Paket verloren

15. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Malermeister1
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 14x hilfreich)
Paket verloren

Hallo zusammen ,

Ich habe von einem privaten Verkäufer einen Orden gekauft im hohen Wert.

Der VK fragte ob ich eine express Lieferung möchte. Gewünscht war von mir ein versicherter Versand.

Gut verschickt hat er mit DHL bis 25.000 e.

Bei der Überweisung des Betrages wollte er den Verwendungszweck "Motorad"

Das Paket ist angekommen. Da der Orden nun aber nicht dem entspricht was er mir sagte, ging ich zu DHL und schickte das gleiche Paket mit " Annahme verweigert" zurück.

Das Paket ist nun aber nicht mehr auffindbar.

Der Schaden sehr hoch.
DHL übernimmt aber bei Orden nur eine Summe von 500e.

Meine Fragen ( Bitte seht von Kommentaren wie "pech usw." Ab!!)

Wie sieht das nun aus?
Muss sich der VK im Falle eines einschalten vom Anwalts o.ä beteiligen oder sieht das komplett negativ aus?

Ich danke euch vorab.




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 2081x hilfreich)

Zitat (von Malermeister1):
Muss sich der VK im Falle eines einschalten vom Anwalts o.ä beteiligen oder sieht das komplett negativ aus?


Können Sie diese Frage bitte noch einmal verständlich für alle formulieren?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130038 Beiträge, 41469x hilfreich)

Zitat (von Malermeister1):
ging ich zu DHL und schickte das gleiche Paket mit " Annahme verweigert" zurück.

Mir wäre neu, das dies überhaupt möglich ist, nachdem das Paket nicht nur angenommen, sondern auch schon geöffnet wurde.



Zitat (von Malermeister1):
Wie sieht das nun aus

Schlecht.
Denn wie könnte der Käufer denn überhaupt beweisen, was der Inhalt des Paketes war?
Und wenn man beweisen könnte, das dort ein Orden drin war, wie könnte man beweisen, das es der Orden des Verkäufers war?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40409 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von Malermeister1):
einen Orden gekauft...Das Paket ist angekommen. Da der Orden nun aber nicht dem entspricht was er mir sagte, ging ich zu DHL und schickte das gleiche Paket mit " Annahme verweigert" zurück.
Du hast die Annahme doch nicht verweigert. Du hast das Paket angenommen, geöffnet, den Artikel angeschaut, der gefiel dir nicht und/oder du hast dich auf Gesagtes verlassen.
(War das vor der Erfindung der Fotografie oder Schrift ?) Nö, gab ja schon DHL.

Sorry, mir fällt da leider nur ein--->Selber schuld.
Ob DHL überhaupt auch nur 500,- zahlt, halte ich für fraglich.
Wer hat denn einen Nachforschungsauftrag bei DHL gestellt? Du als Absender der verweigerten Annahme ??

Zitat (von Malermeister1):
Muss sich der VK im Falle eines einschalten vom Anwalts o.ä beteiligen oder sieht das komplett negativ aus?
Mit ein-oder ausgeschaltetem Anwalt sieht das mE komplett negativ für dich als Käufer aus.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40409 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von Malermeister1):
einen Orden gekauft...Das Paket ist angekommen. Da der Orden nun aber nicht dem entspricht was er mir sagte, ging ich zu DHL und schickte das gleiche Paket mit " Annahme verweigert" zurück.
Du hast die Annahme doch nicht verweigert. Du hast das Paket angenommen, geöffnet, den Artikel angeschaut, der gefiel dir nicht und/oder du hast dich auf Gesagtes verlassen.
(War das vor der Erfindung der Fotografie oder Schrift ?) Nö, gab ja schon DHL.

Sorry, mir fällt da leider nur ein--->Selber schuld.
Ob DHL überhaupt auch nur 500,- zahlt, halte ich für fraglich.
Wer hat denn einen Nachforschungsauftrag bei DHL gestellt? Du als Absender der verweigerten Annahme ??

Zitat (von Malermeister1):
Muss sich der VK im Falle eines einschalten vom Anwalts o.ä beteiligen oder sieht das komplett negativ aus?
Mit ein-oder ausgeschaltetem Anwalt sieht das mE komplett negativ für dich als Käufer aus.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2051 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von Malermeister1):
Bei der Überweisung des Betrages wollte er den Verwendungszweck "Motorad"


Was hat ein Orden mit einem Motorrad zu tun?

Oder anders gefragt: Warum lässt du dich auf so was ein?

Zitat (von Malermeister1):
Das Paket ist angekommen. Da der Orden nun aber nicht dem entspricht was er mir sagte, ging ich zu DHL und schickte das gleiche Paket mit " Annahme verweigert" zurück.


Du hast das Paket angenommen und geöffnet, logischerweise kannst du nicht die Annahme verweigert haben.

Einen Beleg mit Sendungsnummer hast du bekommen, als du das Paket zurückgeschickt hast?

Zitat (von Malermeister1):
Das Paket ist nun aber nicht mehr auffindbar.

Der Schaden sehr hoch. DHL übernimmt aber bei Orden nur eine Summe von 500e.


Darüber informiert man sich idealerweise vor dem Versand.

Zitat (von Malermeister1):
Wie sieht das nun aus?
Muss sich der VK im Falle eines einschalten vom Anwalts o.ä beteiligen oder sieht das komplett negativ aus?


Der Verkäufer muss gar nix. Du schuldest ihm das Geld für die Ware, und mir ist ehrlich gesagt auch nicht so recht klar, was du dir davon versprichst, einen Anwalt zu involvieren.

-- Editiert von User am 16. September 2023 08:41

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2051 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Mir wäre neu, das dies überhaupt möglich ist, nachdem das Paket nicht nur angenommen, sondern auch schon geöffnet wurde.


Ist auch nicht möglich.

Entweder hat der Mitarbeiter bei DHL gepennt oder uns soll hier gerade ein Bär aufgebunden werden.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130038 Beiträge, 41469x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Was hat ein Orden mit einem Motorrad zu tun?

Nichts.
Das ist schlicht und einfach eine vorbereitende Handlung für einen Versicherungsbetrug.



Zitat (von Nana71):
Entweder hat der Mitarbeiter bei DHL gepennt

Das kann gut sein.
Unter Umständen könnte das dann zu Gunsten des Käufers gehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 303.938 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.178 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.