag ist, mich anzuzeigen.

Ich kann mir als Azubi der ausgezogen leider keine Rechtschutzversicherung leisten, deswegen habe ich keine. Habe zwar eine Haftpflicht, die aber sagt: Schaden der aus einem Vertrag heraus entsteht ist nicht versichert.

1) Wer muss hier was beweisen? Wer muss beweisen, dass das meine verkrickelte Unterschrift ist und nicht HansFranz. Wer muss beweisen, dass eventuell der Hermes Boote das Paket wieder mitgenommen hat oder ein Pizzabote sich bedient hat?
2) Ist das ein Vertrag, wenn ich mit einer krickeligen Unterschrift unterschreibe?
3) Was könnte auf mich zu kommen?

Ich weiß garnicht wie ich damit umgehen soll, und recherchiere schon panisch Sachen zusammen. Ohne ein positives Ende für mich...

Ich bitte herzlichst um Hilfe!




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34494 Beiträge, 17815x hilfreich)

Ich kann mir als Azubi der ausgezogen leider keine Rechtschutzversicherung leisten, deswegen habe ich keine. Im Falle einer Strafanzeige zahlen Rechtsschutzversicherungen ohnehin nicht. Im Übrigen kann für ein Zivilverfahren Prozesskostenhilfe beantragt werden - für ein Strafverfahren jedoch nicht.
Wer muss hier was beweisen? Im Strafverfahren die Staatsanwaltschaft Ihre Schuld. Da dann offensichtlich Falsches zu erzählen, etwa, man habe nicht unterschrieben, erhöht die eigene Glaubwürdigkeit natürlich eher nicht.
Was könnte auf mich zu kommen? Ein Strafverfahren wegen Unterschlagung und zivilrechtlich entsprechende Schadensersatzforderungen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
msimon
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Hilfe!

Also hat das wohl kein positives Ende für mich oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34494 Beiträge, 17815x hilfreich)

Also hat das wohl kein positives Ende für mich oder? Sorry, aber niemand hier kann Ihnen die Zukunft vorhersagen, einschließlich des Ausgangs von Gerichtsverfahren. Sie wollten wissen, was passieren könnte. Ob das dann wirklich passiert, hängt wesentlich von der Gegenseite ab. Die will "nur" Geld - an Ihrer Bestrafung hat sie kein Interesse. Ob sie trotzdem Anzeige erstattet und was dabei ggf. rauskommt, kann, wie schon erwähnt, hier keiner wissen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
msimon
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Top danke!

Könnten Sie mir noch beantworten, ob es ein Vertrag ist, wenn ich auf dem Paket unterschreibe?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 1148x hilfreich)

Strafrechtlich gesehen müsste man Ihnen die Einbehaltung des Paketes nachweisen. Da Sie aber (dank der wohl beweisbaren Abrede unter den Nachbarn) vermutlich glaubhaft würden schildern können, dass Sie das Paket auf die Treppe gestellt haben, und insoweit auch (noch) glaubwürdig sein dürften, sind Sie da zunächst nicht viel mehr betroffen als alle anderen. Neben dem Paketboten und dem Pizzaboten könnte das Paket dort von jeder beliebigen Person weggenommen worden sein, insbesondere von den Bewohnern der 6 Wohnungen, darunter Sie ebenso wie die Geschädigte (= bestohlene Nachbarin).

Für viel interessanter halte ich aber die zivilrechtliche Frage. Die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren meiner Vermutung nach sowieso einstellen, da zu viele Personen als Täter infrage kommen und der Fall für weitere Ermittlungen zu uninteressant ist. Zivilrechtlich hängt es aber allein von der Geschädigten ab, ob diese Sie (oder eine andere Person) verklagt und damit den Fall vor Gericht (Zivilgericht) bringt. Dort würde es dann um die Herausgabe des Paketes bzw. die Zahlung von Schadenersatz gehen.

