Polizei hat sich geweigert Schadensersatz zu dokumentieren, was tun?

13. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.05.2021 13:45:37
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizei hat sich geweigert Schadensersatz zu dokumentieren, was tun?

Guten Tag,

ich betreibe nebenberuflich ein Taxiunternehmen mit 6 Fahrzeugen und 13 angestellten Fahrern. Es kommt leider häufiger vor, dass sich Fahrgäste im Taxi übergeben. Da eine Beförderungspflicht existiert, können die Fahrer betrunkene Fahrgäste grundsätzlich auch nicht von der Fahrt ausschließen.

Normalerweise versuchen die Fahrer, sich mit den Fahrgästen zu einigen und eine angemessene Aufwandsentschädigung vor Ort zu erhalten. Falls die Fahrgäste sich weigern zu zahlen, rufen die Fahrer die Polizei, die dann vor Ort den Schaden dokumentiert und die Personalien feststellt. Meistens können die Polizisten die Fahrgäste zur Zahlung vor Ort bewegen. In seltenen Fällen musste ich eine Rechnung schicken, bislang wurde aber immer bezahlt.

Nun aber habe ich einen Fall, wo der Fahrgast für den verursachten Schaden nicht aufkommen wollte. Der Fahrer rief die Polizei, die weigerte sich jedoch zu kommen. Dem Fahrer wurde mitgeteilt, dass er vom Personalausweis des Fahrgastes ein Foto machen soll und "der Chef wird sich dann schon darum kümmern".

Ich habe den Fahrgast eine Rechnung geschickt und zweimal gemahnt, er reagiert jedoch nicht. Wie soll ich denn nun meinen Anspruch im Rahmen des gerichtlichen Mahn- bzw. Klageverfahrens durchsetzen? Der Fahrgast wird behaupten, dass er sich nicht übergeben hat. Und da die Polizei den Schaden nicht vor Ort dokumentiert hat, kann ich keine echten Beweise vorlegen. Ein vom Fahrer angefertigtes Foto wird die Gegenseite vor Gericht bestimmt als Fälschung werten.

Hat jemand einen Tipp für mich? Es kann doch nicht sein, dass ich meinen Anspruch nicht durchsetzen kann. Es ist auch kein unerheblicher Betrag, da ein Taxi nach so einem Vorfall für mehrere Stunden nicht einsatzfähig ist. Kann ich hier irgendwie gegen die Polizei vorgehen?

Danke im Voraus.



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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Kann ich hier irgendwie gegen die Polizei vorgehen?


Es liegt weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit vor. Daher ist das kein Fall für die Polizei.
Die Polizei ist nicht für die Durchsetzung privater Schadenersatzansprüche zuständig.

Zitat:
Wie soll ich denn nun meinen Anspruch im Rahmen des gerichtlichen Mahn- bzw. Klageverfahrens durchsetzen?


Indem Du so ein Verfahren einleitest.

Zitat:
Der Fahrgast wird behaupten, dass er sich nicht übergeben hat. Und da die Polizei den Schaden nicht vor Ort dokumentiert hat, kann ich keine echten Beweise vorlegen. Ein vom Fahrer angefertigtes Foto wird die Gegenseite vor Gericht bestimmt als Fälschung werten.


Die Befürchtungen halte ich für unbegründet. Du bist Kläger, der Gast ist Beklagter und der Fahrer ist Zeuge. Es gibt Fotos vom Schaden und vom Personalausweis. Behauptungen, die Fotos seien gefälscht werden vom Gericht als Schutzbehauptung gewertet. Warum solltest Du einen eventuellen Prozess verlieren?

Eher schon halte ich es für denkbar, dass der Gast nicht zahlungsfähig ist. Aber dann würdest Du auch mit Polizei keinen Schadenersatz bekommen.

Und wenn Du Dich nicht traust, dann übergib das Ganze doch einem Inkassodienst.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Demokrat18):
Der Fahrgast wird behaupten, dass er sich nicht übergeben hat.


Wenn er schlau ist, wird er das nicht, den der Vorgang an sich ist ja beweisbar.

Und wenn er noch schlauer ist, wird er jede Verantwortung ablehnen, weil er weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt hat.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Demokrat18):
Polizei hat sich geweigert Schadensersatz zu dokumentieren

Zu recht. Denn den Schadensersatz kann sie gar nicht dokumentieren, da der ja noch gar nicht feststeht.



Zitat (von Demokrat18):
Und da die Polizei den Schaden nicht vor Ort dokumentiert hat, kann ich keine echten Beweise vorlegen.

Das ist meines Wissens nach auch gar nicht Aufgabe der Polizei.
Es mag sein das die das aus "Nettigkeit" machen, wenn es gerade "Leerlauf" hat.



Es ist Aufgabe des Unternehmers, die Grundlagen seiner zivilrechtlichen Ersatzansprüche entsprechend zu dokumentieren.
Insbesondere wenn solche Sachen öfter vorkommen, sollte man entsprechende Vorkehrungen treffen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Demokrat18):
Der Fahrer rief die Polizei, die weigerte sich jedoch zu kommen.
Gut so! Die Polizei ist für so etwas nicht zuständig. Unsere Ordnungshüter für so etwas zu rufen sollte man tunlichst unterlassen.

Zitat (von Demokrat18):
Wie soll ich denn nun meinen Anspruch im Rahmen des gerichtlichen Mahn- bzw. Klageverfahrens durchsetzen?
Na ganz einfach ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Ist ganz einfach.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Und wenn er noch schlauer ist, wird er jede Verantwortung ablehnen, weil er weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt hat.


Ist es nicht fahrlässig sich so zu besaufen, dass man sich übergeben muss?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich habe den Fahrgast eine Rechnung geschickt und zweimal gemahnt, er reagiert jedoch nicht.
Wurde denn auch nur eine dieser Sendungen (ich gehe mal davon aus, es waren Briefsendungen) so versendet, dass es einen Zustellnachweis gab?

Wenn nicht, kann es durchaus sein, dass der Schadensverursacher nicht weiss, dass es deine Forderung gibt, weil die Briefe evtl nie angekommen sind...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

@ spatenklopper: kann doch dahingestellt bleiben, Fakt ist, dass keine strafbare Handlung vorliegt (auch keine Sachbeschädigung) und es ist nun mal nicht Aufgabe der Polizei, hier bei der Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche zu helfen.

wirdwerden




0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Um das auch noch klar zu stellen:

Wenn sich ein Fahrgast aufgrund von Alkoholkonsum übergeben muss, dann ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

Muss er sich dagegen aufgrund von Krankheit übergeben, so muss er den Schaden nicht ersetzen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Demokrat18):
Kann ich hier irgendwie gegen die Polizei vorgehen?
Ich liebe solche Fragen. Dein Problem ist doch nicht die nicht zuständige Polizei, sondern der kotzende Gast....

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ist es nicht fahrlässig sich so zu besaufen, dass man sich übergeben muss?


Wenn ein kausaler Zusammenhang hergestellt werden kann, bei einem Rechtsstreit müsste er zweifelsfrei hergestellt werden, könnte man dies auch im Sinne der Antwort 8 von HH wohl bejahen.

Ich sehe jedoch zumindest jetzt diese Möglichkeit nicht mehr.
Ich denke wir wissen alle, dass es diverse Gründe geben kann um rückwärts zu konsumieren.

Bei mir war es zum Beipiel mal der Fahrstiel, aber der eines Freundes, nicht eines Taxifahrers.

Berry

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