Hallo,
im Rahmen eines Unfalls an meiner Arbeitsstelle durch ein aus den Halterungen gefallenes Fensters (ein riesiges, wiegt ca 200kg) wurde ich zum Glück nur leicht verletzt. Nachfolgend wurde vom Gebäudeeigentümer, der letztlich auch mein Arbeitgeber ist, ein Gutachten in Auftrag gegeben um die Frage zu klären warum die Fensterhalterung gebrochen ist. Ich habe Schmerzensgeld gefordert und möchte außerdem aber auch das Gutachten einsehen, was mir aber verwehrt wurde. Habe ich als Geschädigte nicht das Recht zu wissen, wie es zu diesem Unfall gekommen ist?
Besten Dank für Ratschläge!