Postbote stellt Post mit Absicht falsch zu

24. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.08.2021 21:01:14
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 1x hilfreich)
Postbote stellt Post mit Absicht falsch zu

Hallo,

ich habe die Identität des Postboten herausgefunden, der bei uns häufig zustellt. Er ist keine gelernte Fachkraft und ist scheinbar auch relativ neu bei der Post, wie er selbst aussagt.

Probleme, wenn er für unsere Straße zuständig ist:
- Haufenweise Post an verschiedene Empfänger landen auf dem Boden oder in einem einzigen Briefkasten. Man muss hoffen, dass der Nachbar die Post vorbeibringt und dass Passanten die Post auf dem Boden nicht entwenden.
- Postzustellungsurkunden werden niemals unterschrieben und niemals datiert. Man weiß als Empfänger nicht, wann die Post da ist.
- Teilweise kommen Briefe gar nicht an, obwohl sicher ist, dass der Absender sie auch versandt hat.

Beispiele:
- Es ist neulich ein Bußgeldbescheid angekommen, der Anfang Oktober geschrieben sein soll. Die Zwei-Wochen-Frist wäre definitiv überschritten, wenn der Postbote diesen Brief so lange mit sich geschleppt hat. Der Umschlag ist wie immer weder unterschrieben noch datiert.
- Es kam ein Mahnbescheid, gegen den Widerspruch eingelegt wurde. Lange Zeit später kam lediglich ein Pfändungsbeschluss oder so und das Geld ist auf meinem Girokonto eingefroren. Auch hier sind die Umschläge weder unterschrieben noch datiert. Wie kann es sein, dass ein Widerspruch ignoriert wird? Oder hat der Postbote wieder meine Post verschlampt?
- Es kommen urpötzlich Mahnungen, aber zuvor keine Rechnungen.

Offensichtlich liegt das Problem bei diesem einen Postboten. Es passiert seit mehreren Monaten. Die Strafanzeige wird eingestellt, weil sich die Polizei dafür nicht verantwortlich fühlt. Man verweist mich auf die Bundesnetzagentur. Dort werde ich mich melden. Die Beschwerde bei der Post hat keine Besserung gebracht. Die Verbraucherzentrale antwortet nicht.

Frage: Kann ich den bisher entstandenen Schaden bei diesem Postboten privat oder bei der Deutschen Post geltend machen? Welche der Parteien kommt für die nicht von mir verursachten Mehrkosten durch Pfändung, Mahnung, Fristvertreichung, Nicht-Zustellung auf?

-- Editiert von nein123 am 24.11.2018 05:17

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von nein123):
Kann ich den bisher entstandenen Schaden bei diesem Postboten privat
Zunächst mal hat der Zusteller einen Arbeitgeber. Der AG kennt diesen Zusteller. Da muss man nicht selbst recherchieren.
Bei diesem AG kann man den Sachverhalt als Beschwerde loswerden.
Zitat (von nein123):
Die Beschwerde bei der Post hat keine Besserung gebracht.
Ist er DHL-Zusteller?
Über was hast du dich beschwert? Was hat die Post dir geschrieben?

Es kursiert die aktuelle Geschichte vom Postmann, dem sein Job einfach keinen Spaß machte und der haufenweise Zustellpost in Altpapiercontainern entsorgte. Man spricht von ca. 300 Artikeln, die man retten konnte. Die vorher schon entsorgten sind futsch.
Inzwischen laufen Verfahren. Der Zusteller war auch neu, ist jetzt entlassen.Die Bürger recherchieren ihren verlorenen Briefen selber hinterher.



0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Es kommen urpötzlich Mahnungen, aber zuvor keine Rechnungen. Das ist aber ein merkwürdiger Zufall - wenn er Briefe verschlampt oder gar unterschlägt, müßten doch auch die Mahnungen verschwinden...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120360 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von nein123):
Postzustellungsurkunden werden niemals unterschrieben und niemals datiert.

Das ist eine fehlerhafte Zustellung, die wirkt sich normalerweise nicht zum Nachteil des Betroffenen aus.



Zitat (von nein123):
Man weiß als Empfänger nicht, wann die Post da ist.

Wieso nicht?



Zitat (von nein123):
Teilweise kommen Briefe gar nicht an, obwohl sicher ist, dass der Absender sie auch versandt hat.

Nun, da müsste man erst mal beweisen, das dies Sendungen den betreffenden Postboten auch erreicht haben.



Zitat (von nein123):
Wie kann es sein, dass ein Widerspruch ignoriert wird?

Das erfährt man, wenn man sich die Akte ansieht.
Den Widerspruch hat man ja sicherlich mit Zustellnachweis gesendet?



Zitat (von nein123):
Kann ich den bisher entstandenen Schaden bei diesem Postboten privat oder bei der Deutschen Post geltend machen?

Klar.

Die große Frage wird dann allerdings sein, welchen Schaden man erfolgreich geltend machen kann.
Da müsste man dann mal schauen was konkret als Schadenersatz gefordert wird, was der Geschädigte als Maßnahme zur Schadenminderung gemacht hat, usw.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Wende Dich an folgende Institutionen:

verbraucherservice-post@bnetza.de
https://www.post-aerger.de/

Insbesondere die Beschwerde bei der BNetzA bringt Bewegung in die Sache, da hier eine qualifizierte Rückmeldung durch den Postdienstleister an die BNetzA erforderlich ist.

PS: Haben die Nachbarn ähnliche Probleme und diese ebenfalls eskaliert?

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.354 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen