Moin!
Habt Ihr ne Idee zum folgenden Sachverhalt?
Der Privatmann A kauft im Versandhaus V eine wertvolle Uhr. Da diese dem A nicht gefällt, macht er nach einer Woche von seinem 14tägigem Widerrufsrecht gebrauch.
Er geht zur Post und gibt die Ware zum Rückversand auf. Allerdings vergisst der Postbeamte, dem A einen Einlieferungsbeleg zu geben. A denkt selber ebenfalls nicht daran, sich einen Beleg ausstellen zu lassen.
2 Wochen nach Absendung des Päckchens informiert sich A beim V, ob das Paket sicher angekommen ist, was dieser jedoch verneint. A soll per Nachliefernachweis oder Trackingnummer nachweisen, dass er das Paket abgeschickt hat, was A natürlich nicht kann.
Allerdings hat die Freundin F von A vor der Post gewartet und hat gesehen, wie der A mit Paket rein und ohne Paket wieder raus gekommen ist
Welche Möglichkeit hat A jetzt, doch irgendwie sein Geld zurückzubekommen und wie sollte er jetzt weiter vorgehen? (Versicherung)
Paket verloren gegangen! Fallbeispiel!
27. Januar 2007
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Frage vom 27. Januar 2007 | 13:35
Von
Status: Schüler (229 Beiträge, 47x hilfreich)
Paket verloren gegangen! Fallbeispiel!
#1
Antwort vom 27. Januar 2007 | 14:12
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1719x hilfreich)
1. Man verschickt *immer* versichert. Geiz ist eben nicht immer geil.
2. Ob die Aussage der F im Zweifel ausreicht, kann man nicht vorhersehen. Generell ist es natürlich so, daß F eben nicht bezeugen kann, daß A das Paket aufgegeben (und nicht etwa im Postgebäude an seinen Kumpel K übergeben) hat. Womöglich kann sie auch nicht bezeugen, an wen es addressiert war?
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