Hallo,
ich habe den Maschendrahtzaun an einem von mir gemachten Grundstück entfernt und bei den Arbeiten ist ein Radfahrer mit seinem Lenker dran hängengeblieben und gestürzt. Dabei trug er mehrere Brüche davon. Obwohl er auf einem engen Weg neben einem anderen Radfahrer fuhr meint er ich sei schuld da mein aufgewickelter Zaun direkt am Wegesrand lag bzw. ein paar cm sogar auf dem Weg.
Seine Krankenversicherung wolle jetzt von mir die Behandlungskosten.
Zählt sowas meine Haftpflicht? Die schreiben sie haften nicht für Bauherren und Grundstücksrisiko.
Radfahrer stürzt an Grundstück - Haftpflicht
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
ZitatZählt sowas meine Haftpflicht? :
Keine Ahnung ob die da irgendwas zählt. Es gibt Versicherer die zählen alleine schon die Meldung als Negativmerkmal.
ZitatDie schreiben sie haften nicht für Bauherren und Grundstücksrisiko. :
Da müsste man mal nachlesen, was genau die vertraglichen Vereinbarungen zu dem Thema besagen.
Zitatbei den Arbeiten ist ein Radfahrer mit seinem Lenker dran hängengeblieben und gestürzt. :
Nach welcher DIN bzw. nach welchem Regelwerk war die Baustelle denn abgesichert?
Zitat:
Nach welcher DIN bzw. nach welchem Regelwerk war die Baustelle denn abgesichert?
Da war gar nichts abgesichert. Das ist eine Art Feldweg der von Radfahrern genutzt wird. Ich hab 4 Meter Zaun abgewickelt. Ob und wie weit die auf den Weg ragte weiss ich gar nicht mehr. Fragt sich was der Geschädigte jetzt von mir will bzw. seine Krankenversicherung.
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ZitatDa war gar nichts abgesichert. :
Sehr schlecht.
ZitatFragt sich was der Geschädigte jetzt von mir will bzw. seine Krankenversicherung. :
Schadenersatz (Behandlungskosten, Verdienstausfall) und eventuell auch Schmerzensgeld.
Der wird sich wohl auch noch melden...
Ich würde mir jetzt einen Anwalt suchen und erst mal nicht mit Geschädigtem noch mit der Krankenversicherung oder dem Arbeitgeber kommunizieren.
Zitat:
Ich würde mir jetzt einen Anwalt suchen und erst mal nicht mit Geschädigtem noch mit der Krankenversicherung oder dem Arbeitgeber kommunizieren.
Hatte die Sache schon ganz vergessen da kam der Geschädigte heute zu dem von mir gepachteten Grundstück und wollte meine Adresse für seine Krankenversicherung. Ich hab diese ihm gegeben da er meinte er würde die eh über den Verpächter rauskriegen.
Hab ihm auch gesagt ich sei nicht schuld er sei ja nebeneinander gefahren. Und wo die Zaunrolle lag kann eh keiner mehr sagen da er diese ja mit dem Lenker mitgezogen hat. Die Nachbarn gegenüber seien seine Zeugen die sind aber erst rausgekommen als er schon gestürzt war.
Einen Anwalt kann ich leider nicht zahlen.
Er meinte auch das er aus deg Sache keinen Gewinn rausschlagen wolle halt die Krankenversicherung an meine Haftpflich wolle.
Was könnte mich das im schlimmsten Fall kosten?
ZitatWas könnte mich das im schlimmsten Fall kosten? :
Im schlimmsten Fall könnte das 7stellig werden - realistisch ist mit einer Summe im 5-6stelligen Bereich zu rechnen.
Zitat:
Im schlimmsten Fall könnte das 7stellig werden - realistisch ist mit einer Summe im 5-6stelligen Bereich zu rechnen.
Weil der Radfahrer nicht aufgepasst hat? Kann ha nachher behaupten was er will. Da er kein Schmerzensgeld will zeigt doch das er nicht ganz überzeugt ist dad ich schuld bin.
ZitatWeil der Radfahrer nicht aufgepasst hat? :
Nö, weil man als Grundstücksbesitzer eine Gefahr geschaffen hat und das ohne jedwede Absicherung.
ZitatDa er kein Schmerzensgeld will zeigt doch das er nicht ganz überzeugt ist dad ich schuld bin. :
Nette Theorie, aber falsch und daher vor Gericht aber irrelevant.