Die Annahme das Paketes müsste man Ihnen straf- wie zivilrechtlich nachweisen. Aber Sie haben es doch angenommen, oder? Wollen Sie das etwa wahrheitswidrig bestreiten? :schock:

Wenn Sie bestreiten, dass Sie das Paket angenommen haben, dann muss dazu eine Beweisaufnahme durchgeführt werden. Dazu wird dann zunächst geschaut, ob die krackelige Unterschrift nicht am ehesten doch auf Sie zurückzuführen ist. Inwiefern das möglich ist, entscheidet der (Einzel-)Richter und dessen Entscheidung ist (insoweit) nicht vorhersehbar. Dann wird der Paketbote als Zeuge vernommen, der sich vielleicht noch daran erinnert, an wen er an diesem Tag das Paket übergeben hat. Zum Schluss wird dann die Geschädigte als Zeugin vernommen. Dieser gegenüber haben Sie unlängst zugegeben, dass Sie das Paket damals angenommen (und angeblich auf die Treppe gestellt) haben. Davon kann die Geschädigte als Zeugin dem Richter berichten. Der denkt sich dann seinen Teil und entscheidet darüber, ob Sie das Paket nun angenommen hatten oder nicht.

Jetzt müssen Sie sich selbst fragen, wie wahrscheinlich es ist, dass Sie den RIchter davon überzeugen können, dass Sie das Paket nicht angenommen haben. Und wenn der RIchter zu dem Schluss kommen sollte, dass Sie bezüglich dieser Frage (schlecht) gelogen haben: Was wird der Richter dann wohl von Ihren übrigen Angaben halten?

Vor allem: Wenn Sie die Annahme des Paketes bestreiten wollen, dann wird es schwierig, dem Richter zeitgleich zu erzählen, dass Sie das (nicht angenommene!?) Paket aber abredegemäß auf die Treppe gestellt und nicht etwa behalten haben.

Zivilrechtlich interessant ist der Fall, in dem Sie zugeben, dass Sie das Paket angenommen haben, Sie zugleich aber vortragen, dass Sie es auf die Treppe gestellt haben. Wenn die Geschädigte das Abstellen auf die Treppe bestreitet, dann muss über diese Frage eine Beweiserhebung durchgeführt werden. Im Zivilrecht gilt vereinfach gesagt der Grundsatz, dass derjenige, der etwas behauptet, das auch beweisen können muss. Das wären dann leider Sie. Können Sie beweisen, dass Sie das Paket auf die Treppe gestellt haben? Zu Ihrem Glück gibt es auch Ausnahmen von dieser Regel. Dann muss die Nachbarin beweisen, dass Sie das Paket nicht abgestellt haben. Aber ob hier so eine Ausnahme greifen würde, das kann Ihnen hier im Forum wohl niemand mit Sicherheit sagen. Vermutlich hängt das auch davon ab, wie genau die Abrede unter den Nachbarn aussieht.

Dafür, dass Sie das Paket nach dem Abstellen wieder weggenommen haben (was ja möglich wäre), ist die Geschädigte beweispflichtig. Ob die Beweise dem Richter aber ausreichen, entscheidet dieser wiederum selbst. Im Zivilrecht sind die Hürden dafür vereinfach gesagt etwas niedriger als im Strafrecht. Aktuell scheint die Geschädigte das ja aber gar nicht zu behaupten und es ist nicht absehbar, dass sie auf diese Theorie gestützt eine Klage erheben würde. Oder?

Gehen wir mal nur ganz theoretisch davon aus, dass der (Zivil-)Richter davon ausgeht, dass Sie das Paket angenommen, es auf der Treppe abgestellt und dort nicht wieder weggenommen haben (so wie es ja auch war). Dann stellt sich die Frage, warum Sie hier noch für irgendetwas haften sollten. Mir fällt nichts ein. Ihnen? Sie haben das Paket nicht mehr, können es also auch nicht herausgeben. Sie haben es nicht gestohlen (oder sonstiges), schulden also auch keinen Schadenersatz wegen einer Straftat. Sie haben durchgehend mit dem Einwilligung der Geschädigten gehandelt, haben also nicht irgendeine Abrede verletzt. Worauf befürchten Sie, könnte die Geschädigte eine Klage stützen?

Die Unterschrift bei dem Paketboten ist zunächst (nur) eine Quittung, mit der Sie den Empfang quittiert haben. Vieleicht ist damit auch irgendeine Form der vertraglichen Abrede verbunden. Das weiß ich nicht und das müsste ein Rechtsanwalt für Sie genauer prüfen. Für das Vorliegen von Verträgen gibt es keine scharfen Regeln und Gerichte sind bei der Beantwortung dieser Frage gerne "kreativ". Das alles gilt auch für die Frage, ob die Abrede unter den Nachbarn einen Vertrag darstellt.

