Paket verloren, Quittung nicht auffindbar - Regulierung dennoch möglich ?
Ich versende sehr viel mit DHL, an und zu kommt es vor das Pakete hängen bleiben ( Nachweisbar im Tracking ). Nach einer gewissen Zeit kann man dann einen Nachforschungsantrag stellen.
Soweit so gut.
Was ist jedoch wenn man bei dem Nachforschungsantrag keinen Beleg mit Einreichen kann ( z.B. zerstört in Waschmaschine oder verloren ).
Es ist ja Nachweisbar das das versicherte Paket auf die Reise ging und auch mehrmals intern bei DHL von Logistikzentrum zu Logistigzentrum ging.
So etwas ist doch Nachweis genug.
Kann ich den Nachweis durch eine Eidesstattliche Aussage ersetzten.
Paket verloren, Quittung nicht auffindbar - Regulierung dennoch möglich ?
5. November 2018
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Frage vom 5. November 2018 | 13:53
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 1x hilfreich)
Paket verloren, Quittung nicht auffindbar - Regulierung dennoch möglich ?
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 5. November 2018 | 17:09
Von
Status: Unbeschreiblich (119374 Beiträge, 39715x hilfreich)
ZitatRegulierung dennoch möglich ? :
Möglich ist die in jedem Falle. Aber die Wahrscheinlichkeit dürfte wohl bei 1% liegen.
ZitatKann ich den Nachweis durch eine Eidesstattliche Aussage ersetzten. :
Nö, DHL war noch nie eine Behörde.
#2
Antwort vom 5. November 2018 | 23:51
Von
Status: Philosoph (13687 Beiträge, 4352x hilfreich)
Hallo,
Ich würde mal eher 95% sagen.Zitat:Möglich ist die in jedem Falle. Aber die Wahrscheinlichkeit dürfte wohl bei 1% liegen.
Dabei spielt es keine Rolle ob DHL auf bestimmten Dokumenten besteht, spätestens ein Gericht wird das nicht so eng sehen (dort muss man seinen Anspruch nur glaubhaft machen).
Was soll das bringen?Zitat:Kann ich den Nachweis durch eine Eidesstattliche Aussage ersetzten.
Eine eidestattliche Versicherung ist doch weniger wert als die Trackingdaten der Gegenseite.
Stefan
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#3
Antwort vom 6. November 2018 | 12:05
Von
Status: Weiser (16909 Beiträge, 5884x hilfreich)
Diese Meinung teile ich nicht. Wo soll denn gesetzlich verankert sein, dass man einen Einlieferungsbeleg benötigt um Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen zu können?ZitatAber die Wahrscheinlichkeit dürfte wohl bei 1% liegen. :
#4
Antwort vom 7. November 2018 | 10:48
Von
Status: Unbeschreiblich (119374 Beiträge, 39715x hilfreich)
Ich weis nicht was ihr mit dem Einlieferbeleg habt.
Ich sehe aufgrund der Schilderung kein großen Aussichten, das der TS glaubhaft machen kann, das er der Anspruchsberechtigte ist.
Außer der Behauptung er habe das Paket XY abgesendet habe er ja nichts ...
PS: DHL reguliert doch bekanntermaßen selbst mit Einlieferbeleg nur sehr ungerne, da würde ich ohne Einlieferbeleg sogar auf 0,1% gehen.
#5
Antwort vom 7. November 2018 | 13:04
Von
Status: Gelehrter (10633 Beiträge, 4199x hilfreich)
ZitatAußer der Behauptung er habe das Paket XY abgesendet habe er ja nichts ... :
Doch die Sendungsverfolgung und dort ist sowohl der Absender als auch der Empfänger einsehbar.
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