Pedellen vom Nachbarn umgestoßen, zahlt das die private Haftpflichtversicherung?

28. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
mondsonne
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Pedellen vom Nachbarn umgestoßen, zahlt das die private Haftpflichtversicherung?

Hallo,
ich habe versehentlich das fast nagelneue Pedelec (4 Wochen alt!) von meinem Nachbarn umgestoßen. Dieser hatte es nur kurz auf dem Gehweg abgestellt (nur mit dem Fahrradständer des Fahrrades) und ich habe die "Kurve" mit meinen Einkaufstrolley zu kurz genommen und das Rad ist umgekippt. Pedale abgeschürft, Griff und Handbremse angequetscht und als er fahren wollte schliff die Pedale am Schutzblech. Könnte sein das sich da im Lager was verzogen hat.
Kann ich das eventuell über die private Haftpflichtversicherung regulieren?
Das wird bestimmt teuer :-(

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Auch wenn Deine Beschreibung zum Schadenhergang nicht so wirklich zum Schadenumfang passt; ja, dass solltest Du der Versicherung melden.

Berry

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von mondsonne):
Das wird bestimmt teuer :-(


Alles in Allem etwa 50€......

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von mondsonne):
Kann ich das eventuell über die private Haftpflichtversicherung regulieren?
Das würde ich nicht unbedingt empfehlen. Versicherungen neigen zur Kündigung wenn ab und zu mal solche Kleinstschäden gemeldet werden. Das wird nämlich sicherlich nicht teuer wenn man das Pedelec einfach nur umgeworfen hat.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#4
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von mondsonne):
Pedale abgeschürft, Griff und Handbremse angequetscht und als er fahren wollte schliff die Pedale am Schutzblech.


Und das beim einfachen "Umfallen des Pedelec"? Für mich ungalubwürdig ... und für die Versicherung bestimmt auch.

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Und das beim einfachen "Umfallen des Pedelec"? Für mich ungalubwürdig ... und für die Versicherung bestimmt auch.
Wieso ist das unglaubwürdig?
Einzig das "Pedale" (Plural) ist nicht nachvollziehbar, aber sonst?

Stefan

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von mondsonne):

Kann ich das eventuell über die private Haftpflichtversicherung regulieren?

Wenn eine Haftungspflicht besteht, sollte die private Haftpflichtversicherung das regulieren.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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