Hallo,
folgendes Problem: Im Dezember 2015 musste ich meinen iMac über Apple zur Reparatur einschicken. Dort gab ich an mir das Gerät nach Reparatur zurückzuschicken, da ich nicht wieder in die Stadt fahren wollte ...
Ende Januar 2016 rief ich bei Apple an um den Status der Reparatur zu erfragen. Dort sagte man mir, das der iMac bereits vor zwei Wochen über DHL verschickt wurde. Man teilte mir die Sendungsnummer mit.
Laut der Sendungsverfolgung sollte mir das Paket bereits zugestellt worden sein, ich hatte aber nix bekommen ...
Ich stellte eine Woche später einen Antrag auf Paketrückverfolgung bei DHL.
Drei Wochen und etliche, teilweise sehr unfreundliche, Anrufe später wurde mir gesagt das das Paket nicht mehr bei DHL ist ...
Weitere Auskünfte, z.b. von welchem Fahrer es angeblich zugestellt wurde, wollte man mir nicht beantworten.
ich gehe davon aus das wohl ein Mitarbeiter das Paket mitgenommen hatte oder das Paket einfach verloren ging ...
Die Sendungen sind bei DHL ja nur bis 500€ versichert.
Meine Frage: Habe ich Schadensersatzansprüche gegen DHL bzw. Apple? Wenn ja auf die volle Summe des Geräts oder nur die versicherten 500 €? Und zu guter letzt, Anzeige bei der Polizei oder gleich zum Anwalt?
LG
Markus
-- Editiert von Moderator am 20.03.2016 19:45
-- Thema wurde verschoben am 20.03.2016 19:45
Post unterschlägt Paket. Schadensersatz?
19. März 2016
Thema abonnieren
Frage vom 19. März 2016 | 19:31
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Post unterschlägt Paket. Schadensersatz?
#1
Antwort vom 19. März 2016 | 20:58
Von
Status: Wissender (14937 Beiträge, 4573x hilfreich)
Hallo,
Gegen den, dem du das Gerät übergeben hat natürlich. Ob der dann wiederum Ansprüche gegen DHL hat ist nicht mehr dein Problem.Zitat:Habe ich Schadensersatzansprüche gegen DHL bzw. Apple?
Volle Summe (was aber nicht dem Neuwert entspricht).Zitat:Wenn ja auf die volle Summe des Geräts
Unterschlagung (siehe Threadtitel) oder sonst eine Straftat ist hier ja reine Spekulation, daher wird eine Anzeige auch zu nichts führen.
Stefan
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 19. März 2016 | 21:46
Von
Status: Unbeschreiblich (30197 Beiträge, 9556x hilfreich)
Zitat:Ob der dann wiederum Ansprüche gegen DHL hat ist nicht mehr dein Problem.
Das stimmt grundsätzlich, aber sein Problem wird ggf. sein, dass die Werkstatt ja offenbar einen Beleg über eine an ihn ordnungsgemäß erfolgte Zustellung präsentieren kann.
Zitat:Laut der Sendungsverfolgung sollte mir das Paket bereits zugestellt worden sein
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