Guten Tag,
ich betreibe nebenberuflich ein Taxiunternehmen mit 6 Fahrzeugen und 13 angestellten Fahrern. Es kommt leider häufiger vor, dass sich Fahrgäste im Taxi übergeben. Da eine Beförderungspflicht existiert, können die Fahrer betrunkene Fahrgäste grundsätzlich auch nicht von der Fahrt ausschließen.
Normalerweise versuchen die Fahrer, sich mit den Fahrgästen zu einigen und eine angemessene Aufwandsentschädigung vor Ort zu erhalten. Falls die Fahrgäste sich weigern zu zahlen, rufen die Fahrer die Polizei, die dann vor Ort den Schaden dokumentiert und die Personalien feststellt. Meistens können die Polizisten die Fahrgäste zur Zahlung vor Ort bewegen. In seltenen Fällen musste ich eine Rechnung schicken, bislang wurde aber immer bezahlt.
Nun aber habe ich einen Fall, wo der Fahrgast für den verursachten Schaden nicht aufkommen wollte. Der Fahrer rief die Polizei, die weigerte sich jedoch zu kommen. Dem Fahrer wurde mitgeteilt, dass er vom Personalausweis des Fahrgastes ein Foto machen soll und "der Chef wird sich dann schon darum kümmern".
Ich habe den Fahrgast eine Rechnung geschickt und zweimal gemahnt, er reagiert jedoch nicht. Wie soll ich denn nun meinen Anspruch im Rahmen des gerichtlichen Mahn- bzw. Klageverfahrens durchsetzen? Der Fahrgast wird behaupten, dass er sich nicht übergeben hat. Und da die Polizei den Schaden nicht vor Ort dokumentiert hat, kann ich keine echten Beweise vorlegen. Ein vom Fahrer angefertigtes Foto wird die Gegenseite vor Gericht bestimmt als Fälschung werten.
Hat jemand einen Tipp für mich? Es kann doch nicht sein, dass ich meinen Anspruch nicht durchsetzen kann. Es ist auch kein unerheblicher Betrag, da ein Taxi nach so einem Vorfall für mehrere Stunden nicht einsatzfähig ist. Kann ich hier irgendwie gegen die Polizei vorgehen?
Danke im Voraus.
Polizei hat sich geweigert Schadensersatz zu dokumentieren, was tun?
13. Dezember 2018
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Frage vom 13. Dezember 2018 | 20:00
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizei hat sich geweigert Schadensersatz zu dokumentieren, was tun?
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 13. Dezember 2018 | 20:49
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Kann ich hier irgendwie gegen die Polizei vorgehen?
Es liegt weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit vor. Daher ist das kein Fall für die Polizei.
Die Polizei ist nicht für die Durchsetzung privater Schadenersatzansprüche zuständig.
Zitat:Wie soll ich denn nun meinen Anspruch im Rahmen des gerichtlichen Mahn- bzw. Klageverfahrens durchsetzen?
Indem Du so ein Verfahren einleitest.
Zitat:Der Fahrgast wird behaupten, dass er sich nicht übergeben hat. Und da die Polizei den Schaden nicht vor Ort dokumentiert hat, kann ich keine echten Beweise vorlegen. Ein vom Fahrer angefertigtes Foto wird die Gegenseite vor Gericht bestimmt als Fälschung werten.
Die Befürchtungen halte ich für unbegründet. Du bist Kläger, der Gast ist Beklagter und der Fahrer ist Zeuge. Es gibt Fotos vom Schaden und vom Personalausweis. Behauptungen, die Fotos seien gefälscht werden vom Gericht als Schutzbehauptung gewertet. Warum solltest Du einen eventuellen Prozess verlieren?
Eher schon halte ich es für denkbar, dass der Gast nicht zahlungsfähig ist. Aber dann würdest Du auch mit Polizei keinen Schadenersatz bekommen.
Und wenn Du Dich nicht traust, dann übergib das Ganze doch einem Inkassodienst.
#2
Antwort vom 13. Dezember 2018 | 23:47
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatDer Fahrgast wird behaupten, dass er sich nicht übergeben hat. :
Wenn er schlau ist, wird er das nicht, den der Vorgang an sich ist ja beweisbar.
