Hallo,
ich klage gegen die Dt. Post (Zivilverf.) - das übernimmt meine RS-Versicherung.
Nun hat die Dt. Post mit verklagt wg. Betrug. Ich habe darauf hin meinen Anwalt beauftragt, dieses zu übernehmen. Eine Gegendarstellung an die Staatsanwaltschaft führte auch sofort zur Einstellung des VErfahrens.
Dafür stellt der RA mir nun KOsten in Rechnung.
Da es eine Retourkutsche der Dt. Post war, um nicht den Verlust des Pakets zu zahlen, ist nun meine Frage, ob ich die RA KOsten für die Vertretung der Anzeige der Dt. Post "in Rechnung" stellen kann/soll. Entweder als Schadensersatz oder ???
Wer kann mir einen Tipp geben, um nicht noch mehr KOsten zu verursachen.
Danke
Thomas
RA Kosten
27. August 2008
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Frage vom 27. August 2008 | 09:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
RA Kosten
#1
Antwort vom 27. August 2008 | 13:21
Von
Status: Student (2318 Beiträge, 797x hilfreich)
Die Gegenseite wäre nur dann ersatzpflichtig für Anwaltskosten in der Strafsache, wenn sie die Anzeige bewußt wahrheitswidrig erstattet hat. Das müßte allerdings bewiesen werden.
Und jetzt?
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