Parkschaden am Flughafen entstanden

31. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Jan_12345
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Parkschaden am Flughafen entstanden

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frag bezüglich eines Vorfalls, der uns während des letzten Urlaubs passiert ist. Im vergangenen September sind meine Freundin und ich in den Urlaub geflogen. Während dieser Zeit haben wir ihr Auto bei einem Parkservice mit Halle abgegeben. Das Auto wurde vor der Annahme Kontrolliert und auf Schäden überprüft (es wurde nichts gefunden). Dies wurde schriftlich festgehalten und unterschrieben. Die Mitarbeiter selbst haben dann das Auto in die Halle gefahren. Als wir aus dem Urlaub wieder kamen, ist uns ein Beule am Radkasten aufgefallen, was wir auch sofort angesprochen haben. Die Mitarbeiterin stellte den Schaden sofort in Frage, das so etwas nicht bei ihnen passieren könne. Man wollte uns aber aus Kulanz eine kostenlose Autowäsche anbieten, was wir aber ablehnten. Wir tauschten die Daten aus und sie wollten sich bei uns melden. Nach zwei Wochen schrieb ich die erste Mail und wollte wissen, wie es weiter geht. Man verwies mich auf die zuständige Person, die ich den folgenden Monaten immer wieder versuchte telefonisch oder per email zu erreichen. Es ging nur die Mailbox dran oder es wurde nicht auf die email geantwortet. Eine Mitarbeiterin teilte mir mit, er sei im Urlaub, in Besprechungen etc. Die selbe Mitarbeiterin hat nach erneuter Nachfrage erwähnt, angeblich hätte die zuständige Person für Schäden den Fall bereits geregelt, doch weder ich noch meine Versicherung wissen etwas davon.
Weitere unzählige Mails und Anrufe folgen, bei denen immer wieder versichert wird, es kümmert sich jemand darum, doch es passierte nie etwas.
Eigentlich müsste ich den Fall einem Anwalt übergeben, doch ich hab etwas bedenken, denn der Schaden am Auto beträgt vielleicht 300-500€. Sollte ich den Rechtsstreit verlieren, wären die Anwaltskosten deutlich höher. Ein weiterer Grund ist, dass wir leider die Kopie verloren haben, auf dem die Unterschrift ist, dass das Auto nicht beschädigt sei. Generell ist bei dem Parkservice das Original, doch ich vermute, sie würden es verschwinden lassen, sobald jemand danach fragen würde.


Kann mir jemand sagen, wie ich weiter Vorgehen soll?

Vielen Danke

-- Editiert von Moderator am 31.01.2017 14:48

-- Thema wurde verschoben am 31.01.2017 14:48

Wer den Schaden hat...?

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4 Antworten
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#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Falsches Forum :forum:

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#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Kann mir jemand sagen, wie ich weiter Vorgehen soll?


erstmal eine zuverlässige und nachvollziehbare Kommunikationsform wählen (Einschreiben).
Ist der Schaden noch vorhanden? Gibt es einen Kostenvoranschlag?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Wenn man selbst keinen Beleg mehr dafür hat, dass das Auto bei Abgabe schadensfrei war, und wahrscheinlich auch keinen verwertbaren Beleg, dass bei Rückgabe des Autos der Schaden plötzlich vorhanden war (es scheint ja alles/vieles mündlich/telefonisch gelaufen zu sein) - dann sollte man die Angelegheit als Lehrgeld verbuchen und keine weitere Energie hineinstecken.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Wir tauschten die Daten aus und sie wollten sich bei uns melden.


Hier hätte man einen neutralen Zeugen hinzuziehen müssen.
Jetzt kann der Parkplatz nämlich behaupten, dass der Schaden nach dem Parken geschehen ist.

Zitat:
Ein weiterer Grund ist, dass wir leider die Kopie verloren haben, auf dem die Unterschrift ist, dass das Auto nicht beschädigt sei.


Damit war es das dann.
Die Forderung ist ohne irgendwelche Dokumentation nicht durchsetzbar.
Zitat:

Die selbe Mitarbeiterin hat nach erneuter Nachfrage erwähnt, angeblich hätte die zuständige Person für Schäden den Fall bereits geregelt, doch weder ich noch meine Versicherung wissen etwas davon.


Hier gibt es viell. einen Rettungsanker. Gab es die Aussage schriftlich?

-- Editiert von vundaal76 am 01.02.2017 11:38

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