Meiner Meinung nach ist das aber auch nicht wahnsinnig wichtig. Weshalb interessiert Sie das?

Wegen möglicher Schadenersatzansprüche wegen Verletzung eines Vertrages? Meines Erachtens ist doch unstreitig, dass Sie den Vertrag nicht verletzt haben (wenn es denn überhaupt einen gibt). Der etwaige Vertrag umfasst doch wohl kaum die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass das Paket auch in den Händen der Nachbarin ankommt, oder meinen Sie das?

Oder wegen der Haftpflichtversicherung? Meiner Meinung nach wird die so oder so nicht zahlen, und das aus mehreren anderen Gründen. Das fängt damit an, dass die Haftpflichtversicherung nur zahlt (wobei es davon Ausnahmen geben kann!), wenn Sie von einer Schadenersatzpflicht betroffen sind. Sind Sie das Ihrer Meinung nach überhaupt? Wenn ja, dann müssten Sie konsequenterweise auch der Geschädigten das Handy ersetzen. Aus den oben genannten Gründen habe ich aber so meine Zweifeln daran. Außerdem hat die Haftpflichtversicherung möglicherweise in ihren Bedingungen irgendwo stehen, dass die Versicherung nicht eingreifen muss, wenn Sie fremde Gegenstände bei sich in Ihrer Obhut haben, was diesen Fall hier umfassen könnte. Und sollte weiterhin der Verdacht im Raum stehen, dass Sie vorsätzlich eine Straftat begangen haben, dann weigert die Haftpflichtversicherung sowieso zu zahlen.

Die Idee mit der Strafanzeige gegen Sie halte ich für Schwachsinn. Das bringt die Geschädigte auch nicht weiter. Davon abhalten kann man Sie aber nicht. Ich befürchte, dass die Geschädigte auf dem Schaden sitzen bleibt. Pech gehabt. Und irgendwie auch ein bischen selbst Schuld. Die Pakete regelmäßig dort stehen zu lassen ist doch etwas fahrlässig. Sie selbst beschreiben ja, wie leicht es für diverse Personen möglich ist, die Pakete von dort zu stehlen...

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130745 Beiträge, 41578x hilfreich)

Zitat (von msimon):
und recherchiere schon panisch Sachen zusammen.

Panik ist immer ein schlechter Begleiter ...



Zitat (von msimon):
Könnten Sie mir noch beantworten, ob es ein Vertrag ist, wenn ich auf dem Paket unterschreibe?

Nö, aber das hier
Zitat (von msimon):
Wir im Haus haben eine mündliche Abmachung.


Jetzt kann man das aber auch als Gefälligkeit sehen und nicht als vertragliche Vereinbarung...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
msimon
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Lieben Dank für die ausführliche Antwort. Allein das zu lesen beruhigt mich sehr! Jetzt ist das Maue Gefühl nicht mehr so stark.
Ich glaube ich habe mich vorhin etwas falsch ausgedrückt. Ich will und werde zu 100% die Wahrheit sprechen, damit sich meine Chancen erhöhen, dass mir die Schuld nicht zugeschrieben wird.

Zitat (von Zuckerberg):
Gehen wir mal nur ganz theoretisch davon aus, dass der (Zivil-)Richter davon ausgeht, dass Sie das Paket angenommen, es auf der Treppe abgestellt und dort nicht wieder weggenommen haben (so wie es ja auch war).

Ich vermute, dass solange ich der Geschädigten nicht entgegenkomme (ich habe, bevor ich Ihre Antwort gelesen habe meine Privathaftpflicht angefragt), dass sie mich anzeigen. Und das will ich eigentlich nicht.

Zitat (von Zuckerberg):
Worauf befürchten Sie, könnte die Geschädigte eine Klage stützen?

Eventuell mit der Unterschrift vom Paket oder der Absprache unter uns Mietern (könnte Sie ja bestreiten).

Zitat (von Zuckerberg):
Der etwaige Vertrag umfasst doch wohl kaum die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass das Paket auch in den Händen der Nachbarin ankommt, oder meinen Sie das?