Und wenn er noch schlauer ist, wird er jede Verantwortung ablehnen, weil er weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt hat.
Berry
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#3
Antwort vom 14. Dezember 2018 | 00:22
Von
Status: Unbeschreiblich (119643 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatPolizei hat sich geweigert Schadensersatz zu dokumentieren :
Zu recht. Denn den Schadensersatz kann sie gar nicht dokumentieren, da der ja noch gar nicht feststeht.
ZitatUnd da die Polizei den Schaden nicht vor Ort dokumentiert hat, kann ich keine echten Beweise vorlegen. :
Das ist meines Wissens nach auch gar nicht Aufgabe der Polizei.
Es mag sein das die das aus "Nettigkeit" machen, wenn es gerade "Leerlauf" hat.
Es ist Aufgabe des Unternehmers, die Grundlagen seiner zivilrechtlichen Ersatzansprüche entsprechend zu dokumentieren.
Insbesondere wenn solche Sachen öfter vorkommen, sollte man entsprechende Vorkehrungen treffen.
#4
Antwort vom 14. Dezember 2018 | 09:43
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Gut so! Die Polizei ist für so etwas nicht zuständig. Unsere Ordnungshüter für so etwas zu rufen sollte man tunlichst unterlassen.ZitatDer Fahrer rief die Polizei, die weigerte sich jedoch zu kommen. :
Na ganz einfach ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Ist ganz einfach.ZitatWie soll ich denn nun meinen Anspruch im Rahmen des gerichtlichen Mahn- bzw. Klageverfahrens durchsetzen? :
#5
Antwort vom 14. Dezember 2018 | 12:33
Von
Status: Gelehrter (10655 Beiträge, 4201x hilfreich)
ZitatUnd wenn er noch schlauer ist, wird er jede Verantwortung ablehnen, weil er weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt hat. :
Ist es nicht fahrlässig sich so zu besaufen, dass man sich übergeben muss?
#6
Antwort vom 14. Dezember 2018 | 12:39
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4060x hilfreich)
Hallo,
Wurde denn auch nur eine dieser Sendungen (ich gehe mal davon aus, es waren Briefsendungen) so versendet, dass es einen Zustellnachweis gab?Zitat:Ich habe den Fahrgast eine Rechnung geschickt und zweimal gemahnt, er reagiert jedoch nicht.
Wenn nicht, kann es durchaus sein, dass der Schadensverursacher nicht weiss, dass es deine Forderung gibt, weil die Briefe evtl nie angekommen sind...
#7
Antwort vom 14. Dezember 2018 | 16:24
Von
Status: Unbeschreiblich (38387 Beiträge, 13987x hilfreich)
@ spatenklopper: kann doch dahingestellt bleiben, Fakt ist, dass keine strafbare Handlung vorliegt (auch keine Sachbeschädigung) und es ist nun mal nicht Aufgabe der Polizei, hier bei der Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche zu helfen.
wirdwerden
#8
Antwort vom 15. Dezember 2018 | 12:17
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Um das auch noch klar zu stellen:
Wenn sich ein Fahrgast aufgrund von Alkoholkonsum übergeben muss, dann ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
Muss er sich dagegen aufgrund von Krankheit übergeben, so muss er den Schaden nicht ersetzen.
#9
Antwort vom 15. Dezember 2018 | 14:17
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
Ich liebe solche Fragen. Dein Problem ist doch nicht die nicht zuständige Polizei, sondern der kotzende Gast....ZitatKann ich hier irgendwie gegen die Polizei vorgehen? :
#10
Antwort vom 15. Dezember 2018 | 17:29
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatIst es nicht fahrlässig sich so zu besaufen, dass man sich übergeben muss? :
Wenn ein kausaler Zusammenhang hergestellt werden kann, bei einem Rechtsstreit müsste er zweifelsfrei hergestellt werden, könnte man dies auch im Sinne der Antwort 8 von HH wohl bejahen.
Ich sehe jedoch zumindest jetzt diese Möglichkeit nicht mehr.
Ich denke wir wissen alle, dass es diverse Gründe geben kann um rückwärts zu konsumieren.
Bei mir war es zum Beipiel mal der Fahrstiel, aber der eines Freundes, nicht eines Taxifahrers.
Berry
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