ZitatDas ist eine Art Feldweg :
Bitte hier noch einige Erläuterungen hinzu mitteilen. Ist es ein öffentlicher Weg oder ein Privatweg (Privatgrundstück)? Gibt es Beschilderungen?
ZitatHab ihm auch gesagt ich sei nicht schuld er sei ja nebeneinander gefahren. :
Diese Ausrede kenne ich sonst nur von Autofahrern.
Nebeneinanderfahren ist:
1. in der Regel erlaubt (sofern kein anderer behindert wird)
2. nicht unfallursächlich
ZitatUnd wo die Zaunrolle lag kann eh keiner mehr sagen da er diese ja mit dem Lenker mitgezogen hat. :
Offensichtlich auf dem Weg, sonst hätte er sie ja nicht erwischen können.
Ich würde hier dringend empfehlen den Aspekt Versicherung nochmal zu prüfen.
Es könnte der Grundstückseigentümer haften, daher wäre zu prüfen, ob eine Haus und Grundbesitzerhaftpflicht existiert.
So wie ich verstanden habe, bist Du gar nicht Eigentümer? Evtl. diesen mal Fragen.
Zitat:Die schreiben sie haften nicht für Bauherren und Grundstücksrisiko.
Das ist ja ein Ding...
Die meisten PHV Bedingungen schließen beides in begrenzten Umfang per se mit ein, z.B. bis 50000€ Bausumme
Das ist ja hier lächerlich - ob man hier überhaupt von Bauherrentätigkeit reden darf.
Und völlig davon abgesehen, geht es hie rum eine völlig andere Konstruktion.
DIe KV des Herrn möchte die Daten der Haftpflicht, da Sie ihre Forderungen nach Teilungsabkommen anmelden möchte.
Denn genau aufgrund dieser ganzen Diskussion bzgl. Schuldfrage, haben beide Versicherungen besseres zu tun als sich ggf. jahrelang mit Prozessen rumzuplagen.
Dafür gibt es diese Teilungsabkommen...
Wie bei jeder Tätigkeit, muss man mit der Unachtsamkeit der anderen rechnen. Ein Hinweisschild, Flatterband usw. wäre gut gewesen.
Dennoch:
Schau mal nach, was dieser Feldweg eigentlich darstellt. Ist es ein Privatweg?
Gegenseitige Schuldzuweisungen bringen nichts. Natürlich sagt der Radfahrer, dass du Schuld bist - und du sagst, der Radfahrer habe Schuld.
Und mache dich kundig, was Deine Versicherung übernimmt, bzw. die des Grundstückseigentümers
Vielen Dank für alle Antworten!
Ich überlege gerade was ich tun soll wenn sich jetzt die Versicherung von dem Geschädigten meldet? Da ich nicht gesehen habe warum er gestürzt ist kann er ja auch gestürzt sein und dann in den Zaun gefallen sein. Will micht auf keinen Fall selbst belasten zumal ich in der Zeit wo der Unfall passiert ist gar keine Haftpflichtversicherung hatte. Das könnte ja meinen Ruin bedeuten
Zitat:ZitatDas ist eine Art Feldweg :
Bitte hier noch einige Erläuterungen hinzu mitteilen. Ist es ein öffentlicher Weg oder ein Privatweg (Privatgrundstück)? Gibt es Beschilderungen?
Öffentlicher Weg
ZitatWie bei jeder Tätigkeit, muss man mit der Unachtsamkeit der anderen rechnen. Ein Hinweisschild, Flatterband usw. wäre gut gewesen. :
Dennoch:
Schau mal nach, was dieser Feldweg eigentlich darstellt. Ist es ein Privatweg?
Gegenseitige Schuldzuweisungen bringen nichts. Natürlich sagt der Radfahrer, dass du Schuld bist - und du sagst, der Radfahrer habe Schuld.
Und mache dich kundig, was Deine Versicherung übernimmt, bzw. die des Grundstückseigentümers
Das ist ja das Problem wie ich gestern festgestellt habe. Ich war 3 Monate nicht versichert.
Im ersten Moment war ich natürlich betroffen als er gestürzt ist. Habe mich entschuldigt und gesagt hätte ich dort nicht gearbeitet wäre er nicht gestürzt. Im Nachhinein denke ich das er sehr schnell mit seinem Kollegen nebeneinander auf einem unbefestigten Feldweg geradelt ist. Der hätte überall stürzen können. Keiner hat es richtig gesehen was passiert ist und nun bin ich dran
Was passiert eigentlich wenn ich wirklich zahlen sollte das Geld aber nicht habe?
