Produkthaftung und Schmerzensgeld

13. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Gerald1956
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Produkthaftung und Schmerzensgeld

Aufgrund einer Knieoperation hatte ich mir einen Badewannensitz gekauft, der mittels zweier Bügel auf dem linken und rechten Wannenrand aufliegt.
Nach 8 Wochen Gebrauch ist während der Benutzung der linke Auflagebügel abgeknickt und ich bin in die Badewanne gefallen.
Dabei habe ich mein operiertes Knie verdreht und am Wannenrand angeschlagen, so daß ich starke Schmerzen bekam und mit der Belastung meines Knies (ich gehe immer noch an Gehhilfen) wieder starke Probleme habe.
Durch den abgeknickten Bügel wurde mein Oberschenkel gequetscht und ich habe ein ca. 12 cm großes Hämatom, das mich zusätzlich beim gehen behindert.
Die Skoliose an meiner Brustwirbelsäule hat sich durch den nach links verdrehten Brustkorb beim fallen wieder verstärkt - ich habe wieder Schmerzen beim atmen, husten und niesen.
Beim Sturz wurde der Duschvorhang samt der Duschstange herabgerissen und fiel mir auf den Kopf so dass ich eine Beule hatte.
Die Stange hält nicht mehr an der Wand (vermutlich Klemmmechanismus defekt), die Badewanne hat 3 tiefe Kratzer durch das Emaille bis auf das Metall, an der Wand ist die Wasserfeste Farbe durch das herabreissen der Stange bis auf den Putz abgeplatzt und der Badewannensitz ist natürlich nicht mehr verwendbar.
Welche Ansprüche kann ich an den Hersteller stellen?
Auf meine Schilderung des Vorfalls und der Schäden und meiner Schmerzen hat er nach einer Woche immer noch nicht geantwortet.
Ich wurde beim Arzt behandelt.

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Wer den Schaden hat...?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Moderator15
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 82x hilfreich)

Zum eine ist eine Woche recht kurz, zum anderen wäre zu prüfen ob das Schreiben überhaupt zugegangen ist.



quote:
Welche Ansprüche kann ich an den Hersteller stellen?

Ersatzfähig sind Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie die Beschädigung von Sachen die nicht die fehlerhafte Sache selbst sind. Bei der Sachbeschädigung gilt eine Selbstbeteiligung von 500 EUR.





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#2
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
Nach 8 Wochen Gebrauch ist während der Benutzung der linke Auflagebügel abgeknickt und ich bin in die Badewanne gefallen.


Das ist natürlich unangenehm, aber trotzdem die Frage:

Wirde das Produkt bestimmungsgem. genutzt? Sind in der Beschreibung Einschränkungen hinsichtlich maximales Gewicht oder notwendige Auflagefläche am Badewannenrand o.ä. gemacht? Sind diese Randbedingungen eingehalten worden?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gerald1956
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Das Schreiben wurde per E-mail versandt und vor einer Woche wurde der Empfang und das lesen der E-mail bestätigt.

Das heißt also, ich muß die Reparatur der Badewanne und den Anstrich der Wand, sowie eine neue Duschstnage selbst bezahlen?
Das darf ja wohl nicht wahr sein!

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gerald1956
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Das Produkt wurde bestimmungsgemäß benutzt, mein Gewicht liegt ca. 30 kg unterhalb der vom Hersteller maximal angegebenen Obergrenze und die Bügel hatten eine ausreichend große Auflagefläche. Der abgeknickte Bügel hat sogar den Wannenrand noch 2 cm überragt.

Es wurden also alle Vorschriften eingehalten.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Das heißt also, ich muß die Reparatur der Badewanne und den Anstrich der Wand, sowie eine neue Duschstnage selbst bezahlen?

Wenn die Kosten unter der Selbstbeteiligung von 500 EUR liegen wäre es so.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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