Paketverlust DHL

1. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
2mal2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Paketverlust DHL

Hallo Leute,

fast neues Notebook von Toshiba wurde als Garantieleistung von einem von Toshiba beauftragen Unternehmen zur Reparatur abgeholt. Nach Reparatur wurde das Gerät per DHL zu mir geschickt, ist aber nie bei mir angekommen auf Details wird hier verzichtet. Unternehmen sagt mir dass ich mein Geld bekomme, nur wann ist die Frage. Warte jetzt schon über einen Monat weil das Unternehmen sagt sie müssen auf die Zahlung ihrer Versicherung warten! Kann mir das nich eigentlich egal sein? Und kann ich vielleicht noch Schadenersatz verlagen weil mir solange die Nutzung am Gerät verloren geht? Wie gesagt hatte es erst eine Woche...

Danke, haut rein.
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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1376x hilfreich)

Setzen Sie schriftlich und nachweisbar eine Zahlungsfrist - vielleicht 14 Tage. Das mit der Versicherung hat nichts mit Ihnen zu tun und ist nicht Ihr Problem.

Nach Ablauf der Frist leiten Sie ein gerichtliches Mahnverfahren ein, wenn nicht bezahlt sein sollte.

Wegen Schadensersatz: Sehen Sie in den Garantiebedingungen nach.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 253x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1376x hilfreich)

Abschreiben und die Quelle nicht nennen... tz tz tz...

Ich reiche das mal nach: http://lexikon.meyers.de/meyers/Schadensersatz

Und sehr fallbezogen ist das stumpfe Copy&Paste auch nicht gerade.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#4
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 253x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1376x hilfreich)

Wenn der Text auf die Frage bezogen wäre, hätte man ihn um 80% kürzen können.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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