ZitatWas passiert eigentlich wenn ich wirklich zahlen sollte das Geld aber nicht habe? :
Dann wird gepfändet was pfändbar ist - solange bis alles bezahlt ist.
ZitatKeiner hat es richtig gesehen was passiert ist :
Zitatmit seinem Kollegen nebeneinander auf einem unbefestigten Feldweg geradelt :
Also haben den Unfall mindestens zwei Leute mitbekommen, nämlich die beiden Radfahrer.
Zitatin der Zeit wo der Unfall passiert ist gar keine Haftpflichtversicherung hatte. Das könnte ja meinen Ruin bedeuten :
Das könnte in der Tat dann ein übles Ende nehmen
ZitatZählt sowas meine Haftpflicht? Die schreiben sie haften nicht für Bauherren und Grundstücksrisiko. :
Also keine Versicherung.ZitatDas ist ja das Problem wie ich gestern festgestellt habe. Ich war 3 Monate nicht versichert. :
Schuldeingeständnis vor Zeugen.ZitatHabe mich entschuldigt und gesagt hätte ich dort nicht gearbeitet wäre er nicht gestürzt. :
=> Ein Anwalt wäre ratsam.
Zitat=> Ein Anwalt wäre ratsam. :
Und was soll der jetzt noch retten?
Evtl. kann man nochmal darüber nachdenken, wenn die Höhe der Forderung fest steht.
ZitatUnd was soll der jetzt noch retten? :
Naja, es könnte noch was zu retten sein, wenn ein Profi die Kommunikation übernimmt.
Aber wenn man sich keinen Anwalt leisten kann, ist vermutlich auch nicht so viel zum pfänden da.
Lasst bitte die Kirche erstmal im Dorf.
Hier ist noch überhaupt kein Anwalt notwendig.
Teile der gegnerischen Krankenversicherung ganz einfach die Daten Deiner Haftpflicht mit und belass es dann bitte erstmal dabei!
Zu 99% kommt hier nämlich genau nichts auf die TE zu, selbst wenn die Haftpflicht nicht zahlen sollte.
Der Grund steht in Antwort #10 von Lazyboy.
ZitatLasst bitte die Kirche erstmal im Dorf. :
Hier ist noch überhaupt kein Anwalt notwendig.
Teile der gegnerischen Krankenversicherung ganz einfach die Daten Deiner Haftpflicht mit und belass es dann bitte erstmal dabei!
Zu 99% kommt hier nämlich genau nichts auf die TE zu, selbst wenn die Haftpflicht nicht zahlen sollte.
Der Grund steht in Antwort #10 von Lazyboy.
Das wäre ja großartig! Ich bin aber sicher das der zusammengerollte Zaun gar nicht auf dem Weg lag sondern auf dem von mir gepachteten Grundstück und mindestens einen halben Meter vom Weg entfehrnt. Für mich sah das aus als sei der Radfahrer ins Schlingern geraten und dann beim Sturz mit dem Lenker im Zaun hängengeblieben.
Soll ich das der Versicherung mitteilen? Wenn ich der Krankenversicherung des Geschädigten einfach meine Haftpflicht mitteile ist das doch ein Schuldeingeständnis - oder?
ZitatDIe KV des Herrn möchte die Daten der Haftpflicht, da Sie ihre Forderungen nach Teilungsabkommen anmelden möchte. :
Was soll das die Versicherung interessieren? Oder leisten die da neuerdings auch rückwirkend?
ZitatDas ist ja das Problem wie ich gestern festgestellt habe. Ich war 3 Monate nicht versichert. :
ZitatSoll ich das der Versicherung mitteilen? :
Nein.
Zitat:ZitatDIe KV des Herrn möchte die Daten der Haftpflicht, da Sie ihre Forderungen nach Teilungsabkommen anmelden möchte. :
Was soll das die Versicherung interessieren? Oder leisten die da neuerdings auch rückwirkend?
ZitatDas ist ja das Problem wie ich gestern festgestellt habe. Ich war 3 Monate nicht versichert. :
ZitatSoll ich das der Versicherung mitteilen? :
Nein.
ich habe festgestellt das ich doch versichert war. Seit dem 10. hatt ich eine neue Haftpflich. Der Unfall ist am 20. passiert.
