Paket verloren, Quittung nicht auffindbar - Regulierung dennoch möglich ?

5. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Spitfire
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Paket verloren, Quittung nicht auffindbar - Regulierung dennoch möglich ?

Paket verloren, Quittung nicht auffindbar - Regulierung dennoch möglich ?

Ich versende sehr viel mit DHL, an und zu kommt es vor das Pakete hängen bleiben ( Nachweisbar im Tracking ). Nach einer gewissen Zeit kann man dann einen Nachforschungsantrag stellen.

Soweit so gut.

Was ist jedoch wenn man bei dem Nachforschungsantrag keinen Beleg mit Einreichen kann ( z.B. zerstört in Waschmaschine oder verloren ).

Es ist ja Nachweisbar das das versicherte Paket auf die Reise ging und auch mehrmals intern bei DHL von Logistikzentrum zu Logistigzentrum ging.

So etwas ist doch Nachweis genug.

Kann ich den Nachweis durch eine Eidesstattliche Aussage ersetzten.

Wer den Schaden hat...?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119374 Beiträge, 39715x hilfreich)

Zitat (von Spitfire):
Regulierung dennoch möglich ?

Möglich ist die in jedem Falle. Aber die Wahrscheinlichkeit dürfte wohl bei 1% liegen.



Zitat (von Spitfire):
Kann ich den Nachweis durch eine Eidesstattliche Aussage ersetzten.

Nö, DHL war noch nie eine Behörde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Möglich ist die in jedem Falle. Aber die Wahrscheinlichkeit dürfte wohl bei 1% liegen.
Ich würde mal eher 95% sagen.
Dabei spielt es keine Rolle ob DHL auf bestimmten Dokumenten besteht, spätestens ein Gericht wird das nicht so eng sehen (dort muss man seinen Anspruch nur glaubhaft machen).

Zitat:
Kann ich den Nachweis durch eine Eidesstattliche Aussage ersetzten.
Was soll das bringen?
Eine eidestattliche Versicherung ist doch weniger wert als die Trackingdaten der Gegenseite.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aber die Wahrscheinlichkeit dürfte wohl bei 1% liegen.
Diese Meinung teile ich nicht. Wo soll denn gesetzlich verankert sein, dass man einen Einlieferungsbeleg benötigt um Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen zu können?

Signatur:

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119374 Beiträge, 39715x hilfreich)

Ich weis nicht was ihr mit dem Einlieferbeleg habt.
Ich sehe aufgrund der Schilderung kein großen Aussichten, das der TS glaubhaft machen kann, das er der Anspruchsberechtigte ist.

Außer der Behauptung er habe das Paket XY abgesendet habe er ja nichts ...



PS: DHL reguliert doch bekanntermaßen selbst mit Einlieferbeleg nur sehr ungerne, da würde ich ohne Einlieferbeleg sogar auf 0,1% gehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Außer der Behauptung er habe das Paket XY abgesendet habe er ja nichts ...


Doch die Sendungsverfolgung und dort ist sowohl der Absender als auch der Empfänger einsehbar.

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