Parkett beschädigt durch Spedition

27. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
R.J.A.
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 27x hilfreich)
Parkett beschädigt durch Spedition

Hallo,

direkt zum Fall:

Ich habe bei einem Händler ein Sofa bestellt.
Dieses Sofa wurde durch den Händler mittels einer Spedition versendet.

Bei der Anlieferung hat die Spedition beim Aufstellen des Sofas das Parkett beschädigt.
Der Schaden ist nicht auf dem Lieferschein vermerkt worden. Die Spedition und der Händler wurden jedoch umgehend über den Schaden Informiert.

Der Schaden beläuft sich auf 500€.

Nun weigern sich Händler und Spedition den Schaden zu übernehmen, da dieser nicht auf dem Lieferschein vermerkt wurde.

Wer ist hier im Recht?

Danke und viele Grüße
RJA




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 617x hilfreich)

Zitat (von R.J.A.):
Der Schaden ist nicht auf dem Lieferschein vermerkt worden. Die Spedition und der Händler wurden jedoch umgehend über den Schaden Informiert.


Was heißt umgehend? Während die Spedition noch vor Ort war? Oder danach?

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#2
 Von 
R.J.A.
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 27x hilfreich)

Nach dem die Lieferranten die Wohnung verlassen hatten, da diese sich weigerten solange zu warten.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Zitat (von R.J.A.):
Wer ist hier im Recht?

Du

Das Problem: wie beweisen, dass die den Schaden verursacht haben?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
R.J.A.
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 27x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von R.J.A.):
Wer ist hier im Recht?

Du

Das Problem: wie beweisen, dass die den Schaden verursacht haben?


Ja das ist wirklich ein Problem.
Weil das ist nicht zu beweisen.

Obwohl ich Zeugen dafür habe.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Zitat (von R.J.A.):
Weil das ist nicht zu beweisen.

Obwohl ich Zeugen dafür habe.

Finde den Widerspruch ...

Wer sind denn die Zeugen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
R.J.A.
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 27x hilfreich)

Die Zeugen sind zwei Handwerker die bei der Anlieferung in der Wohnung gearbeitet haben, meine Frau und meine Mutter

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Nun, da man nicht nur Zeugen, sondern auch unabhängige Zeugen hat, sehe ich die Beweislage schon deutlich besser.


Ich würde denen mitteilen, das es egal ist ob es auf dem Lieferschein vermerkt ist, da man über 4 Zeugen verfügt.
Das ganze dann mit gerichtsfestem Zustellnachweis und Fristsetzung nach Datum.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 617x hilfreich)

Was können die Handwerker denn bezeugen? Dass der Schaden durch die Spedition verursacht wurde? D.h., die Handwerker haben das gesehen?

Welcher Schaden genau? 500 Euro erscheint mir sehr viel.

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#9
 Von 
R.J.A.
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 27x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Was können die Handwerker denn bezeugen? Dass der Schaden durch die Spedition verursacht wurde? D.h., die Handwerker haben das gesehen?

Welcher Schaden genau? 500 Euro erscheint mir sehr viel.


Ja die haben es gesehen.

Ich habe mit einem wesentlich höheren Schaden gerechnet. Der Kostenvoranschlag kommt von dem selben unternehmen, die den Parkett vor 1-2 Monaten verlegt haben.

0x Hilfreiche Antwort

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