Räderdiebstahl aus privater Tiefgarage

10. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Incubus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Räderdiebstahl aus privater Tiefgarage

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich wohne in einem Mehrfamilienhaus zur Miete. Das Haus hat eine nur den Bewohnern zugängliche Tiefgarage, die nur mit Haustürschlüssel zugänglich ist (Rolltor).

Über Weihnachten wurden meine Sommerräder vom Auto aus der TG gestohlen, die ich auf dem Parkplatz (wie viele andere Bewohner des Hauses) lagerte. Die Räder waren einzeln sichtdicht verpackt.

Die Autoversicherung zahlt nicht, da die Reifen nicht am Fzg. montiert waren. Okay, akzeptiere ich.

Die Hausratversicherung zahlt nicht, da dazu hätte eingebrochen werden müssen. Akzeptiere ich soweit auch. Bis dato war davon auszugehen, dass einfach jemand mit reingehuscht ist, als jemand in die TG eingefahren ist.

Ich habe dann Anzeige gegen unbekannt bei der Polizei erstattet. Die Polizei sagte mir, dass es viele osteuropäische Banden in der Jahreszeit gibt, die die TGs geziehlt nach Autorädern durchsuchen und ggf. natürlich auch Autos aufbrechen und Gegenstände oder gar das ganze Auto stehlen. Dies ist hier vor ein paar Jahren auch schon vorgekommen...

Ich dachte mir, dass es jetzt dumm gelaufen ist und es teures Lehrgeld ist, dass ich die Räder nicht auf meinem Parkplatz lagern soll.

Ich habe nun den gleichen Reifensatz nochmal gekauft: 2700€ Kosten (Felgen und Reifen).

Nun kommmt meine eigentliche Frage:

Als ich vorhin in der TG war, ist mir aufgefallen, dass ein Tastschalter direkt hinter dem Tor von innen seitlich an der Wand angebracht ist, womit man mit einem Tastendruck das Tor aufmachen kann. Das Rolltor ist einfach eine Art Maschendrahtzaun und man kann mit kleinen Armen bzw. einem Schraubendreher oder Stock das Rolltor ganz bequem zu jeder Tages- und Nachtzeit von außen öffnen und sich Zutritt verschaffen. Unter dem Taster steht auch noch "...zum Öffnen des Tores". Der Schalter ist direkt zu sehen und befindet sich unmitelbar hinter dem Rolltor innen, das wie gesagt ein grober Maschendrahtzaun ist.

Ich überlege nun, ob ich die Hausverwaltung wegen fahrlässigkeit angehen kann, den die haben den Schalter da anbringen lassen. Sie hätten den Schalter auch einfach nen Meter weiter weg anbringen lassen können und nicht direkt hinter dem Rolltor, wo jeder munter das Tor von außen öffnen kann.

Mir ist klar, dass es auch fahrlässig von mir war, die Reifen einfach auf meinem Parkplatz zu lagern, allerdings sind diese nicht von außen sichtbar, denn mein Parkplatz ist von außen nicht einsehbar.

Ich erhoffe mir, dass ist zumindest einen Teil zurückerstattet bekomme, denn ich sehe die Hausverwaltung in klarer Mitschuld, weil Sie einen Schalter fahrlässig direkt einsehbar und bedienbar angebracht haben.

Wie seht ihr meine Chancen?

Vielen Dank im Voraus!

Grüße aus München.


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Wie seht ihr meine Chancen?


Nahe null. Du müßtest ja auch plausibel machen, daß der Diebstahl auf diese Weise überhaupt erst möglich gemacht wurde und nicht, wie du vorher vermutet hast, dadurch, daß sich jemand "mit hineingeschlichen" hat.

Abgesehen davon ist fraglich, ob du deinen Besitz in der Garage überhaupt ausreichend gesichert hast. Immerhin könnte auch jemand von den Schlüsselinhabern (Hausbewohnern) der Dieb gewesen sein.

Als Analogie, mir haftet auch niemand, wenn ich mein Handy auf dem Schreibtisch in der Firma liegen lasse, auch wenn nur Mitarbeiter die Firma betreten können (Keykarte).

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

In Ergänzung: wo steht, dass eine Tiefgarage einbruchsicher sein muss?

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

Naja, das wiederum geht etwas zu weit - wenn ich einen Keller mit Kombinationsschloß miete, in dem ich Sachen lagere, das Schloß ist aber fehlerhaft und erlaubt das Öffnen mit jeder eingegebenen Kombination, würde ich schon bei einem Diebstahlsfall ohne weitere Spuren den Schloßhersteller oder Vermieter in Regreß nehmen können. Immerhin hätte ich dann nicht bekommen, wofür ich bezahlt habe - einen Kellerraum, der gegen unbefugten Zugriff zumindest in einer Hinsicht gesichert ist, auf die ich mich verlassen können muß.

Im Beispiel des TE ist der Unterschied, daß nicht feststeht, daß eine mögliche "Sicherheitslücke" auch ursächlich für den Verlust des Gutes war.

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