Folgendes Szenario hat sich vor einem Jahr abgespielt: Nach einer größeren Veranstaltung sperrt die Polizei ein Gleis eines Bahnhofs, damit die Teilnehmer es nicht fluten. Für meinen Zug lassen Sie nur 30 Leute auf das Gleis (Begründung: Der Zug sei bereits voll. Faktisch war der Zug fast leer), ich bin Nummer 31. Da ich nun erst den nächsten Zug bekomme, verpasse ich meinen Anschlusszug und muss die Nacht in einer fremden Großstadt verbringen.
Glücklicherweise war der Beamte der DB kulant und hat mir die Übernachtung sowie morgige heimfahrt finanzieren lassen, aber seitdem wurmt mich die Frage, was ich hätte tun können wenn er mir nicht abgenommen hätte, dass die Polizei den Bahnhof abgeriegelt hatte. Dass ich den Zug 'verpasst' hatte war ja nicht Schuld der DB.
Hätte ich erreichen können, dass der Staat, die Polizei oder eben doch die DB für die dann entstehenden Kosten aufkommen? Und wenn ja, was hätte ich dafür tun müssen; hätte ich etwa eine bestimmte Bescheinigung oder die Dienstnummern/Namen von den Polizeibeamten verlangen müssen, die mich aufgehalten haben?
Ist wohl unwahrscheinlich, dass mir das je wieder passiert, aber damals hat mich das ziemlich gestresst und ich grüble immer wieder darüber.
-- Editiert von Moderator am 13.04.2020 15:14
-- Thema wurde verschoben am 13.04.2020 15:14
Polizei hält mich vom Betreten meines Zuges ab und bereitet mir möglicherweise Kosten; was tun?
12. April 2020
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Frage vom 12. April 2020 | 22:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizei hält mich vom Betreten meines Zuges ab und bereitet mir möglicherweise Kosten; was tun?
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 13. April 2020 | 02:30
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
ZitatDass ich den Zug 'verpasst' hatte war ja nicht Schuld der DB. :
Muss es auch nicht. Die sog. DB-Fahrgastrechte greifen auch bei höherer Gewalt.
Zitatoder die Dienstnummern/Namen von den Polizeibeamten verlangen müssen, die mich aufgehalten haben? :
Sicher kann man danach fragen, aber ein derartig großer Polizeieinsatz sollte auch so bei der Bahn am betreffenden Bahnhof bekannt sein.
#2
Antwort vom 14. April 2020 | 00:56
Von
Status: Weiser (16522 Beiträge, 9303x hilfreich)
Zitat:Muss es auch nicht. Die sog. DB-Fahrgastrechte greifen auch bei höherer Gewalt.
Stimmt grundsätzlich schon. Die Fahrgastrechte decken aber nur Zugausfall und Z***erspätung ab. Hier liegt keines von beiden vor. Der Zug ist weder ausgefallen, noch war er verspätet. Der Fragesteller war "nur" nicht rechtzeitig am Zug. Deshalb bestehen keine Ansprüche gegenüber der DB. Weshalb der Fragesteller nicht rechtzeitig am Zug war, darauf kommt es nicht an.
Zitat:Hätte ich erreichen können, dass der Staat, die Polizei oder eben doch die DB für die dann entstehenden Kosten aufkommen?
Vermutlich gar nicht.
Primär würde ich an den Veranstalter denken. Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel ist im Regelfall eine Genehmigung der Stadt erforderlich - und die setzt meist ein funktionierendes Konzept zur An-/Abreise der Teilnehmenden voraus.
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#3
Antwort vom 14. April 2020 | 11:48
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Zitat- und die setzt meist ein funktionierendes Konzept zur An-/Abreise der Teilnehmenden voraus :
Wenn das Konzept grundsätzlich in Ordnung war (wovon ich mal ausgehe, sonst hätte es keine Genehmigung gegeben), haftet der Veranstalter aber AFAIK nicht mehr für "Fehler" oder sonstige Entscheidungen der Ordnungsbehörden im Einzelfall.
#4
Antwort vom 14. April 2020 | 13:01
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatPrimär würde ich an den Veranstalter denken. Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel ist im Regelfall eine Genehmigung der Stadt erforderlich - und die setzt meist ein funktionierendes Konzept zur An-/Abreise der Teilnehmenden voraus. :
Richtig, aber zu weit hergeholt. Die Abreise war ja z.B. durch den Folgezug sicher gestellt, nur das der Folgezug eben für den Anschlusszug des TE dort zu spät ankam.
In dem Fall haftet nach meiner Einschätzung keiner für die Zusatzkosten des TE.
Berry
#5
Antwort vom 16. April 2020 | 09:45
Von
Status: Weiser (16984 Beiträge, 5892x hilfreich)
Ich sehe keinerlei Anspruch auf irgendetwas. Der Zug war voll. Pech gehabt.
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