Ich habe als Versandhändler Ware an einen Kunden verschickt. Dieser wollte sie dann aber doch nicht und hat sie per Hermes zu mir zurück geschickt. Die Sendungsverfolgung hat super geklappt, aber das Paket ist nicht bei mir angekommen. Als die Email von Hermes kam, dass das Paket abgestellt worden sei, habe ich überall nachgeschaut, aber das Paket war nirgends. Ich habe Überwachungskameras, darauf ist eine halbe davor bis eine halbe Stunde danach kein Hermes - Auto doer Bote zu sehen, der das Paket abgegeben haben soll. Nun wollte Hermes einige Dokumente wie Inhaltsbeschreibung, Einkaufspreis et, die ich Hermes geschickt habe. Aber die wollen auch den Einlieferungsbeleg des Kunden, den ich natürlich nicht habe und der Kunde hat ihn anscheinend auch nicht mehr. Aber das Paket hat ja existiert und eine sendungsverfolgung war ja auch vorhanden. Aber Hermes hat mir mitgetielt, dass sie nichts ersetzen werden, wenn ich keinen Einlieferungsbeleg habe (den ich ja nie besessen habe). Kann mir jemand sagen wie die Rechtslage ist? Es geht immerhin um 260 Euro. Danke schon mal für Antworten. Achso... Ebay hat natürlich dem Kunden seinen Kaufpreis wieder erstattet.
Grüsse Geopet
-- Editiert von geopet am 08.10.2020 11:47
Paket von Hermes verschwunden
8. Oktober 2020
Thema abonnieren
Frage vom 8. Oktober 2020 | 11:46
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Paket von Hermes verschwunden
#1
Antwort vom 8. Oktober 2020 | 12:55
Von
Status: Schüler (480 Beiträge, 53x hilfreich)
Hermes schlängelt sich natürlich hier aus der Verantwortung.
Wenn Hermes aber sagt: Das Paket wurde abgestellt, muss Hermes das erst einmal beweisen (wer, wann, wo). Und warum nicht geklingelt wurde.
#2
Antwort vom 8. Oktober 2020 | 12:59
Von
Status: Unbeschreiblich (130078 Beiträge, 41474x hilfreich)
Zitat :Kann mir jemand sagen wie die Rechtslage ist
Man lese als erstes die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Dienstleister, was dort zu dem Thema steht.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 8. Oktober 2020 | 13:28
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4896x hilfreich)
Wäre eigentlich dein Job gewesen...Zitat :Achso... Ebay hat natürlich dem Kunden seinen Kaufpreis wieder erstattet.
#4
Antwort vom 8. Oktober 2020 | 16:20
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat :Zitat :Kann mir jemand sagen wie die Rechtslage ist
Man lese als erstes die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Dienstleister, was dort zu dem Thema steht.
ich habe doch mit denen keinen vertrag, sondern der absender. auf mich als händler geht nur das risiko über.
#5
Antwort vom 8. Oktober 2020 | 16:22
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat :Wäre eigentlich dein Job gewesen...Zitat :Achso... Ebay hat natürlich dem Kunden seinen Kaufpreis wieder erstattet.
das stimmt nicht, ebay macht das immer von sich aus. ich habe in einem anderen fall mal reklamiert, weil es ungerechtfertigt war und da habe ich das geld wieder bekommen. aaaber.... hermes hat sich sehr lange zeit gelassen um auf meine email mit den geforderten dokumenten zu antworten. da hatte der rücksender den beleg schon entsort (sagt er)
#6
Antwort vom 9. Oktober 2020 | 01:26
Von
Status: Unbeschreiblich (130078 Beiträge, 41474x hilfreich)
Zitat :ich habe doch mit denen keinen vertrag
Ohne Vertragliche Vereinbarung hat man auch keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Wenn die sich damit also beschäftigen, ist das Kulanz. Und da können die natürlich auch Unterlagen verlangen, die für die Prüfung nicht ganz sinnlos sind. Der Einlieferbeleg ist so ein Beleg.
#7
Antwort vom 9. Oktober 2020 | 12:42
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat :Zitat :ich habe doch mit denen keinen vertrag
Ohne Vertragliche Vereinbarung hat man auch keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Wenn die sich damit also beschäftigen, ist das Kulanz. Und da können die natürlich auch Unterlagen verlangen, die für die Prüfung nicht ganz sinnlos sind. Der Einlieferbeleg ist so ein Beleg.
der Beleg ist doch sowas von sinnlos meiner Meinung nach. Hermes hat mir doch immer wieder die sendungsverfolgung per Email geschickt, wo sich das Paket gerade befindet und sogar, dass das Paket abgeliefert wurde. Also steht doch ausser Frage, dass das Paket existiert hat.
#8
Antwort vom 9. Oktober 2020 | 13:32
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 897x hilfreich)
Zitat :der Beleg ist doch sowas von sinnlos meiner Meinung nach. Hermes hat mir doch immer wieder die sendungsverfolgung per Email geschickt, wo sich das Paket gerade befindet und sogar, dass das Paket abgeliefert wurde. Also steht doch ausser Frage, dass das Paket existiert hat.
Zitat :Ohne Vertragliche Vereinbarung hat man auch keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Das ist doch erst mal egal. Wie Harry schon sagte; ohne Grundlage müssen die nicht mal mit dir reden.
Du bist nicht Vertragspartner.
Zitat :ich habe doch mit denen keinen vertrag, sondern der absender. auf mich als händler geht nur das risiko über.
Eben, darum wäre dein Ansprechpartner dein Kunde. Wenn er die Rücksendung nicht nachweisen kann wäre das sein Problem.
#9
Antwort vom 9. Oktober 2020 | 18:49
Von
Status: Unbeschreiblich (130078 Beiträge, 41474x hilfreich)
Ich überlege gerade, ob der Verbraucher hier nicht die vertragliche Nebenpflicht hätte, die Ansprüche gegen hermes abzutreten?
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