Bei meiner Recherche habe ich nur gelesen, das Nachbarn die Pakete annehmen die Pflicht tragen, das Paket bei sich zu haben, bis der Empfänger das Paket abholt. "Anders sieht es aus, wenn der Nachbar das Paket mutwillig beschädigt oder wenn er eindeutig Schuld am Verlust der Sendung trägt – zum Beispiel, wenn er sie einfach vor der Haustür des Empfängers ablegt und das Paket gestohlen wird. In diesen Fällen kann der Absender den Nachbarn unter Umständen haftbar machen." https://anwaltauskunft.de/magazin/wirtschaft/logistik/pakete-beim-nachbarn-das-gilt-rechtlich

Heißt das jetzt für mich, der beste Weg derzeit ist abwarten. Die Geschädigte wird morgen vorbei kommen um die Sache zu besprechen.
Was wäre Ihre Empfehlung?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
msimon
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

-

-- Editiert von msimon am 10.06.2022 22:02

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130745 Beiträge, 41578x hilfreich)

Zitat (von msimon):
Die Geschädigte wird morgen vorbei kommen um die Sache zu besprechen.
Was wäre Ihre Empfehlung?

1. keine verbindlichen Zusagen machen
2 darauf verweisen, das es sich bei der Annahme um eine Gefälligkeit handelt und man bei Gefälligkeiten in solchen Fällen nicht haftet*

* das stimmt so zwar nicht, aber bluffen ist erlaubt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 1148x hilfreich)

Zitat:
Was wäre Ihre Empfehlung?
Die "Besprechung" abwarten.
Keine Pakete mehr annehmen.
Auf keinen Fall mehr Pakete auf die Treppe stellen.
Meine eigenen Pakete nicht mehr auf die Treppe stellen lassen.
Andere Formen der Zustellung wählen.

Wäre ich die Geschädigte, würde ich ja einfach mal das versendende Unternehmen kontaktieren und diesem gegenüber rügen, dass das Paket nicht bei mir angekommen ist. Problematisch ist aber, dass die Geschädigte möglicherweise in die Zustellung an Sie eingewilligt hat, dass sie durch die Abrede über das Abstellen auf der Treppe ihren Anspruch auf Neulieferung eingebüßt hat oder ähnliches. Das müsste die Geschädigte von einem Anwalt prüfen lassen, wenn das Unternehmen nicht von sich aus einlenkt.

Da das Mobiltelefon mit einer IMEI-Nummer versehen sein dürfte, besteht eine Restchance, dass es irgendwann wieder auftaucht und identifiziert werden kann. Vor diesem Hintergrund würde ich die Augen offen halten und ggf. tatsächlich Strafanzeige (gegen Unbekannt) erstatten. Das ist aber das Problem der Geschädigten.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19232 Beiträge, 10351x hilfreich)

Es könnte am Ende aber viel von der Frage abhängen, ob die Empfängerin mit der Abstellung im Treppenhaus nachweisbar(!) einverstanden war.
Den Nachweis für das Einverständnis müsste der Fragesteller erbringen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#12
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2773 Beiträge, 455x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Wäre ich die Geschädigte, würde ich ja einfach mal das versendende Unternehmen kontaktieren


Wäre eigentlich auch mein erster Gedanke.
Der Versender hat nachweisbar nicht an den Käufer sondern an einen Fremden zugestellt (eine Genehmigung zur Übergabe an einen Dritten jetzt mal außer Acht gelassen).
Das bedeutet die Nachbarin hat einen Anspruch gegenüber dem Versender auf Erfüllung.

Allerdings für den TE verlagert es das Problem nur. Denn der Versender hat damit Anspruch gegen den TE auf Rückübereignung des Pakets. Und der Versender muss sich (im Gegensatz zur Nachbarin) nicht mit einem "ja, aber auf die Treppe stellen haben wir untereinander vereinbart" zufriedengeben.

Was man aber als Nebelkerze mal in den Raum werfen kann und einem potenziellen Glegenheitsdieb weiche Knie macht:
Aushang im Treppenhaus, über den Vorfall informieren und dort beschreiben, dass die IMEI des Handys bekannt ist und die Polizei die Ortung des betroffenen Handys veranlasst hat.


-- Editiert von Kalanndok am 13.06.2022 10:44

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