Pfandeinbehalt bei beschädigen fremden Eigentumes

15. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
unes2003
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfandeinbehalt bei beschädigen fremden Eigentumes

Hallo,
ich lebe im Moment noch mit meiner Exfreundin zusammen und wir verkrachen uns auch ziemlich oft.
Meine Exfrendin hat sich von ihrem Bruder einen Laptop geliehen, denn sie prompt in unserem Büro ausprobieren mußte.
Da die ganze Situation, wegen der Trennung, wieder mal zu eskalieren vermag. Stieß ich die Wasserflasche meiner Ex um. Die leider zu meinem Bedauern nicht geschlossen gewesen ist. Leider lief das Wasser über den Laptop, der nun defekt ist.
Sie alarmierte die Mutter, die in einem Nebenort wohnt und sagte zu mir ich soller verschwinden, da ihre Mutter gleich kommen wird.
Das habe ich auch gemacht. Nur als ich anschließend wieder nachhause gekommen bin, fand ich einen Zettel von der Mutter geschrieben, worin stand das sie sich ein paar sachen , also mein eigentum, angeeignet hat. das soll als pfand bestehen bleiben, bis ich diesen laptop bezahlt habe.
wäre das nicht diebstahl? Meine ex meinte nur, das sie das so wollte ... aber es kann doch nicht sein, das jemand anderes einfach mein eigentum an sich nehmen kann....


wie sieht es mit der rechtslage aus?

tausend Dank!!

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen