RA Kosten

27. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
thomas1965
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
RA Kosten

Hallo,

ich klage gegen die Dt. Post (Zivilverf.) - das übernimmt meine RS-Versicherung.

Nun hat die Dt. Post mit verklagt wg. Betrug. Ich habe darauf hin meinen Anwalt beauftragt, dieses zu übernehmen. Eine Gegendarstellung an die Staatsanwaltschaft führte auch sofort zur Einstellung des VErfahrens.
Dafür stellt der RA mir nun KOsten in Rechnung.

Da es eine Retourkutsche der Dt. Post war, um nicht den Verlust des Pakets zu zahlen, ist nun meine Frage, ob ich die RA KOsten für die Vertretung der Anzeige der Dt. Post "in Rechnung" stellen kann/soll. Entweder als Schadensersatz oder ???

Wer kann mir einen Tipp geben, um nicht noch mehr KOsten zu verursachen.

Danke
Thomas

Wer den Schaden hat...?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 788x hilfreich)

Die Gegenseite wäre nur dann ersatzpflichtig für Anwaltskosten in der Strafsache, wenn sie die Anzeige bewußt wahrheitswidrig erstattet hat. Das müßte allerdings bewiesen werden.

0x Hilfreiche Antwort

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