Radfahrer stürzt an Grundstück - Haftpflicht

24. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
PetraBor
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 7x hilfreich)
Radfahrer stürzt an Grundstück - Haftpflicht

Hallo,
ich habe den Maschendrahtzaun an einem von mir gemachten Grundstück entfernt und bei den Arbeiten ist ein Radfahrer mit seinem Lenker dran hängengeblieben und gestürzt. Dabei trug er mehrere Brüche davon. Obwohl er auf einem engen Weg neben einem anderen Radfahrer fuhr meint er ich sei schuld da mein aufgewickelter Zaun direkt am Wegesrand lag bzw. ein paar cm sogar auf dem Weg.
Seine Krankenversicherung wolle jetzt von mir die Behandlungskosten.
Zählt sowas meine Haftpflicht? Die schreiben sie haften nicht für Bauherren und Grundstücksrisiko.

Wer den Schaden hat...?

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56 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von PetraBor):
Zählt sowas meine Haftpflicht?

Keine Ahnung ob die da irgendwas zählt. Es gibt Versicherer die zählen alleine schon die Meldung als Negativmerkmal.



Zitat (von PetraBor):
Die schreiben sie haften nicht für Bauherren und Grundstücksrisiko.

Da müsste man mal nachlesen, was genau die vertraglichen Vereinbarungen zu dem Thema besagen.



Zitat (von PetraBor):
bei den Arbeiten ist ein Radfahrer mit seinem Lenker dran hängengeblieben und gestürzt.

Nach welcher DIN bzw. nach welchem Regelwerk war die Baustelle denn abgesichert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
PetraBor
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Nach welcher DIN bzw. nach welchem Regelwerk war die Baustelle denn abgesichert?


Da war gar nichts abgesichert. Das ist eine Art Feldweg der von Radfahrern genutzt wird. Ich hab 4 Meter Zaun abgewickelt. Ob und wie weit die auf den Weg ragte weiss ich gar nicht mehr. Fragt sich was der Geschädigte jetzt von mir will bzw. seine Krankenversicherung.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von PetraBor):
Da war gar nichts abgesichert.

Sehr schlecht.



Zitat (von PetraBor):
Fragt sich was der Geschädigte jetzt von mir will bzw. seine Krankenversicherung.

Schadenersatz (Behandlungskosten, Verdienstausfall) und eventuell auch Schmerzensgeld.
Der wird sich wohl auch noch melden...


Ich würde mir jetzt einen Anwalt suchen und erst mal nicht mit Geschädigtem noch mit der Krankenversicherung oder dem Arbeitgeber kommunizieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
PetraBor
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):


Ich würde mir jetzt einen Anwalt suchen und erst mal nicht mit Geschädigtem noch mit der Krankenversicherung oder dem Arbeitgeber kommunizieren.


Hatte die Sache schon ganz vergessen da kam der Geschädigte heute zu dem von mir gepachteten Grundstück und wollte meine Adresse für seine Krankenversicherung. Ich hab diese ihm gegeben da er meinte er würde die eh über den Verpächter rauskriegen.
Hab ihm auch gesagt ich sei nicht schuld er sei ja nebeneinander gefahren. Und wo die Zaunrolle lag kann eh keiner mehr sagen da er diese ja mit dem Lenker mitgezogen hat. Die Nachbarn gegenüber seien seine Zeugen die sind aber erst rausgekommen als er schon gestürzt war.
Einen Anwalt kann ich leider nicht zahlen.
Er meinte auch das er aus deg Sache keinen Gewinn rausschlagen wolle halt die Krankenversicherung an meine Haftpflich wolle.
Was könnte mich das im schlimmsten Fall kosten?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von PetraBor):
Was könnte mich das im schlimmsten Fall kosten?

Im schlimmsten Fall könnte das 7stellig werden - realistisch ist mit einer Summe im 5-6stelligen Bereich zu rechnen.


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#6
 Von 
PetraBor
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Im schlimmsten Fall könnte das 7stellig werden - realistisch ist mit einer Summe im 5-6stelligen Bereich zu rechnen.


Weil der Radfahrer nicht aufgepasst hat? Kann ha nachher behaupten was er will. Da er kein Schmerzensgeld will zeigt doch das er nicht ganz überzeugt ist dad ich schuld bin.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von PetraBor):
Weil der Radfahrer nicht aufgepasst hat?

Nö, weil man als Grundstücksbesitzer eine Gefahr geschaffen hat und das ohne jedwede Absicherung.



Zitat (von PetraBor):
Da er kein Schmerzensgeld will zeigt doch das er nicht ganz überzeugt ist dad ich schuld bin.

Nette Theorie, aber falsch und daher vor Gericht aber irrelevant.


Signatur:

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#8
 Von 
guest-12320.04.2023 19:11:50
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von PetraBor):
Das ist eine Art Feldweg


Bitte hier noch einige Erläuterungen hinzu mitteilen. Ist es ein öffentlicher Weg oder ein Privatweg (Privatgrundstück)? Gibt es Beschilderungen?

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#9
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Zitat (von PetraBor):
Hab ihm auch gesagt ich sei nicht schuld er sei ja nebeneinander gefahren.

Diese Ausrede kenne ich sonst nur von Autofahrern.
Nebeneinanderfahren ist:
1. in der Regel erlaubt (sofern kein anderer behindert wird)
2. nicht unfallursächlich

Zitat (von PetraBor):
Und wo die Zaunrolle lag kann eh keiner mehr sagen da er diese ja mit dem Lenker mitgezogen hat.

Offensichtlich auf dem Weg, sonst hätte er sie ja nicht erwischen können.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#10
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Ich würde hier dringend empfehlen den Aspekt Versicherung nochmal zu prüfen.

Es könnte der Grundstückseigentümer haften, daher wäre zu prüfen, ob eine Haus und Grundbesitzerhaftpflicht existiert.
So wie ich verstanden habe, bist Du gar nicht Eigentümer? Evtl. diesen mal Fragen.

Zitat:
Die schreiben sie haften nicht für Bauherren und Grundstücksrisiko.


Das ist ja ein Ding...
Die meisten PHV Bedingungen schließen beides in begrenzten Umfang per se mit ein, z.B. bis 50000€ Bausumme
Das ist ja hier lächerlich - ob man hier überhaupt von Bauherrentätigkeit reden darf.

Und völlig davon abgesehen, geht es hie rum eine völlig andere Konstruktion.

DIe KV des Herrn möchte die Daten der Haftpflicht, da Sie ihre Forderungen nach Teilungsabkommen anmelden möchte.
Denn genau aufgrund dieser ganzen Diskussion bzgl. Schuldfrage, haben beide Versicherungen besseres zu tun als sich ggf. jahrelang mit Prozessen rumzuplagen.
Dafür gibt es diese Teilungsabkommen...

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#11
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7242 Beiträge, 1526x hilfreich)

Wie bei jeder Tätigkeit, muss man mit der Unachtsamkeit der anderen rechnen. Ein Hinweisschild, Flatterband usw. wäre gut gewesen.

Dennoch:
Schau mal nach, was dieser Feldweg eigentlich darstellt. Ist es ein Privatweg?
Gegenseitige Schuldzuweisungen bringen nichts. Natürlich sagt der Radfahrer, dass du Schuld bist - und du sagst, der Radfahrer habe Schuld.

Und mache dich kundig, was Deine Versicherung übernimmt, bzw. die des Grundstückseigentümers

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#12
 Von 
PetraBor
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen Dank für alle Antworten!
Ich überlege gerade was ich tun soll wenn sich jetzt die Versicherung von dem Geschädigten meldet? Da ich nicht gesehen habe warum er gestürzt ist kann er ja auch gestürzt sein und dann in den Zaun gefallen sein. Will micht auf keinen Fall selbst belasten zumal ich in der Zeit wo der Unfall passiert ist gar keine Haftpflichtversicherung hatte. Das könnte ja meinen Ruin bedeuten :(

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#13
 Von 
PetraBor
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Klawuttke):
Zitat (von PetraBor):
Das ist eine Art Feldweg


Bitte hier noch einige Erläuterungen hinzu mitteilen. Ist es ein öffentlicher Weg oder ein Privatweg (Privatgrundstück)? Gibt es Beschilderungen?


Öffentlicher Weg

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
PetraBor
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Wie bei jeder Tätigkeit, muss man mit der Unachtsamkeit der anderen rechnen. Ein Hinweisschild, Flatterband usw. wäre gut gewesen.

Dennoch:
Schau mal nach, was dieser Feldweg eigentlich darstellt. Ist es ein Privatweg?
Gegenseitige Schuldzuweisungen bringen nichts. Natürlich sagt der Radfahrer, dass du Schuld bist - und du sagst, der Radfahrer habe Schuld.

Und mache dich kundig, was Deine Versicherung übernimmt, bzw. die des Grundstückseigentümers


Das ist ja das Problem wie ich gestern festgestellt habe. Ich war 3 Monate nicht versichert.
Im ersten Moment war ich natürlich betroffen als er gestürzt ist. Habe mich entschuldigt und gesagt hätte ich dort nicht gearbeitet wäre er nicht gestürzt. Im Nachhinein denke ich das er sehr schnell mit seinem Kollegen nebeneinander auf einem unbefestigten Feldweg geradelt ist. Der hätte überall stürzen können. Keiner hat es richtig gesehen was passiert ist und nun bin ich dran :(
Was passiert eigentlich wenn ich wirklich zahlen sollte das Geld aber nicht habe?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von PetraBor):
Was passiert eigentlich wenn ich wirklich zahlen sollte das Geld aber nicht habe?

Dann wird gepfändet was pfändbar ist - solange bis alles bezahlt ist.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Zitat (von PetraBor):
Keiner hat es richtig gesehen was passiert ist


Zitat (von PetraBor):
mit seinem Kollegen nebeneinander auf einem unbefestigten Feldweg geradelt


Also haben den Unfall mindestens zwei Leute mitbekommen, nämlich die beiden Radfahrer.

Zitat (von PetraBor):
in der Zeit wo der Unfall passiert ist gar keine Haftpflichtversicherung hatte. Das könnte ja meinen Ruin bedeuten


Das könnte in der Tat dann ein übles Ende nehmen :sad:

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#17
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von PetraBor):
Zählt sowas meine Haftpflicht? Die schreiben sie haften nicht für Bauherren und Grundstücksrisiko.
Zitat (von PetraBor):
Das ist ja das Problem wie ich gestern festgestellt habe. Ich war 3 Monate nicht versichert.
Also keine Versicherung.

Zitat (von PetraBor):
Habe mich entschuldigt und gesagt hätte ich dort nicht gearbeitet wäre er nicht gestürzt.
Schuldeingeständnis vor Zeugen.

=> Ein Anwalt wäre ratsam.

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#18
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
=> Ein Anwalt wäre ratsam.


Und was soll der jetzt noch retten?

Evtl. kann man nochmal darüber nachdenken, wenn die Höhe der Forderung fest steht.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Und was soll der jetzt noch retten?

Naja, es könnte noch was zu retten sein, wenn ein Profi die Kommunikation übernimmt.

Aber wenn man sich keinen Anwalt leisten kann, ist vermutlich auch nicht so viel zum pfänden da.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Lasst bitte die Kirche erstmal im Dorf.
Hier ist noch überhaupt kein Anwalt notwendig.

Teile der gegnerischen Krankenversicherung ganz einfach die Daten Deiner Haftpflicht mit und belass es dann bitte erstmal dabei!
Zu 99% kommt hier nämlich genau nichts auf die TE zu, selbst wenn die Haftpflicht nicht zahlen sollte.
Der Grund steht in Antwort #10 von Lazyboy.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
PetraBor
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Lasst bitte die Kirche erstmal im Dorf.
Hier ist noch überhaupt kein Anwalt notwendig.

Teile der gegnerischen Krankenversicherung ganz einfach die Daten Deiner Haftpflicht mit und belass es dann bitte erstmal dabei!
Zu 99% kommt hier nämlich genau nichts auf die TE zu, selbst wenn die Haftpflicht nicht zahlen sollte.
Der Grund steht in Antwort #10 von Lazyboy.


Das wäre ja großartig! Ich bin aber sicher das der zusammengerollte Zaun gar nicht auf dem Weg lag sondern auf dem von mir gepachteten Grundstück und mindestens einen halben Meter vom Weg entfehrnt. Für mich sah das aus als sei der Radfahrer ins Schlingern geraten und dann beim Sturz mit dem Lenker im Zaun hängengeblieben.
Soll ich das der Versicherung mitteilen? Wenn ich der Krankenversicherung des Geschädigten einfach meine Haftpflicht mitteile ist das doch ein Schuldeingeständnis - oder?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
DIe KV des Herrn möchte die Daten der Haftpflicht, da Sie ihre Forderungen nach Teilungsabkommen anmelden möchte.

Was soll das die Versicherung interessieren? Oder leisten die da neuerdings auch rückwirkend?
Zitat (von PetraBor):
Das ist ja das Problem wie ich gestern festgestellt habe. Ich war 3 Monate nicht versichert.




Zitat (von PetraBor):
Soll ich das der Versicherung mitteilen?

Nein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
PetraBor
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Lazyboy):
DIe KV des Herrn möchte die Daten der Haftpflicht, da Sie ihre Forderungen nach Teilungsabkommen anmelden möchte.

Was soll das die Versicherung interessieren? Oder leisten die da neuerdings auch rückwirkend?
Zitat (von PetraBor):
Das ist ja das Problem wie ich gestern festgestellt habe. Ich war 3 Monate nicht versichert.




Zitat (von PetraBor):
Soll ich das der Versicherung mitteilen?