Ich meine ob ich der Versicherung mitteilen soll das der Zaun nicht wie vom Geschädigten auf dem Weg lag sondern am Rand des Weges? Nicht das die Versicherung nachher sagt ich sei schuld und zahlt daher nicht?
Du reitest Dich immer mehr in die Sch***** hinein.
Zitat:Seine Krankenversicherung wolle jetzt von mir die Behandlungskosten.
Erst einmal das Schreiben der Krankenversicherung abwarten!
ZitatDu reitest Dich immer mehr in die Sch***** hinein. :
Zitat:Seine Krankenversicherung wolle jetzt von mir die Behandlungskosten.
Erst einmal das Schreiben der Krankenversicherung abwarten!
Warum? Ich bin sicher das ich nicht schuld an dem Unfall haben. Der Geschädigte behauptet da was und ich sage wie es aus meiner Sicht war. Wo genau die Zaunrolle lag müsste mir ja erstmal nachgewiesen werden. An der Sturzstelle ist keon befestigter Weg. Da kann jeder stürzen ser mit einem Rennrad angeflogen kommt. Immer diese Anspruchshaltung. Soll jeder gucken passierg auch nix!
ZitatWarum? Ich bin sicher das ich nicht schuld an dem Unfall haben. :
Deshalb sollte man erst einmal gar nicht sagen, und schon gar nicht ohne dazu aufgefordert worden zu sein.
So wird sicherlich auch eine Mitschuld des Radfahrers zu diskutieren sein. Da wäre es dann vielleicht sogar besser die komplette Zaunrolle hätte den kompletten Feldweg versperrt. Wer blindlings auf ein gut sichtbares Hindernis auffährt ist sicherlich selber Schuld, während eine "versteckte" Gefahr sicherlich eher dir zuzuordnen wäre.
Zitatich habe festgestellt das ich doch versichert war. :
Man hast Du ein Glück ...
ZitatNicht das die Versicherung nachher sagt ich sei schuld und zahlt daher nicht? :
Man sollte sich doch noch mal mit dem Prinzip einer Haftpflicht beschäftigen ...
ZitatWarum? :
... fällt es manchen so schwer im richtigen Moment zu schweigen?
ZitatErst einmal das Schreiben der Krankenversicherung abwarten! :
Eben.
ZitatIch bin sicher das ich nicht schuld an dem Unfall haben. :
ZitatIch bin aber sicher das der zusammengerollte Zaun gar nicht auf dem Weg lag sondern auf dem von mir gepachteten Grundstück und mindestens einen halben Meter vom Weg entfehrnt. :
ZitatDa war gar nichts abgesichert. :
Leider hast Du Deine Schuld aber vor Zeugen schon zugegeben.
ZitatIm ersten Moment war ich natürlich betroffen als er gestürzt ist. Habe mich entschuldigt und gesagt hätte ich dort nicht gearbeitet wäre er nicht gestürzt.Im Nachhinein denke ich das er sehr schnell mit seinem Kollegen nebeneinander auf einem unbefestigten Feldweg geradelt ist :
Zitat:ZitatIch bin sicher das ich nicht schuld an dem Unfall haben. :ZitatIch bin aber sicher das der zusammengerollte Zaun gar nicht auf dem Weg lag sondern auf dem von mir gepachteten Grundstück und mindestens einen halben Meter vom Weg entfehrnt. :ZitatDa war gar nichts abgesichert. :
Leider hast Du Deine Schuld aber vor Zeugen schon zugegeben.
Zugegeben gar nichts und vor Zeugen schon mal gar nichts! Es gibt keine Zeugen und man müsste mir ja erstmal was nachweisen.
Nach 30 Beiträgen---es gibt mind. 3 Zeugen---was die KV will, weiß noch keiner--- Seite1 ist voll.Zitatauf einem engen Weg neben einem anderen Radfahrer...Fragt sich was der Geschädigte jetzt von mir will bzw. seine Krankenversicherung....hab mich entschuldigt....Die Nachbarn gegenüber seien seine Zeugen :
Aber was schreibst du noch immer?
keine Zeugen, fragt sich, was der will.
Nimmst du eigentlich wahr, was das Ding und die Frage ist?
Peng! Hast du ihm gegeben. Punkt.Zitatwollte meine Adresse für seine Krankenversicherung. :
Weiter geht es, wenn du Post von der KV bekommst.
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