Polizei möchte Schadensersatz nach Hausdurchsuchung

8. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Mello123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizei möchte Schadensersatz nach Hausdurchsuchung

Hallo zusammen,

bei mir gab es eine Hausdurchsuchung, wo die Tür mit einem Rammbock geöffnet wurde (ich war nicht Zuhause). Mein Vermieter hat die Kosten von der Polizei, durch eine Abtretungserklärung, erstattet bekommen. Jetzt habe ich eine Rechnung von der Polizei bekommen, wonach ich die Türreperatur zahlen soll. Ich wurde zwar rechtskräftig verurteilt (BtM), aber finde die Maßnahme "schlagartiges Eindringen" war unverhältnismäßig gewaltvoll, zumal mein Vermieter eine Tür weiter wohnt und einen Schlüssel zu meiner Wohnung hatte.

Ich verstehe das Urteil vom BGH (https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2016&Sort=3&nr=76810&pos=0&anz=226) so, dass selbst mein Vermieter keinen Anspruch auf Schadensersatz gehabt hätte (auch wenn etwas in der Wohnung gefunden und ich verurteilt wurde), da ich den Schaden an der Tür ja nicht verursacht habe und die Polizei mit der Abtretungserklärung somit das Recht an "nichts" bekommen hat.

Ich bin Student und kann die geforderte Summe einfach nicht aufbringen, sollte ich dagegen Vorgehen?

Wer den Schaden hat...?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Mello123mitglied):
Ich verstehe das Urteil vom BGH (https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2016&Sort=3&nr=76810&pos=0&anz=226) so, dass selbst mein Vermieter keinen Anspruch auf Schadensersatz gehabt hätte (auch wenn etwas in der Wohnung gefunden und ich verurteilt wurde), da ich den Schaden an der Tür ja nicht verursacht habe und die Polizei mit der Abtretungserklärung somit das Recht an "nichts" bekommen hat.
Entspricht das Urteil denn auch dem Sachverhalt bei Dir?
Zitat:
Denn der dem Durchsuchungsbeschluss zugrunde liegende Tatverdacht (unerlaubtes Handeltreiben in nicht geringer Menge im Zeitraum Januar bis Oktober 2012) hat sich weder im Strafverfahren bestätigt noch wurden im vorliegenden Zivilprozess gegenteilige Feststellungen getroffen.
Sprich: Ist der im Durchsuchungsbeschluss beschriebene Tatverdacht durch das Urteil in Deiner Verhandlung bestätigt worden? Falls ja, ist das Urteil unpassend und Du wärst m.E. zum Schadenersatz verpflichtet.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16988 Beiträge, 5893x hilfreich)

Zitat (von Mello123mitglied):
umal mein Vermieter eine Tür weiter wohnt und einen Schlüssel zu meiner Wohnung hatte.
Und du gleubst, die Polizei hätte hellseherische Fähigkeiten und das daher wissen müssen???

Wenn der Grund des Eindringens mit der dann erfolgten Verurteilung übereinstimmt, dann sehe ich das von dir angeführte Urteil als nicht mit deinem Fall vergleichbar. Die Kosten wären also zu erstatten.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Ich bin Student und kann die geforderte Summe einfach nicht aufbringen Das ist für die Berechtigung einer Forderung gänzlich irrelevant. Unter dem Namen "Schulden" tritt dieses Phänomen sogar recht häufig auf.
sollte ich dagegen Vorgehen? "Vorgehen" muss immer der, der was will - das ist hier die Polizei. Allerdings wird das wohl zu zusätzlichen Kosten führen. Man könnte also mitteilen, dass man die Forderung anerkennt und um Stundung der Forderung bitten. Wahlweise kann man natürlich eine entsprechende Klage abwarten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Wie lautete denn der ursprüngliche Verdacht, worauf lautete der Beschluss, was wurde gefunden und wofür wurden Sie verurteilt?

Bei dem zitierten Urteil geht es um den Zusammenhang zwischen dem BtM-Delikt und dem Schaden an der Tür. Dort kam es zu der Durchsuchung (und Verhaftung!) wegen einem ganz anderen (viel schwerwiegenderen) Delikt als dem, wofür man in der Wohnung Beweise gefunden hatte. Trifft das auf Ihren Fall auch zu?

Für viel interessanter halte ich die Frage, ob der Durchsuchungsbeschluss überhaupt das Aufbrechen der Tür gedeckt hat. Dabei könnte tatsächlich relevant werden, ob das noch verhältnismäßig war. Diese Frage wird man aber nur beantworten, wenn man wirkliche alle Umstände kennt. Muss die Polizei bei dem/allen Nachbarn klingeln und fragen, ob jemand einen Schlüssel hat? Wohl nicht. Sowieso sieht das alles wohl etwas anders aus, wenn zu befürchten war, dass Sie sehr wohl zu Hause sind und eifrig Beweismittel vernichten, während die Polizei sich bei Ihren Nachbarn erkundigt.

Ich würde mich um eine Ratenzahlungsvereinbarung bemühen. Wenn Sie sich gegen die Forderung zur Wehr setzen wollen, dann sollten Sie wohl zumindest eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.

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#5
 Von 
Mello123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Wie lautete denn der ursprüngliche Verdacht, worauf lautete der Beschluss, was wurde gefunden und wofür wurden Sie verurteilt?

Verdacht und Urteil: BtM-Handel.
Gefunden wurde 1-stelliger Gramm Bereich. Das Urteil basiert, aber nicht auf dem gefunden (wurde eingestellt) sondern einem Geständnis.

Zitat (von Zuckerberg):
Für viel interessanter halte ich die Frage, ob der Durchsuchungsbeschluss überhaupt das Aufbrechen der Tür gedeckt hat. Dabei könnte tatsächlich relevant werden, ob das noch verhältnismäßig war. Diese Frage wird man aber nur beantworten, wenn man wirkliche alle Umstände kennt.

Aus den Akten entnehme ich, dass die Eingangstür ins Haus von einem Schlüsseldienst geöffnet wurde d.h. es war sogar jemand da, der meine Tür in 2 sek. ohne schaden hätte öffnen können.

Meine Wohnungstür war eine alte Holztür (hat also leicht nachgegeben), somit wurde beim Aufbrechen lediglich die Metallblende an der Zarge verbogen. Die hab ich wieder zurechtgebogen und reingeschraubt, die Tür war wieder voll funktionsfähig. Daher verstehe ich auch nicht, wieso mein Vermieter die Tür überhaupt erneuern lies. Die Polizei hat einen Abzug "alt für neu" von ca. 15% allein basierend auf der Rechnung des Handwerkers veranschlagt. Ein Gutachten wäre also auch nicht mehr möglich, da die Tür entsorgt wurde.

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#6
 Von 
Mello123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

*

-- Editiert von Mello123mitglied am 09.06.2022 13:04

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16988 Beiträge, 5893x hilfreich)

Zitat (von Mello123mitglied):
.....sondern einem Geständnis.
...und damit ist der Drops gelutscht.

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