Nein.


ich habe festgestellt das ich doch versichert war. Seit dem 10. hatt ich eine neue Haftpflich. Der Unfall ist am 20. passiert.
Ich meine ob ich der Versicherung mitteilen soll das der Zaun nicht wie vom Geschädigten auf dem Weg lag sondern am Rand des Weges? Nicht das die Versicherung nachher sagt ich sei schuld und zahlt daher nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Du reitest Dich immer mehr in die Sch***** hinein.

Zitat:
Seine Krankenversicherung wolle jetzt von mir die Behandlungskosten.


Erst einmal das Schreiben der Krankenversicherung abwarten!

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
PetraBor
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Du reitest Dich immer mehr in die Sch***** hinein.

Zitat:
Seine Krankenversicherung wolle jetzt von mir die Behandlungskosten.


Erst einmal das Schreiben der Krankenversicherung abwarten!


Warum? Ich bin sicher das ich nicht schuld an dem Unfall haben. Der Geschädigte behauptet da was und ich sage wie es aus meiner Sicht war. Wo genau die Zaunrolle lag müsste mir ja erstmal nachgewiesen werden. An der Sturzstelle ist keon befestigter Weg. Da kann jeder stürzen ser mit einem Rennrad angeflogen kommt. Immer diese Anspruchshaltung. Soll jeder gucken passierg auch nix!

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von PetraBor):
Warum? Ich bin sicher das ich nicht schuld an dem Unfall haben.


Deshalb sollte man erst einmal gar nicht sagen, und schon gar nicht ohne dazu aufgefordert worden zu sein.

So wird sicherlich auch eine Mitschuld des Radfahrers zu diskutieren sein. Da wäre es dann vielleicht sogar besser die komplette Zaunrolle hätte den kompletten Feldweg versperrt. Wer blindlings auf ein gut sichtbares Hindernis auffährt ist sicherlich selber Schuld, während eine "versteckte" Gefahr sicherlich eher dir zuzuordnen wäre.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von PetraBor):
ich habe festgestellt das ich doch versichert war.

Man hast Du ein Glück ...



Zitat (von PetraBor):
Nicht das die Versicherung nachher sagt ich sei schuld und zahlt daher nicht?

Man sollte sich doch noch mal mit dem Prinzip einer Haftpflicht beschäftigen ...



Zitat (von PetraBor):
Warum?

... fällt es manchen so schwer im richtigen Moment zu schweigen?



Zitat (von vundaal76):
Erst einmal das Schreiben der Krankenversicherung abwarten!

Eben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von PetraBor):
Ich bin sicher das ich nicht schuld an dem Unfall haben.
Zitat (von PetraBor):
Ich bin aber sicher das der zusammengerollte Zaun gar nicht auf dem Weg lag sondern auf dem von mir gepachteten Grundstück und mindestens einen halben Meter vom Weg entfehrnt.
Zitat (von PetraBor):
Da war gar nichts abgesichert.


Leider hast Du Deine Schuld aber vor Zeugen schon zugegeben.
Zitat (von PetraBor):
Im ersten Moment war ich natürlich betroffen als er gestürzt ist. Habe mich entschuldigt und gesagt hätte ich dort nicht gearbeitet wäre er nicht gestürzt.Im Nachhinein denke ich das er sehr schnell mit seinem Kollegen nebeneinander auf einem unbefestigten Feldweg geradelt ist

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
PetraBor
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von PetraBor):
Ich bin sicher das ich nicht schuld an dem Unfall haben.
Zitat (von PetraBor):
Ich bin aber sicher das der zusammengerollte Zaun gar nicht auf dem Weg lag sondern auf dem von mir gepachteten Grundstück und mindestens einen halben Meter vom Weg entfehrnt.
Zitat (von PetraBor):
Da war gar nichts abgesichert.


Leider hast Du Deine Schuld aber vor Zeugen schon zugegeben.


Zugegeben gar nichts und vor Zeugen schon mal gar nichts! Es gibt keine Zeugen und man müsste mir ja erstmal was nachweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32253 Beiträge, 5665x hilfreich)

Zitat (von PetraBor):
auf einem engen Weg neben einem anderen Radfahrer...Fragt sich was der Geschädigte jetzt von mir will bzw. seine Krankenversicherung....hab mich entschuldigt....Die Nachbarn gegenüber seien seine Zeugen
Nach 30 Beiträgen---es gibt mind. 3 Zeugen---was die KV will, weiß noch keiner--- Seite1 ist voll.

Aber was schreibst du noch immer?
keine Zeugen, fragt sich, was der will.
Nimmst du eigentlich wahr, was das Ding und die Frage ist?

Zitat (von PetraBor):
wollte meine Adresse für seine Krankenversicherung.
Peng! Hast du ihm gegeben. Punkt.

Weiter geht es, wenn du Post von der KV bekommst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

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